Rechtsprechung
   KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3943
KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07 (https://dejure.org/2010,3943)
KG, Entscheidung vom 16.02.2010 - 5 U 139/07 (https://dejure.org/2010,3943)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 5 U 139/07 (https://dejure.org/2010,3943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG, § 454 Abs 1 BGB
    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als kostenlos; Abgrenzung eines Kaufvertragesangebots von der Vereinbarung eines Kaufs auf Probe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Mitgliedschaft in einem Buchclub als kostenlos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 454 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Mitgliedschaft in einem Buchclub als kostenlos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 UWG
    Keine Irreführung, wenn "Umsonst-Leistung” doch Kosten verursacht?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als "kostenlos" nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine wettbewerbswidrige Irreführung bei Reklame mit "kostenlos" trotz Kosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "kostenlos" - trotz anfallenden Kosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 15
  • K&R 2010, 276
  • afp 2010, 495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Diese sind vorliegend hinsichtlich des Klageantrags zu 1.1 (Verbotstenor 1a (1. Alt.)) aber nicht Streitgegenstand und ein etwaiger Verstoß hiergegen wird daher von dem Unterlassungsantrag nicht - auch nicht als Minus - erfasst (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2003, 890, juris Rn. 25 m.w.N. - Buchklub-Kopplungsangebot).

    Allerdings ist es wettbewerbswidrig, in der Werbung allein das Versprechen unentgeltlicher Teilleistungen oder den günstigen Preis einer Teilleistung herauszustellen, ohne gleichzeitig in klarer Zuordnung leicht erkennbar und deutlich lesbar auf die Folgekosten hinzuweisen, die sich ergeben, wenn der Verbraucher auf das Angebot eingeht, etwa die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in einem Club (BGH, GRUR 2003, 890, juris Rn. 24 m.w.N. - Buchklub-Kopplungsangebot).

  • KG, 25.02.1983 - 5 U 447/83
    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Regelmäßig wiederkehrende Ansichtssendungen innerhalb eines Kaufs auf Probe (§§ 495 f BGB) sollen nicht als "Gratis"-Leistungen angekündigt werden dürfen (Bornkamm, a.a.O., unter Hinweis auf Senat, GRUR 1983, 784).

    Dem vorstehend Erörterten steht die Entscheidung des Senats vom 25.2.1983 (GRUR 1983, 784/GRUR 1984, 286) nicht entgegen.

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 265/03

    Beginn der Widerrufsfrist bei Kauf auf Probe

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob auch bei der Vereinbarung eines Kaufs auf Probe in der Form einer aufschiebend bedingten Billigung bereits von einem aufschiebend bedingten Kaufvertrag auszugehen ist (offen etwa BGH, NJW-RR 2004, 1058, juris 17 m.w.N.).

    Insoweit kommt es nicht darauf an, dass auch ein Kauf auf Probe - so er denn vereinbart ist - ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB (mit einem Beginn der Widerrufsfrist ab Billigung) entstehen lässt (BGH, NJW-RR 2004, 1058, juris Rn. 17 f.).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB muss eine AGB-Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für den Verbraucher soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW 1999, 2279; NJW 2001, 2014, 2016; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 17).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Auch darf eine Klausel nicht objektiv zu einer Irreführung des Verbrauchers geeignet sein (vgl. BGH, NJW 2001, 292, 296; Z 119, 170; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB muss eine AGB-Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für den Verbraucher soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW 1999, 2279; NJW 2001, 2014, 2016; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 17).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Insoweit wäre sogar einem teilweise vertretenen Erfordernis Rechnung getragen, dass ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nur dann eine Unwirksamkeit der Klausel begründen soll, wenn die Gefahr einer inhaltlichen Benachteiligung des anderen Teils bestünde, eine bloße Unklarheit also nicht genügen soll (etwa Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 20 gegen BGHZ 140, 24, 31; NJW 196, 452; NJW 2006, 2545).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 149/96

    Verletzung des Transparenzgebots bei formularmäßigen kundenbelastenden

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Der Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB begründet auch einen Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG (vgl. BGH, NJW 1997, 1068; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1 UKlaG Rn. 6).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Das Schweigen eines Verbrauchers ist zivilrechtlich grundsätzlich keine Willenserklärung, mithin auch nicht die Erklärung der Annahme eines Kaufvertragsangebots (BGH, NJW 2002, 3629; Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Auflage, Einf v. § 116 Rn. 7; vgl. auch BGH, WRP 2008, 112, TZ. 31 f. zu einer Zustimmungsfiktion in AGB).
  • KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03

    Unlauterer Wettbewerb: Kostenlose Anrufweiterleitung an eine Taxizentrale

    Auszug aus KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
    Der Beitritt zum Club der Beklagten ist daher auch kein "entgeltliches" Geschäft, für das die §§ 312 ff. BGB allein Anwendung finden (Senat, MMR 2004, 419, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht