Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,58532
OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2014,58532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2014 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2014,58532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2014 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2014,58532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,58532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Individualisierung der Forderung bei Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Individualisierung der Forderung bei Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • RA Kotz

    Sittenwidriger Darlehensvertrag - ungerechtfertigte Bereicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Rückforderung einer sittenwidrigen Vermögensverschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Klage, für die die Durchführung des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00, Juris- Rz. 9; vom 03. Juli 2014 - IX ZR 261/12, Juris-Rz. 10), zutreffend bejaht.

    Maßgebend für diese Feststellungsprüfung ist der Sachverhalt (der "Grund" des Anspruchs), der in der Anmeldung angegeben worden ist, er bestimmt, soweit die Forderung als anerkannt in die Tabelle eingetragen wird, den Umfang der Rechtskraft der Eintragung gegenüber den Gläubigern und, soweit die Forderung bestritten wird, den Umfang der Rechtskraft des im Feststellungsprozess ergehenden Urteils (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00 a.a.O.).

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Daher war bei der Anmeldung der Forderung zu erwarten, dass sie auch vor diesem Hintergrund einer Bewertung würde unterzogen werden müssen, zumal der Lebenssachverhalt - der Grund - im Regelfall und so auch hier durch die Gesamtumstände gekennzeichnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11, Juris-Tz. 15 für den Streitgegenstand einer Klage).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Ob eine Änderung zwischen dem Grund der Anmeldung und dem der Klage vorliegt, bestimmt sich nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen, die Frage der Änderung ist anhand des Schutzzwecks des § 181 InsO zu beurteilen, weil die Vorschrift sicherstellen soll, dass die übrigen Widerspruchsberechtigten Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Feststellung der Insolvenzforderungen erhalten, es darf keine Insolvenzforderung eingeklagt werden, welche nicht der vorschriftsmäßigen Prüfung unterworfen worden ist, also wenn eine Änderung des das Wesen der Forderung bestimmenden Schuldgrundes erfolgt, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die den Klagegrund der Feststellungsklage begründende Forderung rechtlich wesentlich anders zu beurteilen ist als die angemeldete, es also nicht lediglich um eine andere rechtliche Qualifizierung der schon angemeldeten Forderung geht; muss dem in der Klage geltend gemachten Anspruchsgrund eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden als dem angemeldeten, so handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Grundes der Forderung, wegen des Schutzzwecks des § 181 InsO genügt es nicht, dass der beklagte Insolvenzverwalter den gemeinsamen Gegenstand des Anspruchsgrundes erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 221-05 -, BGHZ 173, 103-116, Juris-Rz. 19).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Zwar ist vorliegend, weil die Insolvenzverfahren vor dem 1. November 2008 eröffnet wurden, noch § 32a GmbHG a. F. anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2009 - II ZR 260/07 [Gut Buschow], Juris-Rz. 14, 15), während § 135 Abs. 2 InsO in zeitlicher Hinsicht noch nicht anzuwenden ist (Artikel 103d Satz 1 EGInsO in der Fassung von Art. 10 MoMiG).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sprechen hier - ausnahmsweise - gegen eine Kondiktionssperre gemäß § 817 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 72/05, Juris-Rz. 11).
  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12

    Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Klage, für die die Durchführung des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00, Juris- Rz. 9; vom 03. Juli 2014 - IX ZR 261/12, Juris-Rz. 10), zutreffend bejaht.
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2014 - 5 U 150/14
    Vom Streitgegenstand werden alle materiellrechtlichen Ansprüche erfasst, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen, unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42-12 -, BGHZ 198, 294-305, Juris-Rz. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31727
KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2015,31727)
KG, Entscheidung vom 20.02.2015 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2015,31727)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2015,31727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mobilfunkgerät

    § 139 PatG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren: Dringlichkeitsverlust bei vorheriger Kenntnis der Verletzung durch konzernverbundene Gesellschaft; Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast der antragsstellenden Gesellschaft bei sich aufdrängender Kenntnis der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hisense siegt gegen Patentverwerter Sisvel

  • juve.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkpatent: Einstweilige Verfügung abgewehrt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12

    Eilbedürfnis für die Verfolgung einer Patentverletzung im Wege einstweiliger

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Liegt ein solches Wissen vor, hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

    Versäumt er dies in einer Weise, dass seine Untätigkeit - objektiv betrachtet - auf eine Gleichgültigkeit bei der Verfolgung der eigenen rechtlichen Interessen schließen lässt, geht die Dringlichkeit verloren (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

    Die positive Kenntnis vom inländischen Verletzungssachverhalt ermöglicht und erfordert eine zeitnahe Rechtsverfolgung gegenüber dem ausländischen Unternehmen, zumindest aber eine kurzfristige Abklärung dahingehend, ob in deren nach Deutschland gerichtete Vertriebshandlungen (was einer üblichen Praxis entspricht und deshalb als naheliegende Möglichkeit unbedingt in Erwägung zu ziehen ist) ggf. ein deutsches Tochterunternehmen eingeschaltet ist, gegen das die Ansprüche durchgesetzt werden können (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2012 - 2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174).

