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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4406
OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2007,4406)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.2007 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2007,4406)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2007,4406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Arzthaftungsrecht: Aufklärungspflicht bei erhöhtem Komplikationsrisiko; Rechtsfolgen eines erstmaligen Vortrages einer hypothetischen Einwilligung des Patienten im Berufungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 531 Abs. 2 ZPO; § 249 BGB; § 253 BGB; § 280 BGB; § 823 BGB
    Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer zerebralen Angiographie ohne Einwilligung; Unwirksamkeit einer Einwilligung in eine Behandlung bei nicht ausreichender Aufklärung des Patienten; Verharmlosung eines Operationsrisikos im Rahmen eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer zerebralen Angiographie ohne Einwilligung; Unwirksamkeit einer Einwilligung in eine Behandlung bei nicht ausreichender Aufklärung des Patienten; Verharmlosung eines Operationsrisikos im Rahmen eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 823; BGB § 253; ZPO § 531; ZPO § 533
    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung des Patienten muss von der Behandlerseite schon in der ersten Instanz vorgetragen werden

  • gesr.de PDF

    Hypothetische Einwilligung - Vortrag erstmals im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Mutmaßliche Einwilligung zu einer ärztlichen Behandlung muss von Beginn des Verfahrens an geltend gemacht werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arzthaftungsrecht - Auswirkungen unvollständigen Vortrags auf das Berufungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arzthaftungsrecht - Auswirkungen unvollständigen Vortrags auf das Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 124
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03

    Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Dabei darf jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, ein Risiko sei mit dem Eingriff praktisch nicht verbunden (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, VersR 2004, S. 1564, 1565).

    Der Senat verkennt nicht, dass der Arzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen schuldet und insbesondere grundsätzlich nicht gehalten ist, die Patientin über die statistische Wahrscheinlichkeit einer möglichen Komplikation zu informieren (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, VersR 2004, S. 1564, 1564, ferner Bundesgerichtshof NJW 2006, S. 2477, 2479).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Demgegenüber vertritt der X. Senat die Auffassung, die Verjährungseinrede sei auch in diesem Fall nur in der Rechtsmittelinstanz zu berücksichtigen, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO erfüllt seien (MDR 2006, S. 766, 767).

    Dementsprechend sind den Prozessstoff erweiternde Handlungen in der Berufungsinstanz nicht bereits deshalb zulässig, weil ihre Beurteilung aufgrund unstreitigen Tatsachenvortrags erfolgen kann, wie § 533 ZPO zeigt (vgl. Bundesgerichtshof, MDR 2006, S. 766, 767).

