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   OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12   

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OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12 (https://dejure.org/2012,59931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.2012 - 5 U 148/12 (https://dejure.org/2012,59931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 5 U 148/12 (https://dejure.org/2012,59931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Tympanoplastik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Tympanoplastik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Die Berufung wendet sich nicht gegen die Feststellung des Landgerichts, dass die Klägerin bereits seinerzeit über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügte und deshalb in der Lage war, selbst zuzustimmen (BGHZ 29, 33).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Wie das Gespräch ablief, lässt sich der Aussage des Zeugen Dr. Fachinger entnehmen, an die das Landgericht - trotz dessen weithin fehlender konkreter Erinnerung - rechtsfehlerfrei zur Tatsachenfeststellung angeknüpft hat (vgl. BGH VersR 1992, 237 ; BGH NJW-RR 2001, 1431 ; Senat VersR 2008, 123 und 690).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Hätte es daran gemangelt, hätte grundsätzlich die Zustimmung ihrer Mutter allein genügt (vgl. dazu BGHZ 144, 1 ; OLG Jena RDG 2009, 82; OLG-R München 2009, 848; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 747).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Wie das Gespräch ablief, lässt sich der Aussage des Zeugen Dr. Fachinger entnehmen, an die das Landgericht - trotz dessen weithin fehlender konkreter Erinnerung - rechtsfehlerfrei zur Tatsachenfeststellung angeknüpft hat (vgl. BGH VersR 1992, 237 ; BGH NJW-RR 2001, 1431 ; Senat VersR 2008, 123 und 690).
  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Wenn die Beklagten danach von einer aureichenden Aufklärung ausgingen, setzten sie sich keinem Fahrlässigkeitsvorwurf aus (vgl. dazu BGH MDR 1987, 1013 ; BGH VersR 2007, 209 ).
  • OLG München, 04.06.2009 - 1 U 3200/08

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärung der Eltern über einen Heileingriff bei einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Hätte es daran gemangelt, hätte grundsätzlich die Zustimmung ihrer Mutter allein genügt (vgl. dazu BGHZ 144, 1 ; OLG Jena RDG 2009, 82; OLG-R München 2009, 848; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 747).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 1 U 124/09

    Arzthaftung: Aufklärung eines Minderjährigen vor einer Schilddrüsenentfernung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2012 - 5 U 148/12
    Hätte es daran gemangelt, hätte grundsätzlich die Zustimmung ihrer Mutter allein genügt (vgl. dazu BGHZ 144, 1 ; OLG Jena RDG 2009, 82; OLG-R München 2009, 848; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 747).
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   KG, 20.05.2014 - 5 U 148/12   

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KG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 5 U 148/12 (https://dejure.org/2014,69487)
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OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.05.2012 - 5 U 148/12 (https://dejure.org/2012,61830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 5 U 148/12 (https://dejure.org/2012,61830)
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