Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmten Stimmverhaltens im Insolvenzverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmten Stimmverhaltens im Insolvenzverfahren
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung im Suhrkamp-Streit, hier: auf Unterlassung der Stimmabgabe für den Insolvenzplan
- Betriebs-Berater
Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmten Stimmverhaltens im Insolvenzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 245
Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmten Stimmverhaltens im Insolvenzverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung gegen Unseld-Familienstiftung vorläufig eingestellt
- faz.net (Pressemeldung, 02.10.2013)
Suhrkamp: Familienstiftung darf doch über Insolvenzplan abstimmen
- lto.de (Kurzinformation)
Suhrkamp-Streit - Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Suhrkamp-Streit-Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung gegen Unseld-Familienstiftung vorläufig eingestellt
- taz.de (Pressebericht, 04.10.2013)
Suhrkamp: Die hart umkämpfte Festung
- fr-online.de (Pressemeldung, 02.10.2013)
Suhrkamp: Stiftung darf Insolvenzplan zustimmen
- boersenblatt.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.09.2013)
Familienstiftung geht in Berufung
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)
Ring frei: Insolvenzrecht vs. Gesellschaftsrecht - Der Fall Suhrkamp
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
InsO §§ 225a, 235, 248, 251, 253; BGB § 1004; ZPO §§ 707, 719
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung im Suhrkamp-Streit, hier: auf Unterlassung der Stimmabgabe für den Insolvenzplan - andres-schneider.de
(Entscheidungsbesprechung)
Flucht nach vorn in die Insolvenz - funktioniert Suhrkamp? (RA Dr. Andreas Möhlenkamp; BB 2013, 2828-2831)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2013 - 9 O 96/13
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2018
- ZIP 2013, 80
- NZI 2013, 978
- NZG 2013, 1388
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16
Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines …
Zur Begründung der Treuepflicht der Gesellschafter kann daher weiterhin nur der Verbands- oder Gesellschaftszweck, dem die Gesellschafter sich im Gesellschaftsvertrag verschrieben haben, herangezogen werden (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2013, 2018, 2020;… Wilhelm, aaO S. 804 f). - LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12
Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer …
Aus den nämlichen Gründen ist die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unabhängig von der Entwicklung der Berufungsverfahren zu den gleichermaßen die Vorfrage eines pflichtwidrigen Verhaltens der Klägerin und weitere Widerbeklagten betreffenden erstinstanzlichen Erkenntnisse in den Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.8.2013 (3-09 O 78/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 135/13, betreffend Rangrücktritt und Stundung von Gewinnforderungen) und 10.9.2013 (3-03 O 96/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 145/13 betreffend Abstimmungen zum Insolvenzplan) sowie den Urteilen in den Hauptsacheverfahren des Landgerichts Berlin vom 10.12.2012 (99 O 79/11 = KG 23 U 186/12, betreffend Schadensersatz, sowie 99 O 118/11 = KG 14 U 124/12 betreffend u.a. Abberufung der Geschäftsführung).Entsprechendes gilt für die danach verbleibende, in der Entwicklung des Rechtsstreits zunehmend in den Vordergrund getretene Frage einer missbräuchlichen Herbeiführung der Insolvenzverfahren, die jedenfalls hinsichtlich der Eröffnungsvoraussetzungen der Entscheidung des Prozessgerichts entzogen ist (OLG Frankfurt am Main, 5 U 145/13, Beschluss vom 1.10.2013; ähnlich LG Berlin, Urteil vom 8.8.2013, 95 O 57/13, Anlage K 163).
- AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13
Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan
vorherige Stellungnahmen ohne Anschreiben und Aufforderung gem. § 232 InsO verwendet werden könnten gilt: Diese sind nicht als endgültig zu werten, weil sich die Meinung bis zur Abstimmung über den Plan noch ändern kann, und sie daher mit Vorsicht zu bewerten sind, (vgl. BGH…, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340, Juris-Rz. 3;… Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 301/10, ZInsO 2011, 1550, Juris-Rz. 3); s. auch OLG Frankfurt v. 1.10.2013, DZWIR 2014, 370, 372 ("Suhrkamp")). - OLG München, 09.08.2018 - 7 U 2697/18
Befugnisse des Aufsichtsrats in der Eigenverwaltung
Allerdings lässt die Rechtsprechung in solchen Fällen eine Einstellung nur ausnahmsweise zu (…Herget in Zöller, ZPO, 31. Auflage, Köln 2016, Rdnr. 1 zu § 719 ZPO m.w.N.), z.B. bei großer Wahrscheinlichkeit des Rechtsmittelerfolgs, wenn also schon im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag ohne aufwendige Überprüfung feststeht, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2013, Az. 5 U 145/13, Rdnr. 4). - OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit …
Der Einstellung steht nicht entgegen, dass die einstweilige Verfügung - wie hier auch - ein Unterlassungsgebot enthält (vgl. hierzu den ebenfalls die Streitparteien betreffenden Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 U 145/13).In diesem Zusammenhang können die Einwendungen der Verfügungsklägerin gegen die Zulässigkeit des Insolvenzantrags und einzelner Verfahrenshandlungen der Beteiligten dahin stehen, da diese Fragen sämtlich in die Entscheidungskompetenz des Insolvenzgerichts bzw. auf Rechtsmittel der entsprechenden Rechtsmittelgerichte fallen, während das Prozessgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinzunehmen und die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die davon erfassten Fragen zu beachten hat (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97 -, BGHZ 138, 40, Juris-Rz. 9 für noch der KO unterliegenden Eröffnungsbeschluss; so auch der die Parteien vorliegenden Rechtsstreits betreffende Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 U 145/13).
Rechtsprechung
OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 145/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Behandlung einer Herpes-Zoster-Infektion nicht bewiesen sind - rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Diagnose und Behandlung einer Herpes-Zoster-Infektion nicht nachgewiesen sind - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 102 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Schwierigkeiten der Diagnose einer Herpes-Zoster-Infektion
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Diagnose und Behandlung einer Herpes-Zoster-Infektion nicht nachgewiesen sind
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Behandlung einer Herpes-Zoster-Infektion nicht bewiesen sind
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.10.2011 - 25 O 255/07
- OLG Köln, 23.11.2011 - 5 W 40/11
- LG Köln, 16.10.2013 - 25 O 255/07
- OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 145/13