  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Davon kann nur abgesehen werden, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben oder wenn der Patient bereits seiner Verpflichtung nicht genügt hat, plausibel darzulegen, weshalb er aus seiner Sicht bei Kenntnis der aufklärungspflichtigen Umstände vor einem Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die ihm empfohlene Behandlung gleichwohl ablehnen solle (Bundesgerichtshof NJW 2005, S. 1364, 1364; VersR 1990, S. 1238, 1238 f.).
  • BGH, 01.02.2005 - VI ZR 174/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Entscheidungskonflikts im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Davon kann nur abgesehen werden, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben oder wenn der Patient bereits seiner Verpflichtung nicht genügt hat, plausibel darzulegen, weshalb er aus seiner Sicht bei Kenntnis der aufklärungspflichtigen Umstände vor einem Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die ihm empfohlene Behandlung gleichwohl ablehnen solle (Bundesgerichtshof NJW 2005, S. 1364, 1364; VersR 1990, S. 1238, 1238 f.).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Das Gericht darf dieser Frage vielmehr erst nachgehen, wenn sich die Behandlungsseite darauf beruft (Bundesgerichtshof NJW 1994, S. 2414, 2415).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    2.) Eine Haftung der Beklagten für die Folgen des mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrigen Eingriff scheidet aus, wenn sich der Aufklärungsmangel im Ergebnis nicht ausgewirkt hat, weil der Patient sich auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für den Eingriff entschieden hätte (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684).
  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Daraus folgert der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dass auch eine erst in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede ohne Rücksicht auf die besonderen Voraussetzungen in § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist, wenn sie auf der Grundlage unstreitigen Parteivorbringens zu beurteilen ist (NJW-RR 2006, S. 630, 630; so auch Noethen, MDR 2006, S. 1024, 1026).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Allerdings lässt der Bundesgerichtshof neuen Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz zu, wenn dieser unstreitig wird (BGHZ 161, 138, 142).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    Der Senat verkennt nicht, dass der Arzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen schuldet und insbesondere grundsätzlich nicht gehalten ist, die Patientin über die statistische Wahrscheinlichkeit einer möglichen Komplikation zu informieren (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, VersR 2004, S. 1564, 1564, ferner Bundesgerichtshof NJW 2006, S. 2477, 2479).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
    b.) Der Senat geht weiter nicht davon aus, dass der Zeuge Dr. V...das Schlaganfallsrisiko gegenüber der Klägerin bagatellisiert hat (vgl. dazu Bundesgerichtshof NJW 1999, S. 863, 864; Wussov, VersR 2002, S. 1337, 1339).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    a) Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, es sei zu unterscheiden zwischen den Fällen, in denen der Tatsachenvortrag ohne besondere Geltendmachung entscheidungserheblich sei, und den Fällen, in denen - wie bei der Einrede der Verjährung - der Vortrag erst Bedeutung erlange, wenn ein Leistungsverweigerungsrecht wahrgenommen werde; in letzteren Fällen sei bereits die Einrede als neues Verteidigungsmittel zurückzuweisen, so dass sich das Gericht mit den das Leistungsverweigerungsrecht begründenden Tatsachen erst befassen müsse, wenn die Einrede nicht zurückgewiesen werde (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404, Tz. 26 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2007 - 5 U 106/06, juris Tz. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2007 - 7 U 169/06, juris Tz. 23; vgl. auch MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl. § 214 Rdn. 4; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. § 214 Rdn. 3; Schenkel MDR 2005, 726 ff.).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in VersR 2008, 124 f. veröffentlicht ist, steht der Klägerin der zugesprochene Schadensersatz gemäß den §§ 280, 249, 253 BGB, §§ 823, 249, 253 BGB zu, weil die Einwilligung der Klägerin in den Eingriff mangels hinreichender Aufklärung unwirksam gewesen sei.
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

    c) Demgegenüber wird die Auffassung des X. Zivilsenats überwiegend in älteren, vor dem Grundsatzurteil des IX. Zivilsenats ergangenen instanzgerichtlichen Entscheidungen geteilt (KG KGR 2003, 392, 394; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256, 1257; OLG Oldenburg MDR 2004, 292; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1222 - Einrede beschränkter Erbenhaftung - und Grundeigentum 2004, 625; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 249; OLG München BauR 2004, 1982), aber auch in einigen neueren Entscheidungen vertreten (OLG Hamm MDR 2006, 695 - Einrede beschränkter Erbenhaftung; OLG München, Urteil vom 24. November 2005 - 6 U 5627/04, juris Tz. 60, insoweit in OLGR 2006, 139 nicht abgedruckt; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 589, 591 f. - Erlass eines Überleitungsbescheids; OLG Oldenburg, Urteil vom 4. Juli 2007 - 5 U 106/06, juris Tz. 27 - Einwand hypothetischer Einwilligung im Arzthaftungsprozess (Revision anhängig unter VI ZR 198/07); OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2007 - 7 U 169/06, juris Tz. 23).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Koloskopie; Aushändigung

    Das Gericht darf dieser Frage vielmehr erst nachgehen, wenn sich die Behandlungsseite darauf beruft (BGH NJW 1994, 2414, 2415; Senat, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06).

    Wird der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst im zweiten Rechtszug erhoben, so handelt es sich grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO (BGH-Urteil vom 18.11.2008, VersR 2009, 257; Senat, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06).

