Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 15.05.2013 | KG, 18.10.2013

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   OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12   

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https://dejure.org/2013,28711
OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,28711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2013 - 5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,28711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,28711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Frachtrecht: Voraussetzungen des Ar. 17 I CMR (Zeitpunkt der Obhutsübernahme)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Übergabe von Frachtgut

  • tis-gdv.de

    Blindquittung, andere Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 17 Abs. 1; HGB § 425 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Übergabe von Frachtgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Beweiskraft eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12
    Soweit in einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen vertreten worden ist, die Beweiswirkung entfalle nicht, wenn der Frachtführer die Quittung blind (OLG Hamm TranspR 1992, 359) oder "unverschuldet" blind (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 468 Rz.34 bei juris; OLG Köln VersR 1998, 1006 Rz.10; ebenso MüKo/Czerwenka, HGB, 2009, § 409 Rz.28) unterzeichnet hat, werden in unzulässiger Weise Beweiswürdigung, also Erkenntnis des tatsächlichen Geschehensablaufs, und normative Bewertung vermengt und wird damit gegen § 286 Abs. 1 ZPO verstoßen, wonach für die zu treffende Feststellung die richterliche Überzeugung maßgeblich ist.
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 153/77

    Beweislast bei behaupteter Unrichtigkeit von Beweismitteln - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12
    Die Abzeichnung hat - hier - aber keine Beweiskraft iSd. § 286 ZPO, ist also nicht in der Lage den tatsächlichen Vorgang weiter aufzuklären, wie dies auch bei einer Vorausquittung der Fall ist (vgl. BGH vom 13.7.1979, I ZR 153/77 - WM 1979, 1157; Palandt/Grüneberg, wie oben, § 368 Rz.5; Staudinger/Olzen, wie oben, § 368 Rz.19).
  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12
    Übernahme iSd. vorgenannten Vorschriften ist der Erwerb des unmittelbaren oder mittelbaren Besitzes durch den Frachtführer an dem Frachtstück (vgl. BGH vom 12.11.2012, I ZR 214/10 - TranspR 2012, 107; BGH vom 28.6.2001, I ZR 13/99 - TranspR 2001, 471; Koller, Transportrecht, 7. Aufl. 2010, § …
  • BGH, 28.06.2001 - I ZR 13/99

    Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung des Spediteur-Frachtführers im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12
    Übernahme iSd. vorgenannten Vorschriften ist der Erwerb des unmittelbaren oder mittelbaren Besitzes durch den Frachtführer an dem Frachtstück (vgl. BGH vom 12.11.2012, I ZR 214/10 - TranspR 2012, 107; BGH vom 28.6.2001, I ZR 13/99 - TranspR 2001, 471; Koller, Transportrecht, 7. Aufl. 2010, § …
  • BGH, 24.06.1987 - VIII ZR 379/86

    Besitz an einem in einem Selbstbedienungs-Großmarkt verlorenen Geldschein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12
    Diese Zuordnung ist nach der Verkehrsauffassung unter Wertung aller Umstände vorzunehmen (vgl. BGH vom 24.6.1987, VIII ZR 379/86 - NJW 1987, 2812, Rz.13 bei juris).
  • OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 225/96

    Beweiskraft der Übernahmebetätigung eines Frachtführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12
    Soweit in einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen vertreten worden ist, die Beweiswirkung entfalle nicht, wenn der Frachtführer die Quittung blind (OLG Hamm TranspR 1992, 359) oder "unverschuldet" blind (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 468 Rz.34 bei juris; OLG Köln VersR 1998, 1006 Rz.10; ebenso MüKo/Czerwenka, HGB, 2009, § 409 Rz.28) unterzeichnet hat, werden in unzulässiger Weise Beweiswürdigung, also Erkenntnis des tatsächlichen Geschehensablaufs, und normative Bewertung vermengt und wird damit gegen § 286 Abs. 1 ZPO verstoßen, wonach für die zu treffende Feststellung die richterliche Überzeugung maßgeblich ist.
  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust:

    Dagegen haben die Klägerin und ihre Streithelferin Berufung eingelegt, die das Berufungsgericht zurückgewiesen hat (OLG Frankfurt, TranspR 2013, 341 = RdTW 2014, 204).
  • OLG Hamburg, 29.09.2016 - 6 U 218/15

    Frachtführerhaftung: Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung durch den

    Der unmittelbare Besitz wird begründet, indem die tatsächliche Gewalt nach außen erkennbar erlangt wird, getragen von einem Sachbeherrschungswillen (vgl. OLG Frankfurt a.M., TranspR 2013, 341, 342).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.2013 - I-5 U 138/12   

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https://dejure.org/2013,33328
OLG Köln, 15.05.2013 - I-5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,33328)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2013 - I-5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,33328)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - I-5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,33328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Rechtsprechung
   KG, 18.10.2013 - 5 U 138/12   

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https://dejure.org/2013,37775
KG, 18.10.2013 - 5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,37775)
KG, Entscheidung vom 18.10.2013 - 5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,37775)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 5 U 138/12 (https://dejure.org/2013,37775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pop-Up-Werbung auf Kinderwebseite

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pop-Up-Werbung auf Kinderwebseite kann zulässig sein - Keine unzumutbare Belästigung bei alsbaldigem automatischem Verschwinden der Werbung

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen

    Die Schwelle zur Unzumutbarkeit der Werbung ist (jedenfalls dann) noch nicht überschritten, wenn eine störende Internet-Werbung der in Rede stehenden Art innerhalb kurzer Zeit weggeklickt werden kann oder alsbald von selbst verschwindet (KG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 5 U 138/12, Rn. 23 ff.).
  • KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19

    unbestellter Vertreterbesuch

    aa) Belästigend ist eine geschäftliche Handlung, die dem Empfänger aufgedrängt wird und die bereits wegen ihrer Art und Weise unabhängig von ihrem Inhalt als störend empfunden wird (BGH, Urt. v. 25.04.2019 - I ZR 23/18, GRUR 2019, 750 Rn. 12 - WifiSpot; Urt. v. 03.03.2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 17 - Kreditkartenübersendung; Senat, Urt. v. 18.10.2013 - 5 U 138/12 -, Rn. 19, juris).

    Die Unzumutbarkeit ist vielmehr zu ermitteln durch eine Abwägung der auch verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Adressaten, von der Werbung verschont zu bleiben (Art. 2 Abs. 1 GG), und des werbenden Unternehmers, der seine gewerblichen Leistungen durch Werbung zur Geltung bringen will (Art. 5 Abs. 1, Art. 12 GG; vgl. BGH, Urt. v. 03.03.2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 17 - Kreditkartenübersendung; Senat, Urt. v. 18.10.2013 - 5 U 138/12 -, juris Rn. 22).

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