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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08   

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https://dejure.org/2008,2940
OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08 (https://dejure.org/2008,2940)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.11.2008 - 5 U 153/08 (https://dejure.org/2008,2940)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. November 2008 - 5 U 153/08 (https://dejure.org/2008,2940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 61, 6 VVG; §§ 12, 7 AKB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus einer Kaskoversicherung wegen Entwendung eines Fahrzeuges; Versicherungsrechtliche Obliegenheitsverletzung in Form grober Fahrlässigkeit bei Steckenlassen eines Zündschlüssels ohne Eingriffsmöglichkeit gegen einen Diebstahl

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 61; ; AKB § 7 I (2) S. 3; ; AKB § 7 I (2) S. 4; ; AKB § 7 VI (2); ; AKB § 12 (1) I b

  • ra.de
  • kanzlei-hoenig.info PDF

    Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen des Fahrzeuges und Steckenlassen des Schlüssels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 61; AKB § 7 I (2) S. 4
    Grobe Fahrlässigkeit des Versicherten bei Entwendung des unverschlossenen Fahrzeugs in Polen mit im Zündschloss steckendem Schlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung - Grobe Fahrlässigkeit: Unverschlossenes Kfz ohne Abziehen des Zündschlüssels verlassen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auto nie ungesichert zurücklassen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeugdiebstahl in Polen - grob fahrlässig?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grob fahrlässig herbeigeführter Fahrzeugdiebstahl in Polen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autodiebstahl in Danzig - Wer aus dem Wagen aussteigt und den Schlüssel stecken lässt, handelt grob fahrlässig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Autodiebstahl

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines unverschlossenen Kfz?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines unverschlossenen Kfz?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines unverschlossenen Kfz?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto immer abschließen: Grobe Fahrlässigkeit bei einem Fahrzeugdiebstahl - Autodiebstahl in Polen - Nur kurz nach dem Weg gefragt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 163/90

    Pflichtverstoß; Objektiv grobe Fahrlässigkeit; Sicherungsmaßnahme gegen unbefugte

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).

    Besonders der Sachverhalt, der dem Urteil des OLG Hamm vom 26.10.1990 (NZV 1991, 195) zugrundeliegt, ähnelt dem vorliegenden.

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiven schweren und subjektiven nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus; diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten muss (ständige Rechtsprechung des BGH vgl. NJW 1989, 1354).

    Unter diesen Umständen hat ein Augenblicksversagen, das das Unrechtsurteil der groben Fahrlässigkeit nicht verdient (BGH NJW 1989, 1354), nicht vorgelegen, da der Kläger - wie bereits ausgeführt - in Polen besondere Aufmerksamkeit an den Tag legen musste.

  • OLG Koblenz, 15.12.2006 - 10 U 903/06

    Versicherungsrecht: Zurücklassen eines unverschlossenen Fahrzeuges mit

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).

    Grobe Fahrlässigkeit besteht bei Steckenlassen des Zündschlüssels ohne Eingriffsmöglichkeit gegen den Diebstahl (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Rn. 12 zu § 61; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.12.206 - 10 U 903/06).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 U 239/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
  • OLG Koblenz, 28.04.2000 - 10 U 1146/99

    Steckenlassen des Zündschlüssels ist auch bei nur kurzem Verlassen des Kfz grob

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
  • LG Köln, 24.07.1991 - 24 O 489/90

    Abstellen eines Taxis mit laufendem Motor vor Gaststätte

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
  • LG Traunstein, 19.12.1991 - 1 O 3568/91

    Steckenlassen des Kfz-Schlüssels ist kein Augenblicksversagen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
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   SG Leipzig, 29.07.2009 - S 5 U 153/08   

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   OLG Hamm, 23.09.2008 - I-5 U 153/08   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2008 - I-5 U 153/08 (https://dejure.org/2008,78749)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Notwegerecht einer Garageneinfahrt trotz langjähriger Duldung

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