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   OLG Hamburg, 04.08.2010 - 5 U 152/09   

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https://dejure.org/2010,20136
OLG Hamburg, 04.08.2010 - 5 U 152/09 (https://dejure.org/2010,20136)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.08.2010 - 5 U 152/09 (https://dejure.org/2010,20136)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. August 2010 - 5 U 152/09 (https://dejure.org/2010,20136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Boulevard-Zeitschrift - Anzeige in redaktioneller Gestalt

  • Justiz Hamburg

    Anzeige in redaktioneller Gestalt

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Boulevard-Zeitschrift - Anzeige in redaktioneller Gestalt

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Boulevard-Zeitschrift - Anzeige in redaktioneller Gestalt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzeige in redaktioneller Gestalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine als Information getarnte Werbung bei eindeutiger Erkennbarkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine explizite Nennung "Werbeanzeige" bei eindeutiger Erkennbarkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des Werbecharakters einer Anzeige in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.08.2010 - 5 U 152/09
    An der Bewertung des Senats der "U...®"-Anzeige als Bestandteil einer klar erkennbaren Werbeanzeige und nicht als Information getarnte Werbung ändert auch nichts, dass das OLG München eine in der Zeitschrift "die aktuelle" erschienene "U..."-Werbeanzeige mit Urteil vom 17.9.2009 (29 U 2945/09) (WRP 2010, 433; Anlage AS 6, AS 7) verboten hat.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18

    Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen

    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2009 - VI ZR 219/08, BGHZ 183, 227; Senat, a.a.O.; Urteil vom 7. Oktober 2009 - 5 U 152/09 - 42).

    Dies gilt selbst wenn man berücksichtigt, dass infolge der unzulässigen Veröffentlichung der Name und das Abbild des Klägers im Internet - vorübergehend - eine weitergehende Verbreitung gefunden hat und auf diese Weise auch mehrere Wochen später noch über Suchmaschinen eine Verbindung zwischen seiner Person und der von ihm begangenen Tat hergestellt werden konnte (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 7. Oktober 2009 - 5 U 152/09 - 42).

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 18/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einer Spitzenstellung von Ärzten; Finanzierung

    Bewertungsmaßstab ist wiederum die Auffassung eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (OLG Hamburg WRP 2011, 268).
  • OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Ebenso erscheint es eher fernliegend, dass der Diebstahlsvorsatz durch einen von außen nicht sichtbaren Fahrzeugschein erst hervorgerufen wird (ebenso OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2010, 5 U 152/09).
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