Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06   

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https://dejure.org/2008,30069
OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2008,30069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2008 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2008,30069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2008 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2008,30069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Schulgebäude" als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks gem. §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB; Beweiswert einer Abmarkung; Folgen eines Abschlusses eines Grenzfeststellungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1097
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97

    Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06
    Soweit das streitgegenständliche Gebäude auf dem Grund und Boden der Rechtsvorgänger der Kläger errichtet worden sein sollte, sind die Voraussetzungen der gemäß Art. 8 i.V.m. Anlage I Kapitel IV Sachgebiet A Abschnitt I Nr. 12 des Einigungsvertrages allein anwendbaren §§ 1 und 2 AKG (s. dazu etwa BGH NJW 1999, S. 489 ff.; BVerfG VIZ 1999, S. 722) nicht erfüllt.
  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 120/77

    Anwendung der Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage auf einen so

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06
    Die Geschäftsgrundlage des Grenzfeststellungsvertrages gerät allgemein in Wegfall, wenn dem Vermesser ein grober Vermessungsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH MDR 1979, S. 743 f.; Palandt/Bassenge, aaO., § 920 Rdn. 4; Staudinger/Roth, aaO., § 920 Rdn. 21; Soergel/Baur, aaO., § 920 Rdn. 9).
  • BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98

    Keine Herausgabe eines vom Deutschen Reich in Besitz genommenen, in den neuen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06
    Soweit das streitgegenständliche Gebäude auf dem Grund und Boden der Rechtsvorgänger der Kläger errichtet worden sein sollte, sind die Voraussetzungen der gemäß Art. 8 i.V.m. Anlage I Kapitel IV Sachgebiet A Abschnitt I Nr. 12 des Einigungsvertrages allein anwendbaren §§ 1 und 2 AKG (s. dazu etwa BGH NJW 1999, S. 489 ff.; BVerfG VIZ 1999, S. 722) nicht erfüllt.
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Eine konkludente Rücktrittserklärung kann in einer Kündigungserklärung (BAG 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - zu III 2 b der Gründe) oder der Erklärung liegen, aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein (Brandenburgisches OLG 28. August 2008 - 5 U 111/06 - zu II 2 b bb (1) (c) der Gründe) .
  • LG Koblenz, 28.06.2012 - 1 O 447/10

    Erheblicher Mangel bei "Phantomanzeigen" des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens

    Dies ist bei der vom Kläger vorliegend an die Beklagte ergangenen Aufforderung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags der Fall (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 1097 [1099]).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 5 U 15/18

    Anspruch auf Herausgabe von Land- und Wasserflächen bei streitigen

    Auf die behaupteten Fehler im Vermessungsverfahren kommt es nicht an, weil die Vermessung keine eigentumsbegründende Wirkung hat (Senat, NJW-RR 2009, 1097 ff. - Rn. 34 f.).
  • LG Neuruppin, 29.12.2017 - 31 O 49/17

    Eigentumsherausgabeanspruch der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines

    Sie hat keine konstitutive Wirkung (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1097, 1098; Herold BlGBW 1964, 26).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2011 - 9 U 183/10

    Vermessung von benachbarten Grundstücken bei Vorliegen eines Grenzsteins

    Nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich anschließt, kann in der Unterzeichnung eines Abmarkungsprotokolls oder eines entsprechenden Schriftstücks - in Nordrhein-Westfalen der Grenzniederschrift gemäß § 21 Abs. 4 VermKatG NRW - durch zwei Nachbarn zugleich ein privatrechtlicher Grenzfeststellungsvertrag liegen, wenn ein dahingehender Rechtsbindungswille ausdrücklich oder konkludent zutage tritt, wobei Letzteres von den Umständen des Einzelfalls abhängt und nicht ohne Weiteres regelmäßig angenommen werden kann (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1097, 1099; OLG Brandenburg Urteil vom 15.12.2004 - 4 U 207/00 -, Seite 7 f.; OLG Nürnberg DNotZ 1966, 33 f.; Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2009, § 920 BGB Rdnr. 22; Soergel/Baur, 13. Aufl., § 920 BGB Rdnr. 9).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2010 - 9 O 396/07

    Bedeutung der Bestimmung der Grundstücksgrenzen in einem

    Allerdings stellt eine Abmarkung ein starkes Beweismittel im Rahmen des § 286 ZPO dar (Brandenb. OLG NJW-RR 2009, 1097 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.10.2006 - 5 U 111/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10781
OLG Stuttgart, 12.10.2006 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2006,10781)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.10.2006 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2006,10781)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2006,10781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Architekten: Pflicht des Architekten zur Klärung schwieriger genehmigungsrelevanter Rechtsfragen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Hinweispflicht eines Architekten auf die Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei Kenntnis des Bauherrn von der Rechtslage

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Der Architekt als Rechtsanwalt - wo sind die Grenzen?

