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   OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15   

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OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15 (https://dejure.org/2016,40209)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2016 - 5 U 1039/15 (https://dejure.org/2016,40209)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2016 - 5 U 1039/15 (https://dejure.org/2016,40209)
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  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an den medizinischen Standard einer Krankenhausversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15
    Eine Dokumentationslücke bewirkt auf Rechtsfolgenseite lediglich die Vermutung, dass das nicht Dokumentierte nicht stattgefunden hat (vgl. nur BGH, NJW 1995, 1611).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15
    Diesen hat ebenso wie den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden die Klägerin als Patientin zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 1672; BGH, VersR 2003, 1256).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15
    Ein solches ist nur dann geboten, wenn grobe Mängel bei der Begutachtung vorliegen, Widersprüche zwischen mehreren Gutachten nicht geklärt werden können, die Sachkunde eines Gutachters zweifelhaft ist oder ein weiterer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. etwa BGH, NJW 1999, 1778, 1779).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15
    Eine unterlassene oder lückenhafte Dokumentation bildet indes grundsätzlich keinen eigenständigen Ansatz für eine Haftung (vgl. etwa BGH, NJW 1993, 2375).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2016 - 5 U 1039/15
    Diesen hat ebenso wie den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden die Klägerin als Patientin zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 1672; BGH, VersR 2003, 1256).
  • OLG Naumburg, 05.12.2019 - 1 U 31/17

    Einwilligung in Operation bei falscher Information zu Routine des Operateurs;

    Legt der Senat den Wortlaut des Operationsberichtes weiter zugrunde, folgt daraus nach den Feststellungen des Sachverständigen der (grobe) Behandlungsfehler (insoweit anders als in OLG Koblenz Beschluss vom 7.3.2016 - 5 U 1039/15 - [ z.B. MedR 2017, 52]; Rn. 42).
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