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   KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21   

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https://dejure.org/2023,5076
KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21 (https://dejure.org/2023,5076)
KG, Entscheidung vom 21.02.2023 - 5 U 138/21 (https://dejure.org/2023,5076)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 5 U 138/21 (https://dejure.org/2023,5076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gelenkschmerztherapie

    § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Mehrfache Begründung eines lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsbegehrens - Gelenkschmerztherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines auf mehrere Verbotsgründe gestützten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsbegehrens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Mehrfache Begründung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsbegehrens

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die Bitte in der Begründung, einen Antrag unter mehreren Aspekten zu prüfen, führt nicht zur Klagehäufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Auf der anderen Seite führt ein solches - rechtsirriges - Vorbringen eines Klägers unter den angeführten Umständen nicht etwa dazu, dass die lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage wegen einer fehlenden Bestimmtheit i.S. von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig wäre (Anschluss und Fortführung BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314, Rn. 25 - Biomineralwasser).(Rn.26).

    Gemäß der insoweit einschlägigen Rechtsprechung (s. ... BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser ...) werden die angegriffenen Aspekte - im Wege einer kumulativen Klage- bzw. Anspruchshäufung - ausdrücklich jeweils nebeneinander zum Streitgegenstand des hiesigen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemacht.

    Nur in diesem Fall nötigt der Kläger das Gericht, die beanstandete Anzeige (bzw. hier Werbeaussage) unter jedem der geltend gemachten Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. BGHZ 194, 314, Rn. 25 - Biomineralwasser).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (vgl. etwa BGH GRUR 2015, 1244, Rn. 15 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).

    Darüber hinaus kann es - wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit - irreführend sein, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (vgl. BGH GRUR 2013, 649, Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2015, 1244, Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; Senat a.a.O., Gründe II B 4b aa).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn dem Werbenden jegliche wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse fehlen, die die werbliche Behauptung stützen können (BGH GRUR 2013, 649, Rn. 16 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Darüber hinaus kann es - wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit - irreführend sein, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (vgl. BGH GRUR 2013, 649, Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2015, 1244, Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; Senat a.a.O., Gründe II B 4b aa).

  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Die von der Antragsgegnerin angebotene strafbewehrte Unterlassungserklärung vom 08.09.2021 (Anlage AG 2) ändert daran schon deshalb nichts, weil der Antragsteller deren Annahme gegenüber der Antragsgegnerin abgelehnt hat (vgl. BGH GRUR 2023, 255, Rn. 33 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III).
  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast kommt unter anderem dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH GRUR 2021, 513, Rn. 18 - Sinupret; Senat a.a.O., juris-Rn. 94, m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Sie wird aufgrund der 34 Wettbewerbsverstöße jeweils vermutet (vgl. BGH GRUR 2020, 755, Rn. 80 - WarnWetter-App).
  • KG, 04.05.2021 - 5 U 126/19

    Arthrose-Gel - Unterlassungsprozess wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    (vgl. Senat, Urt. v. 04.05.2021 - 5 U 126/19 - juris-Rn. 95; OLG Düsseldorf WRP 2017, 586, 588).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Die Senatsmitglieder können das diesbezügliche Verkehrsverständnis ohne weiteres selbst beurteilen, weil sie selbst - als potenzielle Schmerzmittelkonsumenten - zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählen (vgl. BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 20 U 55/16

    Keiner ist schneller ist keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    (vgl. Senat, Urt. v. 04.05.2021 - 5 U 126/19 - juris-Rn. 95; OLG Düsseldorf WRP 2017, 586, 588).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 175/19

    Unterlassung der Produktanzeige in den Ergebnislisten der unter www.amazon.de

    Auszug aus KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
    Richtet sich die Klage - wie hier - gegen die konkrete Verletzungsform, so ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGH, Beschl. v. 15.10.2020 - I ZR 175/19, juris-Rn. 18).
  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19

    LTE-Geschwindigkeit

  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen

  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten:

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

  • LG Trier, 18.01.2024 - 7 HKO 44/23
    Durch die Verwendung der Begriffe und/oder hat der Kläger aber jedenfalls klargestellt, dass er die jeweiligen Teile der Anzeige unter den verschiedenen Aspekten (keine unmittelbare Angabe des Kraftstoffverbrauchs in der Anzeige und/oder ungenügende weil zu kleine Angabe des Kraftstoffverbrauchs in dem Video) gesondert angreifen und beide Aspekte überprüft haben möchte, was ihm möglich ist (BGH GRUR 2013, 401 Rn. 25, beck-online - Biomineralwasser; KG Berlin, Urteil vom 21. Februar 2023 - 5 U 138/21 -, Rn. 20, juris ).
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