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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1999
OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2004,1999)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2004 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2004,1999)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2004,1999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    §§ 17 Abs. 1 UrhG
    Bauhaus aus Italien

  • aufrecht.de

    "Wagenfeld-Leuchte" aus Italien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutz der Wagenfeld-Leuchte in Italien; Urheberrechtswidrige Umgehung inländischer Schutzvorschriften; Öffentliches Anbieten durch gezielt an den deutschen Endverbraucher gerichtete Werbung im Internet und anderen Medien; Anwendbarkeit eines nach erster ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bauhauslampen aus Italien

    Art. 28, 30 EG

  • Judicialis

    UrhG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 17 Abs. 1
    Zur Rechtswidrigkeit und Verfolgbarkeit einer - durch "Anbieten" von Verletzungsstücken des in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes - Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 17 Abs. 1 UrhG
    Bauhaus aus Italien; Urheberrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verkauf urheberrechtlich geschützter Waren über das EU-Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 41
  • ZUM 2005, 170
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Diese Rechtsgrundsätze hat der EuGH erst jüngst bekräftigt (EuGH NJW 04, 131, 133 - DocMorris).

    Da sich dieser Umstand auf außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets ansässige Anbieter stärker auswirkt, kann er geeignet sein, den Marktzugang für Waren aus anderen Mitgliedsstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse (vgl. EuGH NJW 04, 131, 134 - DocMorris).

  • EuGH, 09.04.1987 - 402/85

    Basset / SACEM

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Das nationale Urheberrecht ist als ein solches "Eigentum" zwar ausdrücklich vom EuGH anerkannt (EuGH Slg. 1987, 1747 (Erwägungsgrund 11) - Basset/Societé des auteurs) Entscheidend ist hierbei - und zumindest in diesem Ausgangspunkt sind sich die Parteien einig - ob die Beschränkung gerechtfertigt ist, um im Sinne der "Moduretik"-Entscheidung des EuGH (EuGH GRURInt. 82, 47, 48 - Moduretik) Rechte zu wahren, die den "spezifischen Gegenstand" des Urheberrechts ausmachen.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    In diesem Zusammenhang verhilft den Klägern insbesondere die von ihnen ins Feld geführte BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 01, 51 ff - Parfumflakon) nicht zum Erfolg.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist jede Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und damit nach Art. 28 EG verboten (EuGH Slg. 1974, 837 - Dassonville).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass die Schutzwirkungen des deutschen Urheberrechts nach dem Territorialitätsprinzip auf Verletzungshandlungen beschränkt sind, die im Inland begangen werden (vgl. BGH GRUR 94, 798, 799 - Folgerecht bei Auslandsbezug).
  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 115/75

    Verstoß gegen Wettbewerbssitten durch Einkauf von Waren im Ausland ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    "Denn wenn man sich auf den von den Bekl. vertretenen Rechtsstandpunkt stellt, dass nämlich die im Inland verbreitete Ankündigung von Rabatten, die im Ausland gewährt werden und deren Gewährung im Ausland nach den dort geltenden Vorschriften erlaubt ist, nicht als Verstoß gegen das inländische Rabattverbot anzusehen ist, dann sind die inländischen Mitbewerber durch das für dies zweifelsfrei geltende inländische Rabattverbot daran gehindert, diesem Wettbewerbsmittel ihrer ausländischen Konkurrenten in gleicher Weise entgegen zu treten" (BGH GRUR 77, 672, 674 - Weltweit - Club).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Nach diesem Kriterium sind Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung von Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedsstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Art. 28 EG verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung, es sei denn, dass sich ihre Anwendung durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (EuGH GRURInt. 79, 468, 471 - Cassis de Dijon; EuGH GRUR 94, 296, 297 - Keck und Mithouard).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Der Bundesgerichtshof hat aber zugleich die - dort nicht zu entscheidende - Möglichkeit erörtert, dass unter Umständen dann etwas anderes gelten könnte, wenn die Herstellung und/oder Lieferung des patentgemäßen Erzeugnisses nicht in Betracht kommt, es also - wie hier - nicht zu einem nachfolgenden (rechtsverletzenden) Vertrieb kommt (BGH Urt. vom 16.09.03, X ZR 179/02 - Kupplung für optische Geräte).
  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 76/78

    Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03
    Dort hatte der BGH betont, eine wettbewerbswidrige Ausnutzung des internationalen Rechtsgefälles komme dann nicht in Betracht, wenn eine im Ausland nach den dortigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß hergestellte Ware unter Beachtung aller Vorschriften offiziell in das Inland eingeführt und hier als Importware vertrieben wird (BGH GRUR 80, 858, 859 - Asbestimporte).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Die dagegen gerichtete Berufung der Kläger ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 41).

    Das Verbot des Anbietens soll der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegentreten (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187, 188).

    Daher ist der Tatbestand des § 17 Abs. 1 UrhG verwirklicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - im Inland zum Erwerb im Ausland aufgefordert wird (so auch für diese Fallgestaltung Schricker, EWiR 2005, 187, 188; Gottschalk, IPrax 2006, 135, 137; wohl auch Schulze in Dreier/Schulze aaO § 17 Rdn. 11; zu § 9 PatG vgl. OLG Hamburg GRUR Int. 1999, 67; OLG München OLG-Rep 2005, 124; Scharen in Benkard aaO § 9 PatG Rdn. 14; Keukenschrijver in Busse aaO § 9 Rdn. 133; Pagenberg, GRUR Int. 1983, 560, 564 f.; a.A. wohl Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl., § 33 II d 5).

    Dies ist im vorliegenden Fall anzunehmen, da - wie oben unter II 2 c bb dargelegt - das Verbot des Anbietens die ausschließliche Verwertung des Urheberrechts in Deutschland gewährleistet und die Beschränkung des italienischen Anbieters auf den unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen des deutschen und des italienischen Urheberrechts beruht (so auch Schricker, EWiR 2005, 187, 188; Gottschalk, IPrax 2006, 135, 138).

  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Das inländische Urheberrecht kann nur durch eine im Inland begangene Handlung verletzt werden (vgl. BGH NJW 1994, 2888, 2889 - Folgerecht bei Auslandsbezug; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 41, 43 - Bauhauslampen aus Italien; Katzenberger : in Schricker, UrhR, 3. Aufl., Vor. §§ 120 ff. Rdnr. 140).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 91/11

    Marcel-Breuer-Möbel

    (2) Ein Verbot des Anbietens kann der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegenwirken (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187, 188).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

    Allerdings ist die Frage, ob ein Anbieten für die Zeit nach Schutzrechtsablauf patentverletzend ist, in der Rechtsprechung umstritten (verneinend OLG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2001 - 3 W 151/01, PharmaRecht 2004, 335 - Ciplofloxacin, und die von der Beklagten genannte Entscheidung der Vorinstanz LG Hamburg, Beschl. v. 26.7.2001 - 315 O 435/01; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 41, in einer Urheberrechtssache; weiter Jacob J., Patents Court vom 20. Juli 1995 in der Sache Gerber Garment Technology Inc. v. Lectra Systems Ltd., R.P.C. 1995, 383, 412).
  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches

    Das Verbot des Anbietens soll der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegentreten (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187 [188]).

    Daher ist der Tatbestand des § 171 UrhG verwirklicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - im Inland zum Erwerb im Ausland aufgefordert wird (so auch für diese Fallgestaltung Schricker, EWiR 2005, 187 [188]; Gottschalk, IPrax 2006, 135 [137]; wohl auch Schulze, in: Dreier/Schulze, § 17 Rdnr. 11; zu § 9 PatG vgl. OLG Hamburg, GRUR Int 1999, 67; OLG München, OLG-Report 2005, 124; Scharen, in: Benkard, § 9 Rdnr. 14; Keukenschrijver, in: Busse, § 9 Rdnr. 133; Pagenberg, GRUR Int 1983, 560 [564f.]; a.A. wohl Kraßer, PatentR , 5. Aufl., § 33 II d 5).

