Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Metro GmbH auf Unterlassung der Nutzung der Bezeichnungen "metrosex", "metro-sex" und "metrosexuality"; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Mitbenutzung einer geschützten Marke; Verletzung von Kennzeichnungsrechten und Namensrechten durch die ...
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"www.metrosex.de"; Benutzung eines Kennzeichens durch Registrierung einer Internet-Domain
- rechtsportal.de
"www.metrosex.de"; Benutzung eines Kennzeichens durch Registrierung einer Internet-Domain
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Markenverletzung durch inhaltsleere Domain-Registrierung?
- beck.de (Leitsatz)
«Metrosex»
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Markenverletzung durch inhaltsleere Domain-Registrierung?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.07.2004 - 416 O 300/03
- OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 14 (Ls.)
- GRUR-RR 2008, 416 (Ls.)
- MMR 2006, 476
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Es ist anerkannt, dass ein zu einer Zuordnungsverwirrung führender unbefugter Gebrauch einer geschäftlichen Bezeichnung bereits dann zu bejahen ist, wenn der Nichtberechtigte den Domain-Namen nur hat registrieren lassen (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 -shell.de, allerdings zu § 12 BGB).Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, dass bereits durch die Registrierung der Domains der Werbewert der geschützten geschäftlichen Bezeichnung "METRO" dadurch beeinträchtigt ist, dass die Klägerin an einer entsprechenden Verwendung ihres Zeichens als Internet-Adresse gehindert und das an ihrem Internet-Auftritt interessierte Publikum auf eine falsche Fährte gelockt wird (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 625 -shell.de).
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Die Ähnlichkeit der hier vorliegenden Zeichen ist anhand ihres Klangs, ihres Schriftbildes und ihres Sinngehaltes zu ermitteln, wobei regelmäßig die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht (EuGH WRP 1999, 806 -Lloyd).Denn der Verkehr geht wegen der Bedeutung und der Bekanntheit des Unternehmenskennzeichens der Klägerin trotz der Unterschiede zwischen den Zeichen davon aus, dass wegen der teilweisen Übereinstimmung in dem Bestandteil "metro" zwischen den Zeicheninhabern wirtschaftliche und organisatorischen Zusammenhänge bestehen (vgl. EuGH WRP 1999, 806 -Lloyd; BGH WRP 2000, 529 .ARD-1).
- BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Bei der Frage der Zeichenähnlichkeit ist von dem Gesamteindruck der Zeichen auszugehen (st. Rspr., vgl. BGH WRP 2004, 360 -Davidoff II; BGH WRP 2005, 341, 342 -il Padrone/Il Portone).Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck des Zeichens nicht mitbestimmen (BGH WRP 2005, 341, 342 -Il Padrone/Il Portone).
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99
"SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Als Benutzung im Sinne dieser Bestimmung kann grundsätzlich nur eine Verwendung als Marke angesehen werden, d.h. in einer Form, die der Verkehr auf Grund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände als einen zeichenmäßigen Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen ansieht (BGH GRUR 2002, 1072, 1073 -SYLT-Kuh m.w.N.). - BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
"TETRASIL"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für ein flüssiges chemisches …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Allerdings ist von diesem Grundsatz von der Rechtsprechung dann eine Ausnahme gemacht worden, wenn eine tatsächliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit einer derartigen Zeichenverwendung vorgelegen hat (vgl. BGH GRUR 1995, 347 -Tetrasil; BGH GRUR 1996, 267 -Aqua). - OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01
Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Bei diesen Produkten ist an der Ware selbst allerdings keine Markierung angebracht, was grundsätzlich für eine Benutzung im Sinne von § 26 MarkenG nach der Rechtsprechung des Senates (vgl. Urteil vom 30.10.02 - 5 U 152/01) erforderlich ist. - BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Eine solche Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens ist dann anzunehmen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen ansieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH WRP 2002, 537, 541 -Bank 24, BGH WRP 2002, 534, 536 -BIG). - BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93
"AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Allerdings ist von diesem Grundsatz von der Rechtsprechung dann eine Ausnahme gemacht worden, wenn eine tatsächliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit einer derartigen Zeichenverwendung vorgelegen hat (vgl. BGH GRUR 1995, 347 -Tetrasil; BGH GRUR 1996, 267 -Aqua). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Eine solche Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens ist dann anzunehmen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen ansieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH WRP 2002, 537, 541 -Bank 24, BGH WRP 2002, 534, 536 -BIG). - BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02
OTTO
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04
Entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht unterliegen sogenannte Handelsmarken, wenn sie für Waren eingetragen sind, keiner von den allgemeinen Grundsätzen zur rechtserhaltenden Benutzung einer Warenmarke abweichenden besonderen Beurteilung (Urteil des BGH vom 21.7.2005, I ZR 293/02, zitiert nach der Presseveröffentlichung des BGH Nr. 109/2005). - BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97
ARD-1
- BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
- OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 151/97
Anspruch auf Unterlassung des Anbringens von Zeichen, die im wesentlichen aus …
- BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01
weltonline. de
- BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97
"Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines …
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05
Metrosex
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg MMR 2006, 476). - LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06
Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung
Schon aufgrund der Wortbedeutung von "irrlicht" kann auch eine Erstbegehungsgefahr im Sinne einer zu erwartenden geschäftlichen Nutzung (BGH GRUR 2005, 687 (688) - weltonline.de; OLG Hamburg NJOZ 2005, 4080 (4082) - metrosex.de; Ingerl/Rohnke Markengesetz 2. A nach § 15 RdNr. 88) nicht bejaht werden. - LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
Schutz von Unternehmenskennzeichen: Branchennähe zwischen Hotelkette und …
Eine marken- oder firmenmäßige Benutzung von Domains wird regelmäßig angenommen, wenn sie zu einer aktiven Homepage führen (OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4080, 4083 - www.metrosex.de;… Ingerl/Rohnke, 2. Aufl., nach § 15 MarkenG, Rn. 80 m.w.N.).