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   OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 138/04   

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https://dejure.org/2005,6685
OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 138/04 (https://dejure.org/2005,6685)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 U 138/04 (https://dejure.org/2005,6685)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 U 138/04 (https://dejure.org/2005,6685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbliche Eigenart einer Verpackung eines bekannten Teeherstellers für Rotbuschtee; Verbot einer in Farbgebung und Bildelementen ähnlichen Teeverpackung eines Lebensmitteldiscounters unter dem Gesichtspunkt des wettbewerbswidrigen ergänzenden Leistungsschutzes; ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 9
    Wettbewerbswidrige Nachahmung der Verpackung für ein Teeprodukt ("Rooibos Caramell")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 138/04
    Zu Recht hat das Landgericht sich hierbei auf die Grundsätze gestützt, die der BGH in der Entscheidung "Vienetta" für Produkte des täglichen Bedarfs aufgestellt hat ( GRUR 2001, 443 ).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 138/04
    Nach allgemeiner Auffassung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, sind hiermit die bisherigen Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne inhaltliche Änderungen kodifiziert worden (vgl. BGH GRUR 05, 166, 167 "Puppenausstattungen" ).
  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

    In Anbetracht dessen, dass dem Verbraucher die "TAPPSY"-Beutel seit jedenfalls etwa neun Jahren in im Kern identischer Aufmachung begegnen (anders als in dem OLG Hamburg vom 28.04.2005 - 5 U 138/04 - zu Grunde liegenden Fall, vgl. dort Rn. 36, zitiert nach juris), erscheint es überwiegend wahrscheinlich, dass der Verkehr seine Gütevorstellungen nicht nur an die bekannte Herstellerbezeichnung "Katjes", sondern jedenfalls auch an die gleichbleibende und dadurch einen Wiedererkennungseffekt aufweisende Beutelgestaltung knüpft.
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