  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 8 W 18/18

    Substantiierungspflicht im Arzthaftungsprozess

    Der Senat hält die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung für ein Schmerzensgeld von bis zu EUR 50.000,00 für gegeben (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06, juris; LG Dortmund, Urteil vom 25.02.2010 - 4 O 165/07, juris, wobei freilich die anders gelagerten Einzelumstände des hiesigen Falles zu berücksichtigen sind; die genannten Entscheidungen bieten daher lediglich eine Orientierungshilfe, entbinden aber nicht von einer eigenständigen Würdigung des vorliegenden Falles).
  • OLG Oldenburg, 19.03.2014 - 5 U 1/12

    Geltendmachung des Einwandes der hypothetischen Einwilligung im

    Erst wenn die Behandlungsseite substanziiert vorgetragen hat, dass der Patient den Eingriff bei ordnungsgemäßer Aufklärung in der gleichen Weise hätte durchführen lassen, muss der Patient darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt darüber befunden hätte, ob er den tatsächlich durchgeführten Eingriff vornehmen lassen sollte (vgl. BGH, NJW 2009, S. 1209, 1211, Tz. 22; Senat, Urteil vom 04.07.2007, Az.: 5 U 106/06, Tz. 26, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Dieser Vortrag ist jedoch gem. § 531 Abs. 2 Nr. 3 unbeachtlich und, da die dem Vorbringen zugrunde liegenden Tatsachen streitig sind, zurückzuweisen (BGH VersR 2009, 257; OLG Oldenburg VersR 2008, 124).
  • LG Magdeburg, 12.12.2007 - 9 O 1257/06
    Die Selbstbestimmungsaufklärung schafft die Voraussetzung für die rechtfertigende Einwilligung: Der Patient muss im Großen und Ganzen zur Kenntnis erhalten, welche Krankheit vorliegt, welcher Eingriff geplant ist, wie dringlich er ist, wie er abläuft und welche Risiken und Nebenwirkungen damit verbunden sind (OLG Oldenburg: 5 U 106/06 vom 04.07.2007 BeckRS 2007, 12673).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 5 U 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13221
OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2008,13221)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2008 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2008,13221)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2008,13221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Löschung einer Auflassungsvormerkung hinsichtlich einer Grundschuld in einem Grundbuch; Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Grundstückskaufvertrag; Anspruch auf Schadensersatz nach Rücktritt aus dem Grundstückskaufvertrag; Ersatz vergeblicher Aufwendungen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § ... 281 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 322; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BGB § 348; ; BGB § 349; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BauGB § 30; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; GBO § 2 Abs. 5; ; GBO § 2 Abs. 6; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag und Schadenersatz bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit "Baugrundstück"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelnde Bebaubarkeit von "Baugrundstück"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen Interessewegfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1354
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.03.1999 - II R 18/97

    GrESt; Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 5 U 106/06
    Diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn Grundschulden bestehen bleiben, die aufgrund kaufvertraglicher Vereinbarung der Sicherung von Darlehensforderung eines Kreditinstituts gegenüber dem Käufer dienen (BFH vom 04. März 1999 - Az. II R 18/97).
  • OLG München, 11.11.2010 - 14 U 274/10

    Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag: Schadensersatz für bezahlte

    Das Erstgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, und zwar unter Hinweis auf ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17.1.2008 (BauR 2008, 1354) auch zur Erstattung der 9.222,00 Euro Grunderwerbsteuer.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2008 - 5 U 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24590
OLG Köln, 06.02.2008 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2008,24590)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2008,24590)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 U 106/06 (https://dejure.org/2008,24590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 29.08.2011 - 5 U 481/11

    Unbrauchbarkeit einer Zahnprothese nach einer Vielzahl misslungener

    Die Entscheidung des OLG Köln vom 06.02.2008 (5 U 106/06, zitiert nach juris) ist deshalb nicht einschlägig.
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