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OLG Hamburg, 28.11.1990 - 5 U 139/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10
Bestimmung des Begriffs der Sonderrechtsfahrzeuge i.S.v. § 35 StVO; …
bb) Der Senat setzt sich durch die Wertung, Fahrzeuge der Unfallforschung nicht in zu den Sonderrechtsfahrzeugen des § 35 StVO zu zählen, nicht in Widerspruch zu den von den Beklagten benannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Juli 1989 (5 U 139/88, Bl. 310 f. d. A.) und des Landgerichts Hannover vom 23. Juli 1982 (7 O 354/81, Bl. 316 f. d. A.).bb) Auf der anderen Seite ist zu Lasten des Beklagten zu 2 eine in Anbetracht der Verkehrssituation völlig unangemessene Fahrweise zu würdigen, die - auch in Übereinstimmung mit der Wertung im Urteil des OLG Celle vom 20. Juli 1989 (5 U 139/88) - die volle Einstandspflicht der Beklagten erfordert.