Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18068
OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08 (https://dejure.org/2009,18068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2009 - 5 U 121/08 (https://dejure.org/2009,18068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 5 U 121/08 (https://dejure.org/2009,18068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 263 ZPO, § 274 Abs 3 ZPO, § 69 ZPO, § 62 ZPO, § 53 AktG
    Sachdienlichkeit der Klageänderung bei Beitritt weiterer Kläger im zweiten Rechtszug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des nachträglichen Beitritts eines Nebenintervenienten

  • Judicialis

    ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 101 Abs. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 274 Abs. 3; ; AktG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 62; ZPO § 69; ZPO § 263
    Zulässigkeit des nachträglichen Beitritts eines Nebenintervenienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Diese Frage der Sachdienlichkeit, wenn diese wie hier verneint wird, ist durch das Rechtsmittelgericht jedoch nur daraufhin überprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens überschritten wurden (BGH NJW 1985, 1841 [1842]; Zöller-Greger a.a.O., § 263 Rdnr. 15; Becker-Eberhardt in Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 263 Rdnr. 4).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Nach Auffassung des BGH ist jedoch eine Sachdienlichkeit im Sinne des § 263 ZPO erforderlich (BGHZ 65, 264 [268]), die das Landgericht zu Recht verneint hat.
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03

    Lauf der Frist zur Einlegung der Berufung durch den nicht beigetretenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Auch die von der Klägerin zu 20) geführte Berufung (Bl. 1220) ist als zulässig zu behandeln, wenngleich sie die ab Zustellung des angefochtenen Urteils an sie (am 27.10.2008 - Bl. 1201 R) laufende einmonatige Rechtsmittelfrist (vgl. hierzu Zöller-Vollkommer ZPO, 27. Aufl., § 69 Rdnr. 7; BGH ZIP 2005, 45) mit ihrem am 03.12.2008 eingegangenen Schriftsatz vom selben Tage nicht gewahrt hat.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Zuletzt folgt aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 15.10.2008 (Az.: 20 U 19/07 - BeckRS 2008, 21818) keine andere Beurteilung der - hier fehlenden - Sachdienlichkeit, weil in dem dortigen Falle die Beklagte sowohl dem Klagebeitritt zugestimmt als auch auf die Wahrung der Einlassungsfrist verzichtet hatte.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08

    "Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Mit Beschluss vom 04.04.2008 hat das Landgericht den hierdurch veranlassten Freigabeantrag der Beklagten vom 14.12.2008 zurückgewiesen wie auch der Senat die sofortige Beschwerde der Beklagten am 15.07.2008 zurückgewiesen hat (Az.: 5 W 15/08) - u. a. mit der Begründung, dass ein die Nichtigkeit des Übertragungsbeschlusses herbeiführender Grund vorliege, weil in der Ladung zur Hauptversammlung am 20.12.2007 die Bedingungen für die Stimmrechtsausübung nicht einer dem Gesetz und der Satzung entsprechenden Weise angegeben gewesen seien.
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Dass die festgestellte Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20.11.2007 zu Top 5 inzwischen in Rechtskraft erwachsen ist, folgt daraus, dass für die Beklagte die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist (die Urteilszustellung war am 03.09.2009 - Bl. 1016), die Beklagte außerdem mit Schriftsatz vom 29.10.2008 auf Anschlussrechtsmittel verzichtet hat (Bl. 1168) und die beiden Kläger sich mit ihrem Rechtsmittel gerade nicht dagegen wenden, dass die Nichtigkeit des besagten Hauptversammlungsbeschlusses festgestellt wurde (vgl. im Übrigen zur Teilrechtskraft z. B. Zöller-Stöber, a.a.O., § 705 Rdnr. 11; BGH NJW 1992, 2296).
  • BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84

    Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08
    Zwar gilt bei der streitgenössischen Nebenintervention hinsichtlich des Unterliegens von mehreren Personen grundsätzlich eine Haftung für die Kostenerstattung nach Kopfteilen (§§ 101 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO); dennoch wird eine unterschiedliche Quotierung - hier: zu Lasten der Beklagten - für zulässig gehalten (so Zöller-Herget, a.a.O. [26. Aufl.], § 101 Rdnr. 1 unter Hinweis auf BGH JZ 1985, 853), wie es ebenso zulässig ist, gemäß §§ 101 Abs. 2, 100 Abs. 2 ZPO bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab zu nehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 15 AS 281/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Erstattung von Kosten

    Würde diese Auslegung zutreffen, handelte es sich bei dem dann erklärten "Klägerbeitritt" (auch als "Parteibeitritt" bezeichnet) um eine Klageänderung, die nur unter den Voraussetzungen des § 99 Abs. 1 SGG zulässig wäre (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 15.03.2005, Az. 4 B 436/04, Bayer. VGH, Urt. v. 18.02.2002, Az. 11 B 00.1769 und OVG NRW, Urt. v. 06.09.1991, Az. 23 A 1943/86 zum Klägerbeitritt als Klageänderung nach § 91 VwGO; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.05.2009, Az. 5 U 121/08 und OLG Dresden, Urt. v. 13.01.1999, Az. 18 U 2050/97 zum Klägerbeitritt als Klageänderung nach § 263 ZPO).
  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    5. Mai 2009, 5 U 121/08, juris; Greger in Zöller, ZPO, § 263 Rn. 26 f.; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, § 263 Rn. 13, 23; Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 263 Rn. 84; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 263 Rn. 69 f.; abstellend auf das Vorliegen der §§ 59, 60 ZPO hingegen: Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2023, § 263 Rn. 121 f.; Greger in Zöller, ZPO, § 263 Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht