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   OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15   

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OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2017,30238)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.02.2017 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2017,30238)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2017,30238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    MB/KT 2009 § 15 Abs. 1b
    MB/KT 2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    MB/KT 2009 § 15 Abs. 1b
    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers einer Krankentagegeldversicherung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11

    Krankentagegeldversicherung: Prüfungsgrundlagen für eine eingetretene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden und wann sie dem Versicherer bekannt geworden sind; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171; Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981).

    Bei einem nachträglich erstellten Gutachten muss folglich der Verlauf zwischen dem Zeitpunkt, für den der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet, und dem Zeitpunkt der Begutachtung durch den Sachverständigen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981).

    Die hieraus zu schließende tatsächliche Besserung des Gesundheitszustands hat schon deshalb unberücksichtigt zu bleiben, weil die Einbeziehung des weiteren Krankheitsverlaufs dem Wesen einer ex ante zum Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit zu stellenden Prognose widerspräche (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981; Tschersich in Beck- Seite 12.

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171).

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden und wann sie dem Versicherer bekannt geworden sind; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171; Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981).

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    (3) Es kann daher offen bleiben, ob die Annahme von Berufsunfähigkeit mit Blick auf die von dem Sachverständigen erwähnte allgemeine Einschränkung der physischen Leistungsfähigkeit auch unter dem Gesichtspunkt eines Raubbaus an der Gesundheit gerechtfertigt wäre, weil jede Tätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit des Versicherungsnehmers möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, Urt. v. 20.1.2016 - 5 U 286/11 - VersR 2016, 1103; OLG Köln, VersR 2010, 104; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 354; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 39).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    (3) Es kann daher offen bleiben, ob die Annahme von Berufsunfähigkeit mit Blick auf die von dem Sachverständigen erwähnte allgemeine Einschränkung der physischen Leistungsfähigkeit auch unter dem Gesichtspunkt eines Raubbaus an der Gesundheit gerechtfertigt wäre, weil jede Tätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit des Versicherungsnehmers möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, Urt. v. 20.1.2016 - 5 U 286/11 - VersR 2016, 1103; OLG Köln, VersR 2010, 104; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 354; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    Eine Erwerbsunfähigkeit auf nicht absehbare Dauer besteht dann, wenn nach aller Erfahrung trotz Einsatzes aller medizinischen Mittel mit der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder sich jedenfalls aufgrund der relativ geringen Heilungschancen nicht absehen lässt, ob der Versicherte jemals wieder erwerbsfähig sein wird (Senat, Urt. v. 29.6.2011 - 5 U 297/09-76 - VersR 2012, 845; Voit in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 15 MB/KT Rdn. 24; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 41; OLG Zweibrücken, VersR 1991, 292).
  • OLG Zweibrücken, 26.01.1990 - 1 U 60/89

    Zu dem Merkmal "auf nicht absehbare Zeit" in § 15 b MBKT 78

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    Eine Erwerbsunfähigkeit auf nicht absehbare Dauer besteht dann, wenn nach aller Erfahrung trotz Einsatzes aller medizinischen Mittel mit der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder sich jedenfalls aufgrund der relativ geringen Heilungschancen nicht absehen lässt, ob der Versicherte jemals wieder erwerbsfähig sein wird (Senat, Urt. v. 29.6.2011 - 5 U 297/09-76 - VersR 2012, 845; Voit in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 15 MB/KT Rdn. 24; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 41; OLG Zweibrücken, VersR 1991, 292).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2010 - 5 U 339/06

    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    bb) Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit ist zu differenzieren: Kann die versicherte Person eine bestimmte, zu ihrem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben - z.B. keine schweren Lasten tragen - so ist sie vollständig berufsunfähig auch dann, wenn diese Anforderungen im beruflichen Alltag zeitlich nur einen geringen Umfang haben oder gar nicht täglich anfallen, wohl aber notwendigerweise mit ihm verbunden sind (vgl. BGH Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 13.1.2010 - 5 U 339/06 - VersR 2010, 799; Seite 10.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    (3) Es kann daher offen bleiben, ob die Annahme von Berufsunfähigkeit mit Blick auf die von dem Sachverständigen erwähnte allgemeine Einschränkung der physischen Leistungsfähigkeit auch unter dem Gesichtspunkt eines Raubbaus an der Gesundheit gerechtfertigt wäre, weil jede Tätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit des Versicherungsnehmers möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, Urt. v. 20.1.2016 - 5 U 286/11 - VersR 2016, 1103; OLG Köln, VersR 2010, 104; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 354; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 39).
  • OLG Köln, 13.05.2009 - 20 U 202/08

