Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15   

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OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2015,80653)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.12.2015 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2015,80653)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2015,80653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Ansprüche aus der Beteiligung als atypische Gesellschafter

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11

    Verbraucherschutz - Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Letztlich kommt es auf die Annahme eines fortwirkenden Überraschungsmoments unter Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit an (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2013, Az.: I - 8 U 281/11 mit weiteren Nachweisen).

    Soweit sich die Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.01.2013 (Az.: I - 8 U 281/11) bezieht, kann den Entscheidungsgründen des Urteils des OLG Hamm unzweifelhaft entnommen werden, dass die dort zur Entscheidung stehende Widerrufsbelehrung inhaltlich nicht der Musterwiderrufsbelehrung entsprach und somit die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sich ein Verwender auf die Schutzwirkungen des § 14 BGB - Info-Verordnung berufen kann, wenn er das Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat, gerade nicht einschlägig war.

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Soweit sich die Klagepartei erstinstanzlich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2005 (WM 2005, 838), vom 26.09.2005 (WM 2005, 2228) und vom 01.03.2013 (V ZR 279/11) bezieht, kann auch diesen Entscheidungen kein allgemeiner Rechtsgrundsatz dahingehend entnommen werden, dass eine Anlagegesellschaft ohne Weiteres für das Handeln eines Vermittlers bzw. Untervermittlers einzustehen hat, auch wenn zwischen der Anlagegesellschaft und dem letztlich handelnden Vermittler keinerlei Vertragsverhältnis vorliegt, was vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Soweit sich die Klagepartei erstinstanzlich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2005 (WM 2005, 838), vom 26.09.2005 (WM 2005, 2228) und vom 01.03.2013 (V ZR 279/11) bezieht, kann auch diesen Entscheidungen kein allgemeiner Rechtsgrundsatz dahingehend entnommen werden, dass eine Anlagegesellschaft ohne Weiteres für das Handeln eines Vermittlers bzw. Untervermittlers einzustehen hat, auch wenn zwischen der Anlagegesellschaft und dem letztlich handelnden Vermittler keinerlei Vertragsverhältnis vorliegt, was vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Des Weiteren besteht für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater, wie vorliegend - soweit nicht § 31 d WPHG eingreift, was nicht der Fall ist - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden ( vgl. BGHZ 185, 185-192).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 279/11

    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Soweit sich die Klagepartei erstinstanzlich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2005 (WM 2005, 838), vom 26.09.2005 (WM 2005, 2228) und vom 01.03.2013 (V ZR 279/11) bezieht, kann auch diesen Entscheidungen kein allgemeiner Rechtsgrundsatz dahingehend entnommen werden, dass eine Anlagegesellschaft ohne Weiteres für das Handeln eines Vermittlers bzw. Untervermittlers einzustehen hat, auch wenn zwischen der Anlagegesellschaft und dem letztlich handelnden Vermittler keinerlei Vertragsverhältnis vorliegt, was vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 148, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3400).
  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 148, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3400).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 148, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3400).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der auf einer fehlerhaften Beratung beruhende Erwerb einer für den Anlageinteressenten nachteiligen, seinen konkreten Anlagezielen und Vermögensinteressen nicht entsprechenden Kapitalanlage bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und ihn deshalb - unabhängig von der Werthaltigkeit der Anlage - dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung des Erwerbs der Anlage zu verlangen; der Schadensersatzanspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen) und vollzogenen Erwerb der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2010, NJW 2010, 3292, 3294 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 U 101/10

    Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15
    Wenn ein Anleger trotz dieser Widersprüche zwischen den im Zeichnungsschein enthaltenen Hinweisen und den behaupteten Angaben der Vermittler und den sich damit aufdrängenden Zweifel an deren Richtigkeit nicht zumindest die in dem Hinweis bezeichneten Stellen des Prospekts nachliest und damit eine diesbezüglich leicht zugängige Informationsquelle nicht genutzt haben sollte, ist ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.01.2011, Az.: 10 U 101/10 i.V.m. Beschluss vom 22.12.2010, Az.: 10 U 101/10; OLG Celle, Urteil vom 21.05.2014, 9 U 125/13; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.09.2012, Az.: 5 U 128/10; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.09.2013, Az.: 8 U 48/12).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13

    Die ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers

  • LG Schweinfurt, 16.06.2015 - 11 O 188/13

    Anforderungen an den Inhalt eines Emissionsprospekts bei einer Beteiligung als

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15   

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https://dejure.org/2016,75479
OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2016,75479)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2016 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2016,75479)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2016,75479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unzulässiges Vorbringen in der Berufungsinstanz wegen Nachlässigkeit in erster Instanz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eine fristlose Kündigung nicht in jedem Fall in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 2013, 3361 - 3363; BGH NJW 2003, 1043 - 1044).

    Eine Umdeutung ist dann zulässig und angebracht, wenn - für den Kündigungsgegner erkennbar - nach dem Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (vgl. BGH NJW 2003, 1043 -1044).

  • BGH, 20.01.2015 - II ZR 444/13

    Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zu

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    In der von der Berufung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015, Az. II ZR 444/13, hat überhaupt keine Prüfung einer Pflichtverletzung bzw. eines Verschuldens in der Revisionsinstanz stattgefunden.

    Ein Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der zitierten Entscheidung vom 20.01.2015, Az.: II ZR 444/13, ist nicht ersichtlich.

  • LG Schweinfurt, 16.06.2015 - 11 O 188/13

    Anforderungen an den Inhalt eines Emissionsprospekts bei einer Beteiligung als

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    Die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.06.2015, Aktenzeichen 11 O 188/13, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 16.06.2015, Aktenzeichen 11 O 188/13, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    Aus der in der Gegenerklärung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2010, Az.: III ZR 249/09, kann gerade nicht entnommen werden, dass vorliegend keine grob fahrlässige Unkenntnis gegeben ist.
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    Um eine solche Umdeutung vornehmen zu können, muss aber der Wille, den Vertrag auf jeden Fall zu beenden, für den Vertragsteil, für den die Kündigung bestimmt ist, bei Abgabe der Kündigungserklärung zweifelsfrei erkennbar sein (vgl. BGH WM 1981, 253 256).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZR 104/12

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis im Hinblick auf den Beginn des

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eine fristlose Kündigung nicht in jedem Fall in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 2013, 3361 - 3363; BGH NJW 2003, 1043 - 1044).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 5 U 154/15
    In der weiteren von der Berufung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.11.2015, Az. II ZR 270/14, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine Anlagegesellschaft für jedes Handeln eines Vermittlers bzw. Untervermittlers einzustehen hat, aufgestellt.
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Rechtsprechung
   LG Schweinfurt, 23.12.2015 - 5 U 154/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,80695
LG Schweinfurt, 23.12.2015 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2015,80695)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 23.12.2015 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2015,80695)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2015,80695)
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg - 5 U 154/15   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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OLG Hamburg - 5 U 154/15 (https://dejure.org/9999,99632)
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Sonstiges

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Verbraucherschutzverein" darf keine "versteckten Kosten" eines Angebots behaupten, wo keine sind

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.03.2017 - 5 U 154/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41841
OLG Hamburg, 01.03.2017 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2017,41841)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2017 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2017,41841)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2017 - 5 U 154/15 (https://dejure.org/2017,41841)
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Sonstiges

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Verbraucherschutzverein" darf keine "versteckten Kosten" eines Angebots behaupten, wo keine sind

Verfahrensgang

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