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   OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05   

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https://dejure.org/2006,3639
OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05 (https://dejure.org/2006,3639)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 135/05 (https://dejure.org/2006,3639)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 135/05 (https://dejure.org/2006,3639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobiltelefon SAGEM my X 5-2 als widerrechtliche Nachbildung der Telefone NOKIA 6220 und NOKIA 6610/6610 i; Prüfung nach § 38 Abs. 2 Geschmacksmustergesetz (GeschmMG); Rechtliche Beurteilung international registrierter gewerblicher Muster oder Modelle in Deutschland; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nokia

    §§ 38 Abs. 1, 42 Abs. 1, 66 GeschMG

  • Judicialis

    GeschmMG § 42 Abs. 1; ; GeschmMG § 38 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschmacksmusterrechtsverletzung bzw.Wettbewerbsverstoß bei Herstellung und Vertrieb eines Mobiltelefons? - "Nachahmung" eines Handydesigns wettbewerblichem Leistungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    Bei der Prüfung, ob ein angegriffenes Erzeugnis beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorruft, muss jedoch das Geschmacksmuster - nicht das auf dem Geschmacksmuster beruhende Produkt - dem beanstandeten Erzeugnis gegenübergestellt werden (Eichmann/von Falckenstein a.a.O § 38 Rn.27; BGH GRUR 80, 235, 237 "Play-family").

    Die aus der noch zulässigen Nachahmung folgende etwaige Verwechslungsgefahr für sich ist hinzunehmen ( BGH GRUR 80, 235,238 "Play-family").

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    Entscheidend für Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung sind - anders als im Markenrecht - die Verhältnisse in der Verkaufssituation, also am sog. "point of sale" ( BGH GRUR 05, 349, 352 "Klemmbausteine III").
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    Inwieweit Herstellerkennzeichnungen Herkunftstäuschungen vermeiden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab ( BGH GRUR 2005, 443, 445 - Viennetta ).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    Dabei besteht zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Übernahme und den besonderen wettbewerblichen Umständen - hier der Herkunftstäuschung - eine Wechselwirkung: Je höher der Grad der wettbewerblichen Eigenart und je höher der Grad der Übernahme, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen ( z.B. BGH GRUR 2002, 820 "Bremszangen" ).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    b) Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass das nachgeahmte Produkt wettbewerbliche Eigenart und eine gewisse Bekanntheit besitzt ( z.B. BGH GRUR 2002, 275 "Noppenbahnen" ).
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    Zwar hat der BGH in der von den Klägerinnen zitierten älteren Entscheidung "Straßenleuchte" ausgesprochen, dass Verwechslungsgefahr ein starkes Anzeichen für den Tatbestand der unerlaubten Nachbildung nach § 5 GeschmMG a.F. sei ( BGH GRUR 61, 640, 642 ).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
    a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, können wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen der Nachahmung eines Produkts grundsätzlich neben Ansprüchen aus Geschmacksmusterrecht bestehen ( § 50 GeschmMG; für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster : BGH WRP 06, 75 "Jeans" ).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11

    Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines

    Der informierte Betrachter ist dabei - in Abgrenzung zum Begriff des Durchschnittsverbrauchers oder der angesprochenen Fachkreise - als potentieller Abnehmer einzuordnen, der über gewisse Kenntnisse und über ein gewisses Designbewusstsein verfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2006, 5 U 135/05 - Mobiltelefon; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, I-20 U 128/06 - Aluminiumfelgen, zitiert nach juris, Rdnr. 19).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12

    Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang

    Seine Sichtweise kann durch die Mitglieder des Senats als eines ständig mit Fragen des Designrechts befassten Spruchkörpers und zugleich als Teil der angesprochenen Verkehrskreise aus eigener Kenntnis beurteilt werden (OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 138, 142 - Totenkopfflasche; OLG Hamburg NJOZ 2007, 3055, 3059 - Handydesign; Eichmann, in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, Designgesetz, 5. Aufl., § 2 Rz. 29).

    Davon ausgehend ist der Gesamteindruck des Verletzungsdesigns mit demjenigen des unterstellt rechtsbeständigen Klagedesigns zu vergleichen, indem das Ausmaß der Übereinstimmungen und Abweichungen festgestellt und in seinen Auswirkungen auf den Gesamteindruck gewichtet wird (BGH GRUR 2016, 803, 807 Tz. 35 - Armbanduhr; OLG Hamburg NJOZ 2007, 3055, 3056 f.; Eichmann, in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, Designgesetz, 5. Aufl., § 38 Rz. 21).

  • OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07

    "Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung

    Das gilt auch für wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung des Produkts, wenn deren besondere, außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegende Voraussetzungen gegeben sind (BGH, GRUR 2003, 359 [360] - Pflegebett [zu § 1 UWG a.F.]; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2006, 79 [80] - Jeans I; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055 - Handydesign).
  • OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07

    Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters

    Dabei kommt es auf die Sicht des informierten Benutzers an, also auf einen potentiellen Abnehmer, der ein bestimmtes Maß an Kenntnissen oder ein gewisses Designbewusstsein hat und dem Design in dem jeweiligen Bereich eine gewisse Beachtung schenkt (OLG Hamburg NJOZ 2007, 3055, 3059 - Handydesign).