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    (3) Es kann daher offen bleiben, ob die Annahme von Berufsunfähigkeit mit Blick auf die von dem Sachverständigen erwähnte allgemeine Einschränkung der physischen Leistungsfähigkeit auch unter dem Gesichtspunkt eines Raubbaus an der Gesundheit gerechtfertigt wäre, weil jede Tätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit des Versicherungsnehmers möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, Urt. v. 20.1.2016 - 5 U 286/11 - VersR 2016, 1103; OLG Köln, VersR 2010, 104; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 354; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 39).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15
    bb) Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit ist zu differenzieren: Kann die versicherte Person eine bestimmte, zu ihrem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben - z.B. keine schweren Lasten tragen - so ist sie vollständig berufsunfähig auch dann, wenn diese Anforderungen im beruflichen Alltag zeitlich nur einen geringen Umfang haben oder gar nicht täglich anfallen, wohl aber notwendigerweise mit ihm verbunden sind (vgl. BGH Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 13.1.2010 - 5 U 339/06 - VersR 2010, 799; Seite 10.
  • OLG Hamm, 17.06.2013 - 5 U 46/13

    Feststellung der Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

  • OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 700/99

    Rückzahlung des Krankentagegeldes; Beendigung der Krankentagegeldversicherung

  • OLG Celle, 01.11.2007 - 8 U 127/07

    Kein Anspruch auf Krankentagegeld während des Bezugs einer Rente wegen

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 90/03

    Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung:

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2018 - 5 U 37/17

    Rückzahlung Krankentagegeld bei Bezug Berufsunfähigkeitsrente

    verwendeten Bedingungen schon OLG Oldenburg VersR 2000, 752; s. weiterhin OLG Köln, NJW-RR 2003, 810; OLG Karlsruhe VersR 2007, 51; OLG Celle, VersR 2008, 526; KG, RuS 2017, 362; vgl. auch Senat, Urteil vom 8. September 2004 - 5 U 90/03-10, RuS 2005, 515; Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15, jeweils zu § 15 Buchst. b MB/KT).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2017 - 5 U 15/17

    Anspruch des Krankentagegeldversicherers auf Rückzahlung gewährter Leistungen

    Auch der Senat hat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dieser Frage angeschlossen (vgl. Senat, Urt. v. 15.02.2017 - 5 U 12/15).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20

    Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten

    Die von der hiesigen Beklagten gegen das klageabweisende Urteil eingelegte Berufung hat der Senat mit Urteil vom 15. Februar 2017 - 5 U 12/15 - unter Hinweis auf die ab dem 10. November 2011 eingetretene Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zurückgewiesen (BI. 55 GA).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.2015 - 5 U 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20839
OLG Köln, 18.05.2015 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2015,20839)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2015 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2015,20839)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2015,20839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 11 O 102/13
  • OLG Köln, 18.05.2015 - 5 U 12/15
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65398
OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2015,65398)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.2015 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2015,65398)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 2015 - 5 U 12/15 (https://dejure.org/2015,65398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stufenklage eines Handelsvertreters auf Zahlung eines sog. Treuegeldes aus einer Versorgungsvereinbarung auf Grundlage der Satzung der Vertreterhilfskasse; Autonome Auslegung des Begriffs der "sozialen Sicherheit"; Einrede des Vorrangs des Schlichtungsverfahrens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 ZPO, Art 1 Abs 2c EGV 44/2001, Art 5 Nr 1b EGV 44/2001, Art 4 EGV 883/2004, § 1 BetrAVG
    Handelsvertretervertrag eines inländischen Handelsvertreters mit einem schwedischen Unternehmen: Internationale Zuständigkeit für einen Anspruch auf Treuegeld; Anspruch auf Treuegeld bei Geltendmachung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10

    Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Diese Verordnung ist außer Kraft getreten und inzwischen durch die im Wesentlichen inhaltsgleiche Verordnung (EG) 883/2004 ersetzt worden, die daher ebenfalls zur autonomen Auslegung des Begriffs der sozialen Sicherheit herangezogen werden kann (BAG, Urt. v. 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - Juris, Rn. 22; vgl. dazu auch Gottwald a.a.O.).

    Die Beklagte hat ihre Meinung, auch Rechtsstreitigkeiten um privatrechtlich organisierte betriebliche Formen der betrieblichen Altersversorgung stellten Ausprägungen der "sozialen Sicherheit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 c) der EuGVVO a.F. dar, auch darauf gestützt, dass dies der Auffassung des BAG in seinen Urteilen vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - und vom 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 - entspreche.

    Die Entscheidung vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - (Juris) bestätigt lediglich nochmals die bereits im Urteil vom 02.07.2008 - 10 AZR 355/07 - vertretene Meinung des BAG, dass die Beitragsklage einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien zur Gewährung sozialer Ansprüche (im entschiedenen Fall: Urlaubsansprüche) nicht unter die Ausschlussnorm in Art. 1 Abs. 2 c) EuGVVO a.F. fällt.