    Dies ist im vorliegenden Fall anzunehmen, da - wie oben unter II 2c bb dargelegt - das Verbot des Anbietens die ausschließliche Verwertung des Urheberrechts in Deutschland gewährleistet und die Beschränkung des italienischen Anbieters auf den unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen des deutschen und des italienischen Urheberrechts beruht (so auch Schricker, EWiR 2005, 187 [188]; Gottschalk, IPrax 2006, 135 [138]).

  • OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05

    Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung unzulässiger Anzeigen:

    Angesichts der Praxis im Gerichtsbezirk Frankfurt sei es der Beklagten ungeachtet der abweichenden Rechtsprechung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff) zuzumuten gewesen, eine rechtskräftige Entscheidung des BGH abzuwarten.

    Es kann ferner offen bleiben, ob - wie das OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff) im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Senats jüngst angenommen hat - das Anbieten von Verletzungsstücken eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes gegenüber Endverbrauchern nur dann nach § 17 1 UrhG unzulässig ist, wenn sich diese Handlung auf ein Inverkehrbringen im Inland bezieht, nicht dagegen wenn der Erwerbsvorgang rechtskonform im Italien abgeschlossen wird.

    Dies hat sich aber mit dem nunmehr vorliegenden Urteil des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff), das - ebenso wie das LG Hamburg als Vorinstanz -.

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07

    Alphaload

    Aus dem Territorialitätsprinzip folgt zudem, dass eine ausschließlich in einem ausländischen Staat begangene Handlung nicht als Verletzung des Urheberrechts im Inland gewertet werden kann (HansOLG GRUR-RR 2005, 41, 43 - Bauhauslampen aus Italien).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05

    "Nachbildungen von Le-Corbusier- Möbeln"; Präsentation von in Italien legal

    Im Hinblick darauf hat das Landgericht auch zu Recht hier einen Sachverhalt gesehen, der dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. Juli 2004 (GRUR-RR 2005, 41 ff.) zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar ist und von der vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Rechtsfrage, ob das Verbot einer Werbung in Deutschland für einen im Ausland abzuwickelnden Verkauf von dort rechtskonformen, in Deutschland rechtsverletzenden Waren mit Art. 28, 30 EG-Vertrag vereinbar ist, nicht betroffen wird.
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Das von der Beklagten vorprozessual herangezogene - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2004 (GRUR-RR 2005, 41 ff.) sei insofern unzutreffend, wonach im Hinblick auf einen in Italien abgeschlossenen - und dort urheberrechtlich unbedenklichen - Erwerbsvorgang das deutsche Urheberrecht nicht berührt sei und das Anbieten der Ware in Deutschland keine Urheberrechtsverletzung sei.

    Die von der Kammer vorgenommene Bewertung widerspricht auch nicht der Sichtweise des OLG Hamburg in der von den Parteien zitierten Entscheidung (GRUR-RR 2005, 41 ff.).

  • LG Bielefeld, 03.07.2018 - 20 S 62/17

    Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer

    Das Verbot des Anbietens soll der bereits im Angebot selbst liegenden Gefährdung der wirtschaftlichen Chancen des Rechtsinhabers entgegentreten (vgl. Schricker, EWiR 2005, 187, 188).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 5/08

    Bewerbung eines Möbel-Plagiats in einer Zeitschriftenanzeige: Prüfungspflichten

  • LG Hamburg, 20.03.2007 - 308 O 172/07

    Urheberrechtsschutz: Schutzrechtsverletzung durch Anbieten eines

  • LG München I, 31.03.2008 - 4 Qs 9/08

    Strafbarer Vertrieb von nachgemachter Designermöbel aus Italien in der

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3969
OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bauhaus aus Italien II

  • Judicialis

    UrhG § 101 n.F.; ; UrhG § 101a a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; BGB § 260

