Rechtsprechung
KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel - Dieses Produkt macht schlau
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel - Dieses Produkt macht schlau
- damm-legal.de
Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel / "Macht schlau"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Cholin als der Leberverfettung entgegen wirkend; Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau"
- online-und-recht.de
Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" wettbewerbswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel / "Macht schlau"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" ist irreführend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Cholin als der Leberverfettung entgegen wirkend
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.11.2014 - 101 O 2/14
- KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14
- BGH, 10.03.2016 - I ZR 180/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel
Auszug aus KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).Der oben wiedergegebenen grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).
(vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Folat leistet einen Beitrag zu einer normalen psychischen Funktion." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
(vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
(vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
- BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12
Vitalpilze
Auszug aus KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14
(vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 21).10 Abs. 1 HCVO ist ebenso wie Art. 5 Abs. 1 HCVO eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 22).
(vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 21).
- LG Berlin, 10.11.2014 - 101 O 2/14
Auszug aus KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. November 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 2/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im landgerichtlichen Tenor zu Ziffer II. statt "28. März 2014" richtig heißen muss: "29. März 2014".das am 10. November 2014 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 2/14 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14
Die Frage, ob gesundheitsbezogene Angaben nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden dürfen, für die sie zugelassen sind, nicht aber für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält, ist aus Sicht des Senats offenkundig und ohne vernünftigen Zweifel zu bejahen, so dass eine Vorlagepflicht nicht anzunehmen ist (vgl. EuGH NJW 1983, 1257). - BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …
Auszug aus KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14
Der Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen steht dem Kläger jedoch entsprechend § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zu (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518).