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   OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02 - 14   

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https://dejure.org/2004,4745
OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02 - 14 (https://dejure.org/2004,4745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2004 - 5 U 143/02 - 14 (https://dejure.org/2004,4745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2004 - 5 U 143/02 - 14 (https://dejure.org/2004,4745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Pflichtverletzung des Anwaltes bezüglich der Frist zum Geltendmachen von Ansprüchen des Mandanten aus Unfallversicherung wegen Invalidität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung; Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Versicherten; Beweislast für das Vorliegen der haftungsausfüllenden Kausalität

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt wegen nicht vertragsgerechter Beratung; Bestehen einer anwaltlichen Pflicht zum Vorschlag des sichersten und ungefährlichsten Weges zur Erreichung des Mandantenbegehrens; Beweiserleichterung zu ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; AUB § 8 II Abs. 1; ; AUB § 16 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 75; ; VVG § 75 Abs. 1; ; VVG § 75 Abs. 2; ; VVG § 76; ; VVG § 77; ; VVG § 78; ; VVG § 79; ; VVG § 179 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 179 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 286

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 179; BGB § 280
    Aufklärungspflichten des Rechtsanwalts über Rechte des Mandanten aus einer Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 8 II Abs. 1
    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung gegen einen Rechtsanwalt wegen nicht vertragsgemäßer anwaltlicher Beratung und des dadurch verursachten Untergangs eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung (Versäumung der 15-Monats-Frist des § 8 II Abs. 1 AUB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung bei Versicherung für fremde Rechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beratung bei Versicherung für fremde Rechnung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung bei Versicherung für fremde Rechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 709
  • VersR 2005, 832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    (a) Soweit der Kläger als Geschädigter die Ursächlichkeit einer von den Beklagten begangenen Pflichtverletzung für einen ihm entstandenen Schaden zu beweisen hat, betrifft dies die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität mit der Folge, dass dem Kläger die Beweiserleichterungen des Anscheinsbeweises und des § 287 ZPO zugute kommen (BGH, Urteil v. 3.12.1999, IX ZR 332/98, NJW 2000, S. 50; Urteil v. 30.3.2000, IX ZR 53/99, NJW 2000, S. 2814 ff. m.w.N.).

    Dabei ist nicht in erster Linie maßgeblich, was dieser später erklärt hat oder bei einer erneuten Beweisaufnahme erklären würde, sondern kommt es entscheidend auf die in dem maßgebenden Zeitraum bestehende Interessenlage an (vgl. BGH, Urteil v. 3.12.1999, IX ZR 332/98, NJW 2000, S. 508; Urteil v. 30.3.2000, IX R 53/99, NJW 2000, S. 2814, 2815).

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    (a) Soweit der Kläger als Geschädigter die Ursächlichkeit einer von den Beklagten begangenen Pflichtverletzung für einen ihm entstandenen Schaden zu beweisen hat, betrifft dies die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität mit der Folge, dass dem Kläger die Beweiserleichterungen des Anscheinsbeweises und des § 287 ZPO zugute kommen (BGH, Urteil v. 3.12.1999, IX ZR 332/98, NJW 2000, S. 50; Urteil v. 30.3.2000, IX ZR 53/99, NJW 2000, S. 2814 ff. m.w.N.).

    Dabei ist nicht in erster Linie maßgeblich, was dieser später erklärt hat oder bei einer erneuten Beweisaufnahme erklären würde, sondern kommt es entscheidend auf die in dem maßgebenden Zeitraum bestehende Interessenlage an (vgl. BGH, Urteil v. 3.12.1999, IX ZR 332/98, NJW 2000, S. 508; Urteil v. 30.3.2000, IX R 53/99, NJW 2000, S. 2814, 2815).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    (1) Auf der Grundlage des sich im Berufungsrechtszug darstellenden Sach- und Streitstandes ist vom Vorliegen einer unzureichenden und damit nicht vertragsgerechten Beratung des Klägers durch die Beklagten, für die der Kläger die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 4.6.1996, IX ZR 246/95, NJW 1996, S. 2571), auszugehen.

    Dieser Verpflichtung sind die Beklagten schon nach ihrem eigenen Vortrag (zur sekundären Darlegungslast des Anwalts bei unzureichender Beratung vgl. BGH, Urteil vom 4.6.1996, IX ZR 246/95, NJW 1996, S. 2571) nicht vollständig nachgekommen.

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 37/99

    Unfallversicherung: Ausschluß vom Versicherungsschutz bei geringfügigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    Die hiergegen von dem Vater des Klägers eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Zweibrücken unter Hinweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in VersR 2001, S. 449 sowie des Oberlandesgerichts Hamm in r+s 1998, S. 260 mit Beschluss vom 19.4.2004 zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 25.10.1997 - 20 U 112/97

    Form der ärztlichen Feststellung der Invalidität in der Unfallversicherung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    Die hiergegen von dem Vater des Klägers eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Zweibrücken unter Hinweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in VersR 2001, S. 449 sowie des Oberlandesgerichts Hamm in r+s 1998, S. 260 mit Beschluss vom 19.4.2004 zurückgewiesen.
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    Soweit es um das Verhalten des Mandanten selbst geht, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn im Hinblick auf die Interessenlage eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (BGH, Urteil v. 30.4.1993, IX ZR 73/93, NJW 1993, S. 3259; Urteil v. 13.11.1997, IX ZR 37/97, NJW 1998, S. 749, 750).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    Soweit es um das Verhalten des Mandanten selbst geht, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn im Hinblick auf die Interessenlage eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (BGH, Urteil v. 30.4.1993, IX ZR 73/93, NJW 1993, S. 3259; Urteil v. 13.11.1997, IX ZR 37/97, NJW 1998, S. 749, 750).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    Infolge dieser Aufspaltung der Rechte aus der Unfallversicherung besteht zwischen dem Kläger und seinem Vater ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf Grund dessen der Vater des Klägers diesem gegenüber zur Einziehung und Weiterleitung der Versicherungsleistung verpflichtet ist (vgl. Römer/Langheid, a.a.O., § 76 Rdn. 1, § 77 Rdn. 4 + 6; BGH, Urteil vom 12.6.1991, XII ZR 17/90, VersR 1994, S. 1101 unter 1 c).
  • LG Göttingen, 25.11.1993 - 8 O 106/93

    Belehrung des Mandanten über Ausschlußfristen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
    Dabei kann offen bleiben, ob die Beklagten angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Gesprächs mit dem Kläger - die Beklagten datieren es auf kurz nach dem Telefonat mit der A. Versicherungs AG am 14.10.1998 (Bl. 93 d.A.) - noch nicht feststand, ob Invalidität eintreten würde, gehalten gewesen wären, eine Vorfrist zu notieren und sich vor deren Ablauf beim Kläger danach zu erkundigen, ob die Voraussetzungen für Invaliditätsansprüche gegeben waren und ob sein Vater zur Geltendmachung dieser Ansprüche aufgefordert werden solle (vgl. LG Göttingen, VersR 1995, S. 299), zumal das Mandatsverhältnis von den Beklagten nach Kenntniserlangung von dem Umstand, dass nicht der Kläger, sondern sein Vater Versicherungsnehmer war, beendet worden war (Bl. 22 d.A.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09

    Rechtsanwaltshaftung: Gebot des "sichersten Weges" bei der anwaltlichen Prüfung

    Der Anwalt muss den Mandanten insbesondere auf die versicherungsvertraglichen Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung hinweisen und ihm verdeutlichen, dass innerhalb der Frist auch eine ärztliche Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens erfolgen muss (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2008, 9 U 141/08; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2004, 5 U 143/02).
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