  • rechtsportal.de

    "Bauhaus aus Italien II"; Umfang des Auskunftsanspruchs wegen des Anbietens in der Bundesrepublik urheberrechtlich geschützter Gegenstände in Italien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 322 (Ls.)
  • MMR 2009, 721 (Ls.)
  • ZUM 2009, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Dem Schadensersatzgläubiger steht es frei, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs auf die verschiedenen Liquidationsformen des Ersatzes des entgangenen Gewinns (konkreter Schaden), der Herausgabe des Verletzergewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (beides abstrakter Schaden) nach seiner Wahl zurückzugreifen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Es ist ihm nicht verwehrt, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs eventualiter verschiedene Berechnungsarten geltend zu machen und auch noch während des Zahlungsklageverfahrens von der einen auf die andere Berechnungsmethode überzugehen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Denn eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen sieht das Gesetz in den allgemeinen Vorschriften über Auskunft und Rechnungslegung (§§ 259, 260 BGB) nur für die Rechnungslegung (§ 259 Abs. 1 BGB: "...soweit Belege erteilt zu werden pflegen..."), nicht dagegen für die Auskunft (§ 260 Abs. 1 BGB) vor (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

    Obwohl dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 MarkenG kein Anspruch auf Vorlage von Belegen entnommen werden kann, ist ein solcher Anspruch zu bejahen, soweit dem keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Dem Schadensersatzgläubiger steht es frei, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs auf die verschiedenen Liquidationsformen des Ersatzes des entgangenen Gewinns (konkreter Schaden), der Herausgabe des Verletzergewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (beides abstrakter Schaden) nach seiner Wahl zurückzugreifen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Es ist ihm nicht verwehrt, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs eventualiter verschiedene Berechnungsarten geltend zu machen und auch noch während des Zahlungsklageverfahrens von der einen auf die andere Berechnungsmethode überzugehen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).

    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • OLG Hamburg, 09.01.2007 - 5 W 147/06

    Urheberrecht: Auskunftsanspruch bei vertragswidriger Verbreitung eines Werkes;

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    Aber auch die Formulierung "der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke" macht deutlich, dass sich der Anspruch auf diejenigen Schutzgegenstände bezieht, für die eine konkrete Verletzungshandlung erwiesen ist (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II).

    Im Regelfall kann auf Grund der Verletzung eines bestimmten Schutzrechts nicht zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs Auskunft darüber verlangt werden, ob auch bestimmte andere Schutzrechte verletzt worden sind (vgl. BGH, GRUR 2010, 623, Rn. 51 - Restwertbörse 1, 0LG Hamburg, ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II; OLG Hamburg, Urt. vom 10.09.2014, Az. 5 U 106/12 und Urteil der Kammer vom 08.11.2016, Az. 308 O 340/13, BeckRS 2016, 123059).

  • LG Frankfurt/Main, 09.02.2018 - 3 O 494/14

    Werden in den USA gemeinfreie Werke über das Internet bestimmungsgemäß auch an

    Dabei umfasst die Auskunft entsprechend auch diejenigen Informationen, die zur Schadensschätzung erforderlich sind (vgl. OLG Hamburg ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II; Dreier/Schulze, a.a.O., § 101 Rn. 16; BeckOK-UrhG/Reber, a.a.O., § 97 Rn. 135 f.).
  • LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17

    Hey, Pippi Langstrumpf - Anspruch auf Schadensersatz, Auskunftserteilung und

    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (HansOLG, Urt. v. 03.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599, Ziffer II.2.c.bb.ccc (m.w.N.)).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs kann sich aus §§ 259, 260 BGB ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (OLG Hamburg Urt. v. 3.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.2006 - 5 U 143/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20419
OLG Köln, 30.08.2006 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2006,20419)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2006 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2006,20419)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2006 - 5 U 143/03 (https://dejure.org/2006,20419)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 10/05

    Amtsunfähigkeit eines Notars

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2006 - 5 U 143/03
    Der Kläger kann auch aus dem Beschluss des BGH vom 11. Juli 2005 - NotZ 10/05 - nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Mithin muss davon ausgegangen werden, dass der Kläger seinen früheren Beruf nach Maßgabe der vereinbarten Versicherungsbedingungen weiter ausüben kann; anderes ist von ihm nicht bewiesen worden, "und nur darauf kommt es entscheidend an" (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30. August 2006 - 5 U 143/03, NRWE-Rechtsprechung).
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