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   KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20   

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https://dejure.org/2022,42569
KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20 (https://dejure.org/2022,42569)
KG, Entscheidung vom 22.11.2022 - 5 U 1043/20 (https://dejure.org/2022,42569)
KG, Entscheidung vom 22. November 2022 - 5 U 1043/20 (https://dejure.org/2022,42569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wöchentlicher E-Mail-Verteiler

    § 7 Abs 1 UWG, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG vom 17.02.2016, § 8c Abs 2 Nr 7 UWG
    Rechtsmissbrauch von Abmahnungen - wöchentlicher E-Mail-Verteiler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Empfängers Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme zweier Konzerngesellschaften in 2 separaten Verfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Newsletter zu oft versendet? Unerlaubte Werbung!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Spam bei nicht von Einwilligung gedeckter Newsletter-Frequenz

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    E-Mail-Werbung unzulässig, wenn öfter versendet als vereinbart

Besprechungen u.ä.

  • recht-vertieft.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wöchentlicher E-Mail-Verteiler (Fallsammlung zum UWG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 508
  • K&R 2023, 290
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18 -, Rn. 33, juris - Umwelthilfe; Versäumnisurteil vom 26. April 2018 - I ZR 248/16 -, Rn. 21, juris - Abmahnaktion II).

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (Versäumnisurteil vom 26. April 2018 - I ZR 248/16 -, Rn. 21, juris - Abmahnaktion II).

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 -, Rn. 80, juris - WarnWetter-App; Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 117/15 -, Rn. 52, juris - YouTube-Werbekanal II).
  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18 -, Rn. 33, juris - Umwelthilfe; Versäumnisurteil vom 26. April 2018 - I ZR 248/16 -, Rn. 21, juris - Abmahnaktion II).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Durch die mit "obgleich" eingeleitete Passage wird deutlich, in welchem Umfang der Kläger über die Umstände des konkret beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen - zutreffend - als im Kern gleichartig ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09 -, Rn. 24, juris - Irische Butter).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere rechtlich unabhängige Konzernunternehmen als verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. November 2005 - I ZR 300/02 -, Rn. 16 f., juris - MEGA SALE; Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 215/98 -, Rn. 28, juris- Scanner-Werbung).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Dies alleine schon deshalb, da nach der herrschenden Meinung ein solcher Zustellungsdurchgriff unzulässig ist (vgl. etwa Geimer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 183 Rn. 22; Rohe in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., Vor §§ 183, 184, Rn. 24; Geimer in: Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Rn. 2111) und der Kläger den prozessual sichersten Weg beschreiten darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 -, Rn. 62, juris - Das Beste Netz).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11

    Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Auch der Hinweis der Beklagten auf dem Umstand, dass das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 (Beschluss vom 24. Juli 2012 - I-20 W 141/11) einen "Zustellungsdurchgriff" (Bewirkung einer Zustellung an ausländische Konzernmutter durch Zustellung an inländische Konzerntochter) zugelassen hat, hilft ihr nicht weiter.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere rechtlich unabhängige Konzernunternehmen als verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. November 2005 - I ZR 300/02 -, Rn. 16 f., juris - MEGA SALE; Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 215/98 -, Rn. 28, juris- Scanner-Werbung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs, durch die die im Interesse eines möglichst lückenlosen Rechtsschutzes in Kauf genommene Möglichkeit einer Mehrfachverfolgung eingeschränkt wird, erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98 -, Rn. 20, juris - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Auszug aus KG, 22.11.2022 - 5 U 1043/20
    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl nach dem zum Zeitpunkt seiner Vornahme geltenden Recht wettbewerbswidrig war als auch nach dem zur Zeit der Berufungsentscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig ist (zur Revision vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21 -, Rn. 15, juris - Zufriedenheitsgarantie).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 6 W 83/21

    Kein Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2007 - 20 U 118/06

    Unmittelbare Wiedergabe oder Zitat der Äußerung eines Dritten i.R.e. Werbung als

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 41/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der getrennten Geltendmachung von

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15

    Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen

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