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   OLG Köln, 16.05.1991 - 5 U 123/90   

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https://dejure.org/1991,10224
OLG Köln, 16.05.1991 - 5 U 123/90 (https://dejure.org/1991,10224)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.1991 - 5 U 123/90 (https://dejure.org/1991,10224)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 5 U 123/90 (https://dejure.org/1991,10224)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1975 - IV ZR 50/74

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Umwandlung der Lebensversicherung in eine

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1991 - 5 U 123/90
    Das Umwandlungsverlangen nach § 174 VVG kann nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung des Versicherungsnehmers klar und eindeutig der Wille ergibt, daß die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll (BGH VersR 75, 1089, 1090).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 12 U 5/16

    Beratungspflicht bei Prämienfreistellungsverlangen

    Im Interesse der Klarheit über Bestand und Umfang des Versicherungsschutzes kann ein wirksames Umwandlungsverlangen des Versicherungsnehmers deshalb nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung klar und eindeutig der Wille ergibt, dass die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll (OLG Saarbrücken aaO unter Verweis auf BGH, Urt. v. 24.9.1975 - IV ZR 50/74 - VersR 1975, 1089; Urt. v. 23.6.1993 - IV ZR 37/92 - VersR 1994, 39 [BGH 23.06.1993 - IV ZR 37/92] ; OLG Köln, RuS 2013, 397; RuS 1992, 138; OLG Hamm, VersR 2012, 347 [OLG Hamm 17.08.2011 - I-20 U 69/11] [OLG Hamm 17.08.2011 - I-20 U 69/11] ; Senat, Urt. v. 8.1.2003 - 5 U 383/02-49 - RuS 2004, 33; OLG Stuttgart, VersR 2002, 301).

    Insofern ist der vorliegende Fall dem vom OLG Köln wie folgt entschiedenen vergleichbar: "Wenn ein Versicherungsnehmer gegenüber dem Lebensversicherer den Wunsch äußert, die Versicherung wegen einer vorübergehenden Einkommenslosigkeit auf die Dauer von zehn Monaten beitragsfrei zu stellen, kann dies nicht als Antrag auf Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, sondern nur als Antrag, die Versicherung für kurze Zeit zum Ruhen zu bringen, verstanden werden" (OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 1991 - 5 U 123/90 -, juris).

    Hat der Versicherer den Wunsch des Versicherungsnehmers auf vorübergehende Prämienfreistellung als Antrag auf Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung gewertet und den Versicherungsnehmer nicht auf die Folgen hingewiesen, haftet er aus positiver Forderungsverletzung (OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 1991 - 5 U 123/90 -, juris).

    Dem Versicherungsnehmer, der es unterlassen hat, von sich aus Rechtsrat einzuholen, ist kein Mitverschuldensanteil anzulasten (OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 1991 - 5 U 123/90 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2015 - 5 U 12/14

    Voraussetzungen der Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages in eine

    Im Interesse der Klarheit über Bestand und Umfang des Versicherungsschutzes kann ein wirksames Umwandlungsverlangen des Versicherungsnehmers deshalb nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung klar und eindeutig der Wille ergibt, dass die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1975 - IV ZR 50/74 - VersR 1975, 1089; Urt. v. 23.6.1993 - IV ZR 37/92 - VersR 1994, 39; OLG Köln, RuS 2013, 397; RuS 1992, 138; OLG Hamm, VersR 2012, 347; Senat, Urt. v. 8.1.2003 - 5 U 383/02-49 - RuS 2004, 33; OLG Stuttgart, VersR 2002, 301 ).

    Aus denselben Gründen wird der Wunsch eines Versicherungsnehmers, den Versicherungsvertrag nur vorübergehend beitragsfrei zu stellen, für sich genommen regelmäßig noch nicht als Umwandlungsverlangen im Sinne des § 165 VVG gewertet (vgl. OLG Köln, RuS 2013, 397; RuS 1992, 138; OLG Hamm, VersR 2012, 347; OLG Stuttgart, VersR 2002, 301 ; Mönnich in MünchKommVVG, § 165 Rdn. 11).

