Rechtsprechung
OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 847 BGB; § 7 StVG; § 823 BGB; § 13 Ziff. 2 StVO a.F. ; § 249 BGB
Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige Vorfahrtverletzung ; Schmerzensgeld bei nur ganz geringfügigen Hautabschürfungen ; Abstrakte Nutzungsentschädigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige Vorfahrtverletzung ; Schmerzensgeld bei nur ganz geringfügigen Hautabschürfungen ; Abstrakte Nutzungsentschädigung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.; StVG § 17; StVO § 8
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Begriff der merkantilen Minderwerts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- minderwert.de (Kurzinformation)
Minderwert auch bei schwerwiegendem Unfall
Verfahrensgang
- LG Lüneburg - 5 O 20/72
- OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Papierfundstellen
- VersR 1973, 717
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68
Berechnung des Nutzungsausfalls
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Als Vermögensschaden wird hierbei schon angesehen, daß dem Geschädigten Fahrzeughalter während der Reparaturzeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, obwohl er hierfür Anschaffungskosten und Aufwendungen für Versicherung, Steuern und Garagenmiete getätigt hatte (vgl. BGHZ 40, 445; BGH DB 66, 746; BGH NJW 69, 1477; BGH VersR 71, 444). - BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Als Vermögensschaden wird hierbei schon angesehen, daß dem Geschädigten Fahrzeughalter während der Reparaturzeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, obwohl er hierfür Anschaffungskosten und Aufwendungen für Versicherung, Steuern und Garagenmiete getätigt hatte (vgl. BGHZ 40, 445; BGH DB 66, 746; BGH NJW 69, 1477; BGH VersR 71, 444). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Eine Einschränkung macht die Rechtsprechung allerdings für den Fall, daß das Fahrzeug während der Reparaturzeit auch ohne den Unfall nicht eingesetzt und verwendet worden wäre (vgl. BGH DB 66, 736). - BGH, 30.05.1961 - VI ZR 139/60
Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Entgegen der Ansicht des Beklagten kann der Kläger auch einen Ausgleich für den sogenannten merkantilen Minderwert des Wagens beanspruchen, weil er die Tatsache des schwerwiegenden Unfallgeschehens einem Käufer nicht verschweigen durfte und weil sich erfahrungsgemäß ein solcher Umstand preis vermindernd bei einer Weiter Veräußerung auswirkt (vgl. BGH NJW 61, 1571). - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Als Vorteil könnte dem Kläger nur angerechnet werden, wenn der Wagen durch den Einbau von Neuteilen oder durch die Lackierungsarbeiten eine Wertsteigerung erfahren hätte, die ihm wirtschaftlich zugute gekommen wäre (vgl. BGH NJW 59, 1078; BGHZ 30, 29/33).
- OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung …
Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte; allein schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Wagens sein Fahrzeug laufend in Gebrauch nimmt (OLG Celle VersR 1973, 717, 718).
- OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall
Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325). - OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19
Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit …
In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06; Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325)."Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein [Anmerkung: Hervorhebung durch den Senat] Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte; allein schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Wagens sein Fahrzeug laufend in Gebrauch nimmt (OLG Celle VersR 1973, 717, 718)".
- OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur
Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, so Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: I-1 U 151/06, Verkehrsrecht aktuell 2007, 22; zuletzt Urteil vom 29. Oktober 2007, Az.: I-1 U 91/07; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 318; OLG Köln VRs 96, 325). - OLG München, 06.04.2022 - 10 U 627/21
Haftungsverteilung bei Tankstellenunfall
In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06; Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325). - OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall
Allerdings spricht die Lebenserfahrung für einen Nutzungswillen hinsichtlich des Fahrzeugs, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (…OLG Frankfurt DAR 1984, S. 318; OLG Celle VersR 1973, S. 717;… OLG Köln VRS 96, S. 325). - OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21
Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel
In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06; Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325). - OLG München, 06.10.2021 - 10 U 1012/19
Haftungsverteilung bei berührungslosem Unfall während eines Überholvorgangs
In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06; Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325). - LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung …
Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (vgl. OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln, MDR 1999, 157; VersR 2000, 336; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2002, 171; DAR 2006, 269). - OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92
Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung …
Im übrigen spricht die Erfahrung dafür, daß der Kläger sein Fahrzeug benutzt hätte, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. OLG Celle, VersR 73, 717; OLG Frankfurt/Main, DAR 84, 218), so daß es insoweit keiner weiteren Darlegung bedurfte. - OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach …
- OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00
Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfallentschädigung bei …
- OLG Düsseldorf, 13.04.2021 - 1 U 119/20
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Anspruch auf …
- LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11
Schadensminderungspflicht nach Verkehrsunfall: Verzögerung einer …
- KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
- OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
- OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07
Nutzungsausfall - Am Ende doch Kredit aufgenommen
- LG Köln, 02.06.2021 - 4 O 388/20
Nutzungsausfallentschädigung - Bestellung und Auslieferung Ersatzfahrzeug
- LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
Haftpflicht - Dauer der Mietwagennutzung wegen später Reparatur
- OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74
Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur
- OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Zur Entschädigung wegen dreiwöchigen Nutzungsausfalls eines durch Verkehrsunfall …
- LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 258/21
- LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
- OLG Hamm, 20.12.1977 - 9 U 140/77