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   OLG Hamburg, 10.09.2008 - 5 U 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4400
OLG Hamburg, 10.09.2008 - 5 U 114/07 (https://dejure.org/2008,4400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2008 - 5 U 114/07 (https://dejure.org/2008,4400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2008 - 5 U 114/07 (https://dejure.org/2008,4400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "agenda"; Kennzeichnungskraft des Rubriktitels einer wirtschaftlich ausgerichteten Tageszeitung; Warenähnlichkeit zwischen einer als "Buch" bezeichneten Rubrik einer Tageszeitung und einem monatlich erscheinenden "Special-Interest-Magazin" mit Themenschwerpunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 5, 15 MarkenG, §§ 4 Nr. 9 b, Nr. 10 UWG
    Markenrechtlicher Schutz statt oder neben wettbewerbsrechtlichem Schutz? / Zu den Auswirkungen der UGP-Richtlinie

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein markenrechtlicher Zeitungs-Titelschutz für die Bezeichnung "Agenda"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 309
  • afp 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Die erforderliche äußere Selbständigkeit liegt jedenfalls bei regelmäßigen Beilagen von Zeitungen, die sich inhaltlich mit bestimmten Themen befassen (RGZ 133, 189, 191 - Kunstseiden-Kurier), sowie bei mehrseitigen Regionalteilen oder anderen Rubriken einer Tageszeitung (BGH, GRUR 2010, 156 Rn. 15 - Eifel-Zeitung; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 309, 310 f.) vor und kann auch bei einer einzelnen, thematisch besonders ausgerichteten Zeitungsseite gegeben sein (RGZ 133, 189, 191 - Kunstseiden-Kurier; offengelassen in BGH, GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    ZS] GRUR-RR 2009, 309 [juris Tz. 27]; GRUR-RR 2007, 73 [juris Tz. 23]; OLG Köln GRUR-RR 2002, 309 [juris Tz. 7]; Fezer, MarkenR, 4. Aufl. [2009], § 14, 1083; Ekey/Klippel/Bender, MarkenR, 2. Aufl. [2009], § 14 MarkenG, 518; abl.: HansOLG Hamburg [3.
  • LG Frankfurt/Main, 08.02.2021 - 3 O 39/21
    Als normatives Korrektiv zu den niedrigen Anforderungen an die Schutzvoraussetzungen billigt die Rechtsprechung solchen Titeln nur einen beschränkten Schutzumfang zu und lässt schon geringfügige Abweichungen zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr genügen (BGH, Urteil vom 21.06.2001 - I ZR 27/99 - Auto Magazin; BGH, Urteil vom 22.09.1999 - I ZR 50/97 - FACTS; OLG Hamburg, Urteil vom 10.09.2008 - 5 U 114/07 - agenda; vgl. auch Ingerl/Rohnke, 3. Aufl. 2010, MarkenG § 15 Rn. 1661).
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