    Der Schutzumfang wird dadurch festgestellt, dass der Gesamteindruck des verletzten Musters unter vorrangiger Berücksichtigung derjenigen Merkmale festgestellt wird, welche seine Eigenart nach § 2 Abs. 3 GeschmMG ausmachen (OLG Hamburg NJOZ 2007, 3055, 3056 f. - Handydesign).

  • LG Düsseldorf, 16.09.2010 - 14c O 94/10

    Umfang des Schutzes aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Zusammenhang mit

    Es müssen dann zusätzliche, über die Nachahmung hinaus gehende unlautere Begleitumstände vorliegen, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (Hanseatisches OLG Hamburg,5 U 135/05, Urteil vom 20.12.2006 - Mobiltelefon, zitiert nach Hartwig, a.a.O., Bd. 3, S. 75, Tz. 63 ff.).

    Inwieweit Herstellerkennzeichnungen eine Herkunftstäuschung vermeiden können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH GRUR 2001, 443, 445 - Vienetta; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055).

  • LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1

    Insoweit ist auf den informierten Benutzer abzustellen, der - in Abgrenzung zum Begriff des Durchschnittsverbrauchers oder der angesprochenen Fachkreise - als potentieller Abnehmer einzuordnen ist, der über gewisse Kenntnisse und über ein gewisses Designbewusstsein verfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2006, 5 U 135/05 - Mobiltelefon; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, I-20 U 128/06 - Aluminiumfelgen, zitiert nach juris, Rdnr. 19).
  • OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10

    Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht: Gewichtung der Gestaltungsfreiheit und des

    Dies geschieht in der Weise, dass das Ausmaß der Übereinstimmungen und Abweichungen festzustellen und in ihren Auswirkungen auf den Gesamteindruck zu gewichten ist (vgl. zu § 38 Abs. 2 GeschmMG: Senat, NJOZ 2007, 3055, 3056 f. - Handydesign, sowie Eichmann , in: Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 38 Rn. 17).

    Soweit der Senat den Schutzumfang deutscher Geschmacksmuster im Rahmen von § 38 Abs. 2 GeschmMG in der Vergangenheit unter vorrangiger Berücksichtigung derjenigen Merkmale bestimmt hat, welche die Eigenart der jeweiligen Geschmacksmuster nach § 2 GeschmMG ausmachen (etwa Senat, NJOZ 2007, 3055, 3056 f. - Handydesign m.w.N.) , so kann diese Vorgehensweise jedenfalls nicht für die Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters gem. Art. 10 GGV aufrechterhalten werden.

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    Dies kann der Senat ohne sachverständige Hilfe beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2001, 503 [505] - Sitz-Liegemöbel; Eichmann / von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., § 42 Rn. 33 m.w.N.), wobei weder auf das besondere Erfahrungswissen eines Designfachmanns noch auf das undeutliche Erinnerungsbild eines Durchschnittsverbrauchers, sondern auf die Sicht eines potentiellen Abnehmers abzustellen ist, dem der Designbestand in der maßgeblichen Produktgruppe bekannt und in gewissem Maße gegenwärtig ist und der deshalb auch Unterschiede und Übereinstimmungen festzustellen vermag, die der Aufmerksamkeit eines gewöhnlichen Verbrauchers entgehen würden (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055 - Handydesign; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 24 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 14c O 294/08

    Eingriff in den Schutzbereichs des Geschmacksmusters eines Kinderwagens "ZAPP"

    Inwieweit Herstellerkennzeichnungen eine Herkunftstäuschung vermeiden können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH GRUR 2001, 443, 445 - Vienetta; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055).
  • OLG Hamburg, 29.08.2012 - 5 U 152/11

    Totenkopfflasche - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verletzung eines

    Der informierte Benutzer, auf dessen Betrachtungsweise abzustellen ist, ist weder der Durchschnittsverbraucher noch ein Designfachmann, sondern ein potentieller Abnehmer, der ein bestimmtes Maß an Kenntnissen oder ein gewisses Designbewusstsein hat und dem Design in dem jeweiligen Bereich eine gewisse Beachtung schenkt (Senat, Urteil v. 20.12.2006, 5 U 135/05, S.14 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.09.2008 - 6 U 59/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung des Vertriebs einer durch ein

  • LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 14c O 195/08
  • LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11

    Geschmacksmusterschutz: Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

  • LG Braunschweig, 10.07.2008 - 9 O 1618/08

    Geschmacksmusterschutz - Antrag auf einstweilige Verfügung noch dringlich, wenn

  • LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13

    Streit um Dosendesign: Lock & Lock und Tchibo wehren einstweilige Verfügung ab

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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 09.10.2006 - S 5 U 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,52143
SG Augsburg, 09.10.2006 - S 5 U 135/05 (https://dejure.org/2006,52143)
SG Augsburg, Entscheidung vom 09.10.2006 - S 5 U 135/05 (https://dejure.org/2006,52143)
SG Augsburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - S 5 U 135/05 (https://dejure.org/2006,52143)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 08.07.2008 - L 3 U 355/06

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente und Anerkennung einer

    Das SG trennte mit Beschluss vom 30.11.2005 die Verfahren hinsichtlich des Unfalls vom 11.12.2002 (S 5 U 135/05) und des Unfalls vom 21.01.2003 (S 5 U 380/05).

    Im Verfahren S 5 U 135/05 beantragte der Kläger, den Bescheid vom 25.10.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.03.2005 aufzuheben und dem Kläger eine Verletztenrente wegen des Unfalls am 11.12.2002 zuzusprechen.

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