Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 59 UrhG
- webshoprecht.de
Umfang des Hausrechts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in den Schlössern und Gärten Berlins und Brandenburgs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial
- kanzlei.biz
Gewerbliche Nutzung von Fotos bei staatlichen Kulturgütern
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässige gewerbliche Verwertung von Fotos aus Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten; Recht am eigenen (Haus-) Bild; Aufnahme von Fassaden; Urheberrecht an Außenansicht von Gebäuden
- kanzlei.biz
Gewerbliche Nutzung von Fotos bei staatlichen Kulturgütern
- presserecht-aktuell.de
Fotogebühr für Schloss Sanssouci
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 59
Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 UrhG
Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen keiner Erlaubnis der zuständigen Stiftung - brandenburg.de (Pressemitteilung)
Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
- Telemedicus (Kurzinformation)
Streit um Schloss-Photos geht weiter
- internet-law.de (Kurzinformation)
Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
- morgenpost.de (Pressemeldung, 18.02.2010)
Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Panoramafreiheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Einschränkung des Urheberrechts des Fotografen durch Hausrecht des Eigentümers
- ecovis.com (Kurzinformation)
Schlichtes Sacheigentum beinhaltet kein Immaterialgüterrecht
Besprechungen u.ä.
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Recht am Bild der eigenen Sache
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…"Schloss Tegel", a.a.O.; " Friesenhaus", NJW 1989, 2251) komme dem Standort, von dem aus Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken gefertigt würden, entscheidende Bedeutung für die Frage zu, ob der Eigentümer solche Aufnahmen untersagen könne.Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, insbesondere der von den Parteien zitierten "Friesenhaus-Entscheidung" (NJW 1989, 2251) wird eine Differenzierung zwischen der aus Sacheigentum und der aus Urheberrecht folgenden Befugnis vorgenommen.
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73
Schloß Tegel
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
In ihrer Ansicht sieht sich die Klägerin bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.1974 ("Schloss Tegel", GRUR 1975, 500), wonach es zu gewerblicher Verbreitung von Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes, die nur angefertigt werden können unter Betreten des jeweiligen Grundstückes, einer ausdrücklichen Erlaubnis des Gebäudeeigentümers bedarf, selbst wenn dieser das Betreten seines Grundstückes und die Anfertigung von Gebäudeaufnahmen allgemein gestattet hatte.Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.
- LG Potsdam, 13.06.2008 - 1 O 5/08
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
Nachdem die Klägerin von dieser DVD Kenntnis erlangt hatte, erwirkte sie nach einer Abmahnung vom 14.12.2007 vor dem Landgericht Potsdam am 11.01.2008 im Wege einstweiliger Verfügung ein Unterlassungsgebot (Aktenzeichen: 1 O 5/08, Landgericht Potsdam).Dieser Anspruch betrifft das Verfügungsverfahren (1 O 5/08 - Landgericht Potsdam), in dessen Vorfeld die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten die Abmahnung vom 14.12.2007 gegenüber dem Beklagten hat aussprechen lassen.
- BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen. - LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
Schloss-Fotos II
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 330/08 - teilweise abgeändert. - OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen zwei Fotoagenturen ( 5 U 12/09 und 5 U 13/09) geltend gemacht.
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage insgesamt abgewiesen (CR 2010, 393). - OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 13/09) geltend gemacht.72 Es lässt sich aber, wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, aus Eigentum kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.
Daneben kann dahin stehen, ob, wie der Senat im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, bei Anfertigung der Lichtbilder durch Dritte - auch unter der Geltung der Parkordnung der Klägerin- das Eigentum und als dessen Ausfluss das Hausrecht/ die Parkordnung im vorliegenden Falle ein Abwehrrecht gegen den Fotografen selbst nicht begründen können, so dass die Bereitstellung dieser Ablichtungen im Internet keine Rechtsverletzung der Klägerin darstellen kann.
- LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
Nutzungsentschädigung eines Eigentümers für Dreharbeiten auf einem Grundstück
Für eine Beeinträchtigung des Eigentums genügt es bereits, dass das Grundstück betreten wird und vom Grundstück aus fotografiert wird (BGH, Urteil v.17.12.2010, V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 750, wodurch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 18.02.2010, 5 U 14/09, aufgehoben wurde). - OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09 Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.
54 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, lässt sich aus dem Eigentum an den Parkanlagen und Gebäuden kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 135 AktG, § 134 AktG, § 121 AktG
Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung wegen Einladungsmangel - Deutsches Notarinstitut
AktG a.F. §§ 121, 134, 135, 241, 244; EGAktG § 20; ZPO §§ 62, 91, 99, 139
Bestimmung der schriftlichen Bevollmächtigung in Einladung zur Hauptversammlung führt bei Verstoß gegen § 135 AktG a.F. zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten einer streitgegenständlichen Hauptversammlung sowie Auswirkungen eines Einladungsfehlers; Herabsetzung der Anforderungen für eine Vollmachtserteilung an Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen; ...
- rechtsportal.de
AktG § 135; AktG § 134; AktG § 121
Unwirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung wegen überhöhter Anforderungen an die Vollmachterteilung an Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktienrecht, Hauptversammlung, Nichtigkeitsgründe, Stimmrechte
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1993
- NZG 2010, 1306
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Mit Beschluss vom 19.06.2009 (5 W 6/09, AG 2010, S. 1183) hat der Senat die von der Beklagten beantragte Freigabe des Beschlusses zu TOP 6 der streitgegenständlichen Hauptversammlung letztinstanzlich abgelehnt.Wie der Senat bereits in dem vorangegangenen Freigabeverfahren entschieden hat (Beschl. v. 19.06.2009, 5 W 6/09, zitiert nach Juris, Rdnr. 28 ff), ist der Beschluss zu TOP 6 der Hauptversammlung der Beklagten vom 29.08.2008 gemäß §§ 241 Nr. 1, 121 Abs. 3 S. 2 AktG a.F. wegen eines Einladungsmangels nichtig.
Hierzu gehören auch Fragen der Vollmacht (Senatsbeschluss v. 19.06.2009, a.a.O.;… ebenso Senatsbeschluss vom 15.07.2008 - 5 W 15/08, AG 2008, S. 745, zitiert nach Juris, Rdnr. 22).
- KG, 21.09.2009 - 23 U 46/09
Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Folgen des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Die Gegenauffassung, wonach zu den "Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung" nur solche gehören sollen, die sich auf den Aktionär selbst unmittelbar beziehen (…so z.B. OLG Bremen, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 W 71/08, AG 2009, S. 412, 414; KG, Urteil vom 21.9.2009, NZG 2009, 1389, zit. nach juris, Rn. 38) oder "lediglich Bestimmungen der Satzung zur Anmeldung und zur Legitimation der Aktionäre" gehörten (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2009 - I - 17 W 34/09, nicht veröffentlicht) überzeugt nicht.Im Hinblick auf die abweichende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, insbesondere des Kammergerichts (Urteil v. 21.09.2009, 23 U 46/09, NZG 2009, S. 1389), zu der Frage, ob § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG auch Bedingungen hinsichtlich der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters umfasst, wird gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO die Revision zugelassen.
- OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08
"Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Hierzu gehören auch Fragen der Vollmacht (…Senatsbeschluss v. 19.06.2009, a.a.O.; ebenso Senatsbeschluss vom 15.07.2008 - 5 W 15/08, AG 2008, S. 745, zitiert nach Juris, Rdnr. 22).47 Diese in der Einladung aufgestellte Bedingung verstößt gegen die gesetzliche Regelung in § 135 AktG a.F., denn anders als hinsichtlich der Bevollmächtigung beliebiger Personen gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 AktG a.F. sah das Gesetz auch in der vorliegend maßgeblichen bis zum 30.10.2009 geltenden Fassung des § 135 AktG für bevollmächtigte Kreditinstitute bzw. die übrigen in § 135 Abs. 9 AktG genannten Personen und Personengruppen keine Form für die Bevollmächtigung vor (…vgl. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 135 Rdnr. 6; Schmidt/Lutter/Spindler, AktG, § 135 Rdnr. 6 m.N., sowie den Senatsbeschl. v. 15.07.2008 a. a.O., Rdnr. 20).
- BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06
Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Die Anforderung an eine bestimmte "Begründungstiefe" einer Nebenintervention lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen und folgt auch nicht aus dem von dem Landgericht zitierten Beschluss des BGH vom 18.6.2007 (II ZB 23/06, zit. nach juris, Rn. 7). - OLG München, 12.11.2008 - 7 W 1775/08
Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären: Eintragung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
48 Der Auffassung, dass eine Gesetzesverletzung deswegen ausscheide, weil die Regelung des § 135 Abs. 2 AktG a.F. unklar sei, da aus ihr nicht hinreichend deutlich werde, wie das dort normierte "nachprüfbare" Festhalten der Vollmachtserklärung zu verstehen sei (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2008 - I - 17 U 63/08, zitiert nach Juris, Rdnr. 45; OLG München, Beschl. v. 12.11.2008 - 7 W 1775/08, AG 2009, S. 589, 591) vermag der Senat nicht zu folgen (…insoweit wie hier: KG a.a.O., Rn. 32). - OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 17 U 63/08
Weder Nichtigkeit noch Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
48 Der Auffassung, dass eine Gesetzesverletzung deswegen ausscheide, weil die Regelung des § 135 Abs. 2 AktG a.F. unklar sei, da aus ihr nicht hinreichend deutlich werde, wie das dort normierte "nachprüfbare" Festhalten der Vollmachtserklärung zu verstehen sei (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2008 - I - 17 U 63/08, zitiert nach Juris, Rdnr. 45;… OLG München, Beschl. v. 12.11.2008 - 7 W 1775/08, AG 2009, S. 589, 591) vermag der Senat nicht zu folgen (…insoweit wie hier: KG a.a.O., Rn. 32). - OLG Bremen, 01.12.2008 - 2 W 71/08
Vertretung der Gesellschaft im Freigabeverfahren; Begriff der offensichtlich …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Die Gegenauffassung, wonach zu den "Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung" nur solche gehören sollen, die sich auf den Aktionär selbst unmittelbar beziehen (so z.B. OLG Bremen, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 W 71/08, AG 2009, S. 412, 414; KG…, Urteil vom 21.9.2009, NZG 2009, 1389, zit. nach juris, Rn. 38) oder "lediglich Bestimmungen der Satzung zur Anmeldung und zur Legitimation der Aktionäre" gehörten (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2009 - I - 17 W 34/09, nicht veröffentlicht) überzeugt nicht. - OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 17 W 34/09
Weder Nichtigkeit noch Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 5 U 14/09
Die Gegenauffassung, wonach zu den "Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung" nur solche gehören sollen, die sich auf den Aktionär selbst unmittelbar beziehen (…so z.B. OLG Bremen, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 W 71/08, AG 2009, S. 412, 414; KG…, Urteil vom 21.9.2009, NZG 2009, 1389, zit. nach juris, Rn. 38) oder "lediglich Bestimmungen der Satzung zur Anmeldung und zur Legitimation der Aktionäre" gehörten (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2009 - I - 17 W 34/09, nicht veröffentlicht) überzeugt nicht.
- OLG Frankfurt, 15.06.2010 - 5 U 144/09
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen …
Hierzu gehören auch Fragen der Vollmacht (…Senatsbeschluss v. 19.06.2009, 5 W 6/09, zitiert nach Juris, Rdnr. 28 ff;… ebenso Senatsbeschluss vom 15.07.2008, 5 W 15/08, AG 2008, S. 745, zitiert nach Juris, Rdnr. 22, Urt. vom 27.4.2010, 5 U 14/09) Hieran hält der Senat auch angesichts teilweiser abweichender Äußerungen anderer Oberlandesgerichte fest.Durch sie soll verhindert werden, dass Aktionäre von einer Teilnahme an der Hauptversammlung abgehalten werden, obwohl sie bzw. die von ihnen eingesetzten Vertreter tatsächlich die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen (vgl. Urteil des Senats vom 27.04.2010, 5 U 14/09).
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2012 - 5 O 104/10
Squeeze-out Didier-Werke AG
Dieses Verfahren wurde nach klagestattgebendem Urteil der Kammer vom 13.1.2009 und Berufung zurückweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.4.2010 -- 5 U 14/09 beendet durch einem Prozessvergleich der u. a. folgende Regelungen enthält:.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflicht für unberechtigte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen von Kulturgütern für kommerzielle Zwecke
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276 Abs. 2
Schadensersatzpflicht für unberechtigte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen von Kulturgütern für kommerzielle Zwecke - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei Film- und Fotografieverboten in öffentlichen Parkanlagen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73
Schloß Tegel
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
Alle diese Regelungen und Veröffentlichungen gäben nur das wieder, was seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") in den beteiligten Verkehrskreisen ohnehin bekannt gewesen sei.14 Der Schuldvorwurf lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht schon daran festmachen, dass bereits seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") der Zuweisungsgehalt des Eigentums festgestanden habe.
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
Auf - zugelassene - Revision hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10; im Folgenden: RU) das Senatsurteil aufgehoben: Der Bundesgerichtshof hat dem Unterlassungsantrag im Wesentlichen stattgegeben und die Berufung gegen die Auskunftsverurteilung zurückgewiesen; im Übrigen hat er die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen, weil erforderliche Feststellungen zum Verschulden des Beklagten fehlten. - LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
Schloss-Fotos II
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 330/08) teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit es seine Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt hat (Urteilsausspruch Nr. 3).
Rechtsprechung
SG Schwerin, 02.12.2011 - S 5 U 14/09 |
Verfahrensgang
- SG Schwerin, 02.12.2011 - S 5 U 14/09
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2016 - L 6 KR 46/12