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 355/07

    Internationale Zuständigkeit - Rügelose Einlassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Dazu ist zunächst auf das Urteil des BAG vom 02.07.2008 - 10 AZR 355/07 - (Juris, Rn. 12) hinzuweisen.

    Die Entscheidung vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - (Juris) bestätigt lediglich nochmals die bereits im Urteil vom 02.07.2008 - 10 AZR 355/07 - vertretene Meinung des BAG, dass die Beitragsklage einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien zur Gewährung sozialer Ansprüche (im entschiedenen Fall: Urlaubsansprüche) nicht unter die Ausschlussnorm in Art. 1 Abs. 2 c) EuGVVO a.F. fällt.

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Die Beklagte hat ihre Meinung, auch Rechtsstreitigkeiten um privatrechtlich organisierte betriebliche Formen der betrieblichen Altersversorgung stellten Ausprägungen der "sozialen Sicherheit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 c) der EuGVVO a.F. dar, auch darauf gestützt, dass dies der Auffassung des BAG in seinen Urteilen vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - und vom 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 - entspreche.

    Ebenso stützt das Urteil des BAG v. 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 - (Juris) nicht die von der Beklagten zu Art. 1 Abs. 2 c) EuGVVO a.F. vertretene Meinung.

  • BGH, 29.10.2008 - XII ZR 165/06

    Auslegung einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Der mit einer solchen Klausel verbundene vorläufige Klageverzicht ist möglich und führt im Grundsatz zur Abweisung der Klage als unzulässig, wenn die vorgesehene Schlichtung nicht durchgeführt wird (Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., vor § 253 Rn. 19a; BGH NJW-RR 2009, 637).
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 U 204/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Für ihre Auffassung zur Berechtigung der Kündigungen beruft sich die Beklagte dabei auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. April 2003 - 3 U 204/02 in einem Parallelfall, in dem ein anderer Handelsvertreter eine wortlautgleiche Kündigung wie der Kläger ausgesprochen hat (Anlage B 4).
  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZR 57/02

    Formularmäßige Vereinbarung des Verzichts auf Treuegeld des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    In dem erwähnten Rechtsstreit des Vertreters F... gegen die Verlage bzw. später gegen die E... W... Medien GmbH haben sowohl das OLG Stuttgart (Urteil vom 12.02.2002 - 10 U 130/2001 -, Anlage B 6/Bl. 90 d.A.) als auch der BGH (Urteil vom 21.05.2003 - VIII ZR 57/02 - Anlage B 7/Bl. 108 d.A.) die Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt, dass § 13 des Handelsvertretervertrages wirksam ist und der Vertreter F... daher nicht neben dem ihm bereits zugeflossenen Ausgleichsbetrag noch ein Treuegeld beanspruchen kann.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Ebenso wie etwa ein Rechtsanwalt sein Honorar an seinem Kanzleisitz einklagen kann (Kroppholler, a.a.O., Rn. 44), kann daher auch der Handelsvertreter die ihm zustehende Vergütung vor den Gerichten seines Heimatstaates geltend machen (EuGH, Urt. v. 11.03.2010 - C-19/09, Juris Rn. 34 f.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 10 U 130/01

    - Windhager 1 -, AA des HV, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    In dem erwähnten Rechtsstreit des Vertreters F... gegen die Verlage bzw. später gegen die E... W... Medien GmbH haben sowohl das OLG Stuttgart (Urteil vom 12.02.2002 - 10 U 130/2001 -, Anlage B 6/Bl. 90 d.A.) als auch der BGH (Urteil vom 21.05.2003 - VIII ZR 57/02 - Anlage B 7/Bl. 108 d.A.) die Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt, dass § 13 des Handelsvertretervertrages wirksam ist und der Vertreter F... daher nicht neben dem ihm bereits zugeflossenen Ausgleichsbetrag noch ein Treuegeld beanspruchen kann.
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO ist es aber rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch anders als in dem in der Auskunftsstufe ergangenen Teilurteil beurteilt werden (BGH, NJW 2011, 1815 Rn. 17; NJW 1989, 2821; Beck-Online-Kommentar/Elzer, § 318 ZPO Rn. 42 je m.w.N.).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
    Der Begriff der sozialen Sicherheit ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 14.11.2002 - C 271/00 - Juris, Rn. 28 und 42 m.w.N.) vertragsautonom auszulegen, da Artikel 1 des Brüsseler Übereinkommens dessen Anwendungsbereich bezeichnen soll und sichergestellt werden muss, dass sich aus dem Übereinkommen für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen soweit wie möglich gleiche und einheitliche Rechte und Pflichten ergeben und die in dieser Bestimmung verwendeten Begriffe nicht als bloße Verweisung auf das innerstaatliche Recht des einen oder anderen beteiligten Staates verstanden werden.
  • BGH, 09.03.2016 - VII ZR 11/14

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag?

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

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