    So hat sie es unterlassen, auf das unklare "Beitragsüberbrückungsverlangen" des Klägers in Ausübung ihrer Beratungspflichten aus § 6 Abs. 4 VVG (vgl. OLG Hamm, VersR 2012, 347; OLG Köln, RuS 1992, 138; Mönnich in MünchKommVVG, § 165 Rdn. 12) darauf hinzuwirken, dass der Kläger eine seinem Willen entsprechende eindeutige Erklärung abgab.

  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 3 U 131/13

    Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Köln vom 16.5.1991, 5 U 123/90 (r+s 1992, 138).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 20 U 69/11

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umwandlung einer kapitalbildenden

    Angesichts seiner weitreichenden, oben aufgezeigten Folgen kann das Umwandlungsverlangen nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung des Versicherungsnehmers "klar und eindeutig der Wille ergibt, dass die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll" (vgl. BGH Urteil v. 23.06.1993, IV ZR 37/92, Zitat nach juris, Tz 24 = VersR 1994, 39 und Urteil v. 24.09.1975, IV ZR 50/74, Zitat nach juris, Tz 23 = VersR 1975, 1089; OLG Stuttgart, Urteil v. 26.07.2001, 7 U 71/01, Zitat nach juris = VersR 2002, 301; OLG Köln, Urteil v. 16.05.1991, RuS 1992, 138 (139)).

    Denn er ist, da die Beklagte den Wunsch des Klägers auf sechsmonatige Beitrags"aussetzung" - wie ausgeführt - zu Unrecht zum Anlass genommen hat, den Versicherungsvertrag in eine prämienfreie Versicherung i.S.d. § 165 VVG bzw. § 6 Nr. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln, gemäß § 280 Abs. 1 BGB so zu stellen, als wenn sein Antrag vom 10.07.2009 (Anlage K 3, Bl. 16 d. GA) von der Beklagten zutreffend behandelt worden wäre (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.05.1991, 5 U 123/90, RuS 1992, 138 (129)).

  • OLG Köln, 15.03.2013 - 20 U 230/12

    Voraussetzungen der Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung

    Sollen die Beiträge für die Lebensversicherung aber nur vorübergehend nicht gezahlt werden, ist dies regelmäßig nicht als Umwandlungsverlangen, sondern als Antrag zu verstehen, die Versicherung für kurze Zeit zum Ruhen bringen (OLG Köln - 5.Zivilsenat -, RuS 1992, 138).
  • OLG Dresden, 01.04.2020 - 4 U 402/20

    Umwandlung eines für einen Arbeitnehmer bestehenden Gruppenversicherungsvertrages

    Zwar kann der Versicherers dem Grunde nach haften, wenn er den Wunsch des Versicherungsnehmers auf vorübergehende Prämienfreistellung zu Unrecht als Antrag auf Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung gewertet und den Versicherungsnehmer nicht auf die Folgen hingewiesen hat (so OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 1991 - 5 U 123/90 -, juris, OLG Frankfurt, Urteil vom 22. März 2018 - 12 U 5/16 -, Rn. 38 - 40, juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 383/02

    Zur Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages in eine beitragsfreie

    Dabei kann offen bleiben, ob die Beklagte die Erklärung vom 28.12.1998 angesichts des unmissverständlichen und den Wunsch nach Beitragsfreistellung uneingeschränkt zum Ausdruck bringenden Wortlauts auch dann ohne weiteres als Umwandlungsverlangen hätte auffassen dürfen, wenn diese Erklärung vom Kläger persönlich und ohne Vermittlung durch den Zeugen G. abgegeben worden wäre, oder ob die Beklagte in diesem Fall zunächst hätte nachfragen und den Kläger über die Folgen einer Umwandlung hätte aufklären müssen (vgl. Römer, in: Römer/Langheid, VVG § 174 Rn 3; OLG Köln, RuS 1992, 138, 139).
  • LG Düsseldorf, 13.09.2011 - 11 O 484/10

    Anspruch auf Auszahlung einer ungeminderten Versicherungssumme aus dem

    Eine solche Umwandlung ist von einem bloßen Ruhen des Vertrags, also einer Beitragsstundung, streng zu unterscheiden (vgl. hierzu und zum Folgenden: OLG Köln, r+s 1992, 138).
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