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fehlende Genehmigungsfähigkeit: Hinweispflicht des Architekten, wenn genehmigungsrelevante Problematik dem Bauherrn bekannt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fehlende Genehmigungsfähigkeit: Hinweispflicht des Architekten, wenn genehmigungsrelevante Problematik dem Bauherrn bekannt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekten sind keine Juristen! (IBR 2006, 682)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 319
  • BauR 2007, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Heilbronn, 18.05.2006 - 3 O 9/06

    Architekten sind keine Juristen!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2006 - 5 U 111/06
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Mai 2006 - Az.: 3 O 9/06 - wird gem. § 522 Abs. 2 ZPO.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.09.2006 - 5 U 111/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23360
OLG Stuttgart, 13.09.2006 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2006,23360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.2006 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2006,23360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 2006 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2006,23360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Architekten i.R.d. ihm übertragenen Genehmigungsplanung zur Herstellung aller für ein genehmigungsfähiges Bauwerk erforderlichen Bauvorlagen; Beschränkbarkeit der Verpflichtung des Architekten auf den Hinweis auf die Problematik mit der Anregung zum Rückgriff ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2006 - 5 U 111/06
    Darüber hinaus können die Parteien im Rahmen der Privatautonomie bestimmte Fragestellungen von der Planungs- bzw. Beratungspflicht ausnehmen und der Bauherr dem Architekten Vorgaben machen, die diesen von der Vorlage einer genehmigungspflichtigen Planung in bestimmten Bereichen entbinden oder von der Einstandspflicht befreien und dem Bauern das Risiko übertragen (BGH NJW-RR 1999, 1105).
  • LG Heilbronn, 18.05.2006 - 3 O 9/06

    Architekten sind keine Juristen!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2006 - 5 U 111/06
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Mai 2006 - Az.: 3 O 9/06 - gem. § 522 Abs. 2 ZPO.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 176/95

    Haftung des Architekten bei Rücknahme der Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2006 - 5 U 111/06
    Allerdings kann vom Architekten nicht ohne weiteres die Klärung aller schwierigen genehmigungsrelevanten Rechtsfragen verlangt werden, er ist Architekt und nicht Jurist und kann einem Rechtsberater des Bauherrn nicht gleichgestellt werden (BGH VersR 1992, 668ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1234 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - I-5 U 111/06   

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https://dejure.org/2007,74862
OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - I-5 U 111/06 (https://dejure.org/2007,74862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2007 - I-5 U 111/06 (https://dejure.org/2007,74862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2007 - I-5 U 111/06 (https://dejure.org/2007,74862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 203/80

    Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Stundung eines Teils der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Völlig zu Recht gehen das Landgericht und die Klägerin davon aus, dass die Schlusszahlungseinrede grundsätzlich nur dann greifen kann, wenn ein prüfbare Schlussrechnung überhaupt erteilt ist (BGH BauR 1984, 182; BGH BauR 1981, 204) oder der Unternehmer sonst zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, aus mehreren Einzelrechnungen abschließende Zahlungen beanspruchen zu wollen (BGH BauR 1987, 96).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 262/80

    DM 10000 Schmerzensgeld für die fehlerhafte Entfernung der Lymphgefäße anläßlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Beweispflichtig für die Preisvereinbarung ist nicht der Beklagte; vielmehr muss die Klägerin beweisen, dass die konkret behauptete Vergütungsabrede nicht getroffen wurde (BGH NJW-RR 1992, 848; BGH NJW 1981, 1442; OLG Düsseldorf BauR 2000, 269; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1490).
  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Völlig zu Recht gehen das Landgericht und die Klägerin davon aus, dass die Schlusszahlungseinrede grundsätzlich nur dann greifen kann, wenn ein prüfbare Schlussrechnung überhaupt erteilt ist (BGH BauR 1984, 182; BGH BauR 1981, 204) oder der Unternehmer sonst zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, aus mehreren Einzelrechnungen abschließende Zahlungen beanspruchen zu wollen (BGH BauR 1987, 96).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 49/86

    Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Schlußzahlungsvermerk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Völlig zu Recht gehen das Landgericht und die Klägerin davon aus, dass die Schlusszahlungseinrede grundsätzlich nur dann greifen kann, wenn ein prüfbare Schlussrechnung überhaupt erteilt ist (BGH BauR 1984, 182; BGH BauR 1981, 204) oder der Unternehmer sonst zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, aus mehreren Einzelrechnungen abschließende Zahlungen beanspruchen zu wollen (BGH BauR 1987, 96).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Die Zahlung stellt weder ein Anerkenntnis dar (BGH BauR 2004, 1146; OLG Hamm BauR 2002, 1105), noch enthebt sie den Unternehmer von dem ihm obliegenden Beweis, die abgerechneten Leistungen tatsachlich vertragsgerecht erbracht und entsprechend den hierfür vereinbarten Preisen abgerechnet zu haben (zum spiegelbildlichen Problem der Rückforderung überzahlter Abschlagsforderungen vgl.: BGH BauR 2003, 337, 338; BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf BauR 1994, 272; allgemein zur Vorläufigkeit der Abschlagszahlung: BGH BauR 2004, 1146).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91

    Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Beweispflichtig für die Preisvereinbarung ist nicht der Beklagte; vielmehr muss die Klägerin beweisen, dass die konkret behauptete Vergütungsabrede nicht getroffen wurde (BGH NJW-RR 1992, 848; BGH NJW 1981, 1442; OLG Düsseldorf BauR 2000, 269; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1490).
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Dementsprechend muss er sich in rechtlicher Konsequenz entgegenhalten lassen, dass die in Rede stehenden Leistungen seinem - zumindest mutmaßlichen - Willen und wohlverstandenen Interesse entsprachen, so dass die Klägerin nach den Grundsätzen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag aus §§ 683, 677, 670 BGB Anspruch auf Aufwendungsersatz hat, der in Ermangelung gegenteiligen tatsächlicher Anknüpfungspunkte der in Ansatz gebrachten Vergütung entspricht (vgl.: BGH BauR 1991, 761; vgl. auch BGHZ 143, 9, 16; BGHZ 65, 348).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Die Zahlung stellt weder ein Anerkenntnis dar (BGH BauR 2004, 1146; OLG Hamm BauR 2002, 1105), noch enthebt sie den Unternehmer von dem ihm obliegenden Beweis, die abgerechneten Leistungen tatsachlich vertragsgerecht erbracht und entsprechend den hierfür vereinbarten Preisen abgerechnet zu haben (zum spiegelbildlichen Problem der Rückforderung überzahlter Abschlagsforderungen vgl.: BGH BauR 2003, 337, 338; BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf BauR 1994, 272; allgemein zur Vorläufigkeit der Abschlagszahlung: BGH BauR 2004, 1146).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98

    Nutzungsausfall wegen Überschwemmung von Kellerräumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Diese Anforderung sind eng auszulegen; sie erfassen zwar Wohnungen (BGHZ 98, 222), nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung, wie eine nur gelegentliche von Besuchern genutzte Einliegerwohnung (BGHZ 117, 262), einen Hobbyraum (OLG Düsseldorf MDR 2000, 389) oder einen Keller (OLG Schleswig SchlHA 2002, 45).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 229/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Pauschalpreisvereinbarung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06
    Beweispflichtig für die Preisvereinbarung ist nicht der Beklagte; vielmehr muss die Klägerin beweisen, dass die konkret behauptete Vergütungsabrede nicht getroffen wurde (BGH NJW-RR 1992, 848; BGH NJW 1981, 1442; OLG Düsseldorf BauR 2000, 269; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1490).
  • OLG Hamm, 26.03.1993 - 12 U 203/92

    Beweislast bei Unstimmigkeit der Pauschalpreisbehauptung

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen

  • OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 216/92

    Rückforderung von Abschlagszahlungen an Architekten

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

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