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   OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11   

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https://dejure.org/2012,5560
OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11 (https://dejure.org/2012,5560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2012 - 5 U 1501/11 (https://dejure.org/2012,5560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 5 U 1501/11 (https://dejure.org/2012,5560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unangenehmer Kabinenatmosphäre auf Kreuzfahrtschiff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises für eine Kreuzfahrt wegen unbehaglicher Kabinenatmosphäre aufgrund von Funktionsfehlern der Klimaanlage

  • rabüro.de

    Schwankende Temperaturen in einer Schiffskabine als Reisemangel

  • reise-recht-wiki.de

    Reisemangel bei Kreuzfahrt durch zentrale Klimaanlage

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen unangenehmer Kabinenatmosphäre / Anspruchsberechtigter / Beweislast für Vertragsinhalt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 398; BGB § 651 a; BGB § 651 c; BGB § 651 d; BGB § 638
    Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen nicht individuell steuerbarer Klimaanlage in der Kabine L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen unbehaglicher Kabinenatmosphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Minderung wegen unangenehmer Kabinenatmosphäre?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reisepreisminderung wegen unangenehmer Kabinenatmosphäre

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schiffskabine mit mangelhafter Klimaanlage - Urlauber können den Preis einer Weltreise deshalb höchstens um 1.500 Euro mindern

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    "Dauerkühlung" auf Luxus-Seepassage als geringwertiger Mangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weltreise on ice - Dauerkühle als Mangel?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisepreisminderung wegen Dauerkühle während einer Kreuzfahrt aufgrund nicht ausreichender Regulierungsmöglichkeit der Klimaanlage in der Kabine - Nichtgewährleistung einer angenehmen Atmosphäre begründet Reisemangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1082
  • MDR 2012, 894
  • VersR 2012, 1003
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11
    Der Einwand der Beklagten, einer Abtretung stünden ihre Geschäftsbedingungen entgegen, geht aus Gründen entweder des § 307 Abs. 1 BGB (BGHZ 108, 52) oder jedenfalls des § 305 c Abs. 2 BGB (OLG Köln NJW 2005, 3074) fehl.
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11
    Vielmehr bewegt er sich allein auf der rechtlichen Ebene, so dass zu einer erneuten Vernehmung der Zeugin kein Anlass bestehen kann (BGH NJW 1998, 384).
  • OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11
    Der Einwand der Beklagten, einer Abtretung stünden ihre Geschäftsbedingungen entgegen, geht aus Gründen entweder des § 307 Abs. 1 BGB (BGHZ 108, 52) oder jedenfalls des § 305 c Abs. 2 BGB (OLG Köln NJW 2005, 3074) fehl.
  • AG Bad Homburg, 13.08.2002 - 2 C 2747/01

    Reisemängelklage für Partner aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11
    Die mit der Klage verfolgten Ansprüche auf Minderung des Preises für die streitige Weltreise, die grundsätzlich aus §§ 651 c Abs. 1, 651 d Abs. 1, 638 Abs. 3 und 4 BGB herzuleiten sind, stehen und standen von vornherein dem Kläger zu (AG Bad Homburg NJW-RR 2003, 347).
  • AG München, 20.04.1989 - 1163 C 43496/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11
    Nach alledem rechtfertigen die für den Kläger und seine Ehefrau über die ganze Schiffspassage hinweg entstandenen Unannehmlichkeiten einen Minderungsbetrag von 1.500 EUR (vgl. in diesem Zusammenhang auch AG Düsseldorf Rra 1994, 104; AG München MDR 1990, 52).
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