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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2265
OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2007,2265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2007,2265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2007,2265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Erwerb von "gebrauchten Softwarelizenzen"

    Weist ein Werbender in seinem Internetauftritt auf die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit des Zweiterwerbs "gebrauchter Softwarelizenzen" hin, wird eine Irreführung des verständigen Interessenten nicht bewirkt.

  • JurPC

    Werbung für den Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Weiterverkaufs gebrauchter Softwarelizenzen; Ausnutzung bestimmter Fristen als wesentliches Kriterium im Rahmen der Einzelfallabwägung bei der Entscheidung über den Erlass einer wettbewerbsrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Bewerbung des Verkaufs von gebrauchten Softwarelizenzen

  • Judicialis

    UrhG § 69 c Nr. 3 Satz 2; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 294; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • Dr-Bahr.com PDF

    Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine irreführende Werbung durch Behauptung der

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Werbung für den Weiterverkauf von gebrauchter Software und von Softwarelizenzen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Werbung für Handel mit gebrauchter Software zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 08.02.2007)

    Berufung gescheitert: UsedSoft-Werbung nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

  • beck.de (Leitsatz)

    Werbung für gebrauchte Softwarelizenzen nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung für Handel mit gebrauchter Software nicht irreführend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 317
  • K&R 2007, 213
  • ZUM 2007, 393
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06

    UsedSoft

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 29.6.2006 (315 O 343/06) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 315 O 343/06, vom 29.6.2006 aufzuheben und die Wirkung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 4.5.2006 wiederherzustellen.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
    Denn maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung versteht (BGH GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 715, 716 Scanner-Werbung; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 46, 47 - Rexona).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
    Einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung dürfen nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH GRUR 2003, 800, 803 - Schachcomputerkatalog).
  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01

    Entfallen der nach § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
    Da die Antragsstellerin somit ohne nähere Erläuterung trotz Kenntnis des behaupteten Wettbewerbsverstoßes und der Person des Verantwortlichen einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, hat sie durch ihr eigenes Verhalten zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht eilig gewesen ist (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
    Denn maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung versteht (BGH GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 715, 716 Scanner-Werbung; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 46, 47 - Rexona).
  • OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
    Denn maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung versteht (BGH GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 715, 716 Scanner-Werbung; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 46, 47 - Rexona).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von

    Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19

    Affiliate-Link - Irreführende Werbung: Nichtkenntlichmachen eines

    Vielmehr sind nach ständiger Rechtsprechung der Hamburger Gerichte, die keine starren Regelfristen anwenden, jeweils die Umstände des Einzelfalles zu würdigen, wobei eine längere Untätigkeit des Unterlassungsgläubigers dringlichkeitsschädlich ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich

    Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 U 189/06 - juris; Beschluss vom 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 - juris ; KG, Beschluss vom 02. November 2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2010 - 4 U 106/10 - juris; Beschluss vom 25. Februar 2009 - 4 U 204/08 - juris; Hanseatisches OLG, Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 - juris), hatte der erkennende Senat dahinstehen lassen.
  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Die Kammer verneint diese Frage (ebenso OLG München, MMR 2006, 748 m. Anm. Stögmüller ; vorgehend ebenso LG München I, MMR 2006, 175; offengelassen von OLG Hamburg, MMR 2007, 317 m. Anm. Hüsch/Meuser ; jeweils zu Softwarelizenzen).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20
    Ob die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hans. OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06; Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06) auch bei Einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18; KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10; Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08; Hans. OLG Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Hamburg, 02.06.2008 - 416 O 103/08

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

    im geschäftlichen Verkehr mit Bezug auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vo 7. Februar 2007 (Az.: 5 U 140/06) folgendes zu behaupten:.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.11.2006 - 5 U 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4583
OLG Schleswig, 23.11.2006 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2006,4583)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2006 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2006,4583)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2006 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2006,4583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nachschusspflicht eines aus einer Genossenschaft ausgeschiedenen Genossen; Erlöschen der Einlageverpflichtung des Genossen auf die Pflichtleistung; Verjährung des Verlustbeteiligungsanspruchs; Verpflichtung zur Erbringung noch ausstehender Pflichteinlagen nach Beendigung ...

  • Judicialis

    GenG § 3; ; GenG § 7; ; GenG § 65; ; GenG § 67 a; ; GenG § 74; ; GenG § 115 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nachschusspflicht eines Genossen im Falle des Ausscheidens aus einer Genossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beschränkte Einlagepflicht bei Genossenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.01.1932 - II 245/31

    Sind die Ansprüche eingetragener Genossenschaften gegen die Genossen wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2006 - 5 U 140/06
    An diese Stelle tritt vielmehr im Wesentlichen die Haftpflicht der Genossen in ihren verschiedenen Ausgestaltungen als beschränkte und unbeschränkte Haftpflicht und Nachschusspflicht (vgl. RGZ 135, 55, 58).

    Bereits das Reichsgericht hat in RGZ 135, 55, 60f. unter Bezugnahme auf die Entscheidung RGZ 73, 140 ff. festgestellt, dass sich aus der Eigenart des Genossenschaftsrechts ergibt, dass die Einzahlungspflicht nicht nur hinsichtlich ihrer Entstehung, sondern auch wegen ihres Fortbestandes mit dem Genossenverhältnis verknüpft ist, so dass noch nicht fällige Raten mit der Konkurseröffnung gegen die Genossenschaft "schlechthin erlöschen".