  • KG, 20.02.2015 - 5 U 149/14

    Hisense siegt gegen Patentverwerter Sisvel

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Geht man somit - wegen fehlender Glaubhaftmachung des Gegenteils - davon aus, dass Herr d... S... spätestens seit September 2013 weiß, dass die H... G... GmbH Smartphones in Deutschland präsentiert (und sonach nach Lage der Dinge auch vertreiben will), dann ist mit der Einreichung eines gegen solche Handlungen gerichteten Verfügungsantrags erst fast ein Jahr später, nämlich am 2. September 2014 gegen die H... G... GmbH im Parallelverfahren KG - 5 U 149/14 - zu lange zugewartet worden, um nun noch - auch gegen die hiesige Antragsgegnerin (siehe dazu auch noch unten B II 15) - mit Erfolg einen Verfügungsgrund reklamieren zu können.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 6 U 88/12

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Der Umstand, dass im Hinblick auf das In-Verkehr-Bringen einer Ware zu der bereits bestehenden Begehungsgefahr die Wiederholungsgefahr hinzutritt, lässt eine Dringlichkeit nicht wieder aufleben (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 100, 101; Hess in: Ullmann, a.a.O. Rn. 125; vgl. ferner OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 82, sowie Hess, WRP 2015, 317, 321 f.).
  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Der Umstand, dass im Hinblick auf das In-Verkehr-Bringen einer Ware zu der bereits bestehenden Begehungsgefahr die Wiederholungsgefahr hinzutritt, lässt eine Dringlichkeit nicht wieder aufleben (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 100, 101; Hess in: Ullmann, a.a.O. Rn. 125; vgl. ferner OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 82, sowie Hess, WRP 2015, 317, 321 f.).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 4 U 204/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit der

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Ist nämlich wegen zu langen Zuwartens die Dringlichkeit für die Verfolgung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs entfallen, besteht auch für die Verfolgung eines auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruchs keine (erneute) Dringlichkeit, es sei denn, die begangene Verletzungshandlung weist eine andere Qualität auf als die Handlung, deren Begehung drohte (vgl. nur OLG Stuttgart OLGR 2009, 633 [zum Urheberrecht], und dazu Hess, jurisPR-WettbR 8/2009, Anm. 3, m.w.N.), was hier aber - wie gezeigt - nicht der Fall ist.
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Von Beweisrechts wegen hätte es der Antragstellerin insoweit oblegen, im Rahmen ihr zumutbarer Erkundungen (vgl. BAG NJW 2008, 1179, Rn. 19 a.E.) die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind, so etwa auch bei einem - wie hier - mittlerweile ausgeschiedenen Geschäftsführer (vgl. BGH GRUR 2002, 190, 191 - DIE PROFIS).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Gesichtspunkte, die gegen das Vorliegen eines Verfügungsgrundes sprechen, können sich aus Verhandlungen über den Abschluss eines Lizenzvertrags ergeben (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2009 - 2 U 140/08

    Vorliegen eines Verfügungsgrundes in Patentverletzungsstreitigkeiten

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.05.2009 - 2 U 140/08 - juris-Rn. 26, m.w.N.).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 5 U 150/14
    Von Beweisrechts wegen hätte es der Antragstellerin insoweit oblegen, im Rahmen ihr zumutbarer Erkundungen (vgl. BAG NJW 2008, 1179, Rn. 19 a.E.) die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind, so etwa auch bei einem - wie hier - mittlerweile ausgeschiedenen Geschäftsführer (vgl. BGH GRUR 2002, 190, 191 - DIE PROFIS).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Liegt nämlich ein Wissen über die Gefährdung seiner Rechtstellung vor, hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will (KG, Urteil vom 20.02.2015 - 5 U 150/14, BeckRS 2015, 11082, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.04.2015 - 5 U 150/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,56071
OLG Schleswig, 30.04.2015 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2015,56071)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.04.2015 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2015,56071)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. April 2015 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2015,56071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,56071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.10.2014 - 5 U 150/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,60834
OLG Frankfurt, 08.10.2014 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2014,60834)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2014 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2014,60834)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 5 U 150/14 (https://dejure.org/2014,60834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,60834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht