Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
- rabüro.de
Zur Darlegungslast bei Geltendmachung einer ungerechtfertigte Bereicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unglaubhafter Vortrag kann Indiz für fehlenden Rechtsgrund sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Beweiserleichterungen beim Bereicherungsanspruch?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.11.2013 - 9 O 71/13
- OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1049
- MDR 2014, 956
- NZBau 2014, 704
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 08.03.2012 - 24 U 148/10
Ansprüche des Bauherrn gegen den Bauunternehmer wegen mangelhafter Erstellung …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13
31 Derartige Kosten des Mandanten können - unabhängig von einem Verzug des Bereicherungsschuldners - als erstattungsfähig angesehen werden, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats für den Auftraggeber bei objektiver, verständiger Sicht als zur zweckentsprechenden Verfolgung seiner Rechtsposition erforderlich erscheinen durfte (vgl. OLG Düsseldorf in BauR 2011, 121; OLG Hamm in BauR 2012, 1109). - BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94
Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13
Deshalb hat derjenige, der einen Anspruch aufgrund § 812 Abs. 1 BGB geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für dessen negatives Tatbestandsmerkmal, dass die Vermögensmehrung, die der als Schuldner in Anspruch Ge-nommene herausgeben soll, ohne Rechtsgrund besteht (BGH in NJW 1995, 727, 728 m.w.N.;… Rosenberg, Die Beweislast, 5. Aufl., S. 196). - OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§ …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13
31 Derartige Kosten des Mandanten können - unabhängig von einem Verzug des Bereicherungsschuldners - als erstattungsfähig angesehen werden, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats für den Auftraggeber bei objektiver, verständiger Sicht als zur zweckentsprechenden Verfolgung seiner Rechtsposition erforderlich erscheinen durfte (vgl. OLG Düsseldorf in BauR 2011, 121; OLG Hamm in BauR 2012, 1109). - BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13
Dieser Grundsatz gilt auch, soweit sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH in NJW 1985, 1774, 1775).
- KG, 18.04.2019 - 18 U 15/19
Einstweilige Verfügungsverfahren einer Wohnungsbaugesellschaft gegen den Vollzug …
Der Bereicherungsschuldner hat zwar im Sinne einer nach den Umständen gegebenenfalls gesteigerten sekundären Behauptungslast die Umstände darzulegen, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen, wenn bereits die unstreitigen Umstände den Schluss nahelegen, dass ohne Rechtsgrund geleistet wurde (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1049, zitiert nach juris Rn. 18). - OLG Köln, 16.08.2023 - 5 U 32/22 Zu den anspruchsbegründenden Umständen gehört anerkanntermaßen auch das Fehlen des rechtlichen Grundes (…vgl. Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 76; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1049; BGH NJW 2015, 3025).
Von ihm wird verlangt, dass er diejenigen Umstände benennt und substantiiert darlegt, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen (…vgl. Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 76; BGH NJW 2011, 2130; BGH NJW 2015, 3025; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1049; vgl. auch Senat, Urteil vom 21.12.2009, Az. 5 U 52/09, zitiert nach juris).
- OLG Oldenburg, 13.01.2015 - 2 U 80/14
Auftraggeber muss beweisen, dass der Auftragnehmer überzahlt ist!
Den Kläger trifft die Darlegungs-und Beweislast für alle Voraussetzungen seines Anspruchs (BGH NZBau 2014, 704).