  • OLG Oldenburg, 31.03.1992 - 5 U 132/91

    Ausscheiden, Pflichtbeteiligung, Geschäftsguthaben, Mitgliedschaft, Ende,

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2006 - 5 U 140/06
    Weil mit der Beendigung der Mitgliedschaft zugleich auch die darauf beruhenden Einzahlungspflichten enden, kann der Genosse deshalb auch nicht mehr auf Einzahlung seiner Pflichtbeiträge in Anspruch genommen werden, sondern lediglich zur Zahlung des auf ihn entfallenden Haftanteils (so schon KG OLGE 9, 269; Rosenthal, GenG, 1909, § 73 Anm. 14; zutr. OLG Oldenburg DB 1992, 1181, 1182).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2009 - 10 UF 138/07

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober

    Sonstiges Fehlverhalten zum Nachteil des Ehegatten kann sich auf den Versorgungsausgleich regelmäßig nur dann auswirken, wenn sich der Ausgleichsberechtigte etwa eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten schuldig gemacht hat (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 1999, 932; KG, FamRZ 2004, 643; OLGR 2007, 102).
  • LG Rottweil, 21.10.2015 - 1 S 78/15

    Eingetragene Genossenschaft: Kürzung des Auseinandersetzungsguthabens auf Null;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft die Einlageverpflichtung des Genossen auf die Pflichtleistung erlischt und die Abwicklung der vermögensrechtlichen Beziehung nur noch über § 73 Abs. 2 GenG erfolgt (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 23.11.2006 - 5 U 140/06, juris Rn. 40 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17477
OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2007,17477)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2007,17477)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 5 U 140/06 (https://dejure.org/2007,17477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhaber der formalen Rechtsposition als Inhaber der Verfügungsmacht i.S.d. § 2 Abs. 3 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Ein durch die Buchposition erzeugter Rechtsschein als ausreichend zur Begründung einer Verfügungsmacht; Erlangung einer Bucheigentümerstellung durch eine ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § ... 2 Abs. 1; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 2 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 2 Abs. 3 Satz 2; ; VermG § 3; ; VermG § 3 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4; ; VermG § 7; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 4; ; BGB § 670; ; BGB § 683; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB §§ 994 ff.; ; BGB § 2022; ; VZOG § 6 Abs. 1 Buchst. a); ; VZOG § 8 Abs. 1 Buchst. a)

  • rechtsportal.de

    Aufwendungsersatzansprüche des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG nur gegen den Berechtigten laut Restitutionsbescheid

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 140/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der staatliche Verwalter von dem Eigentümer, dem der Restitutionsgegenstand nach dem Ende der staatlichen Verwaltung übergeben wurde, in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, auch wenn der Eigentümer seinerseits den Restitutionsgegenstand später an den Berechtigten herauszugeben hatte (vgl. BGH VIZ 2001, 496).

    Die Zuerkennung eines Erstattungsanspruchs des staatlichen Verwalters beruht auf der in den Bestimmungen des VermG sinnfällig zum Ausdruck gekommenen Treuhänderstellung des staatlichen Verwalters gegenüber dem Eigentümer (vgl. BGH VIZ 2001, 496; VIZ 1998, 103, 104).

    Der Eigentümer hätte dabei für diese an den anderen Verfügungsberechtigten zu erstattenden Ausgaben keine ausreichende Kompensationsmöglichkeit, weil der Restitutionsberechtigte einem allgemeinen Erstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nicht ausgesetzt ist (vgl. BGH VIZ 2001, 496, 497).

    Dies ist ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH VIZ 2001, 496, 497).

  • OLG Oldenburg, 20.06.1996 - 10 U 20/95

    Anspruch eines Verpächters auf Naturalrestitution wegen unerlaubter Aufgabe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 140/06
    Wegen der Begründung im Einzelnen wird Bezug genommen auf Nr. 3 der Entscheidungsgründe des der Anspruchsbegründung beigefügten Urteils des 10. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. Februar 1996, Az. 10 U 20/95, S. 8 bis 9 der Ausfertigung.
  • OLG Jena, 03.11.1994 - 1 U 580/94

    Grundbuchberichtigungsschuldner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 140/06
    Die Stadt P... hatte jedoch aufgrund der - unrichtigen - Eintragung des Volkseigentums im Grundbuch in Verbindung mit der gesetzlichen Anordnung des Eigentumsübergangs in Art. 22 Abs. 4 Satz 3 EV die Stellung eines Bucheigentümers inne (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 3. November 1994, Az. 1 U 580/94, zitiert nach Juris, dort Rn. 44).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 140/06
    Die Zuerkennung eines Erstattungsanspruchs des staatlichen Verwalters beruht auf der in den Bestimmungen des VermG sinnfällig zum Ausdruck gekommenen Treuhänderstellung des staatlichen Verwalters gegenüber dem Eigentümer (vgl. BGH VIZ 2001, 496; VIZ 1998, 103, 104).
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