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   OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11   

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OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11 (https://dejure.org/2011,11562)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.2011 - 5 U 16/11 (https://dejure.org/2011,11562)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 (https://dejure.org/2011,11562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 917; BGB § 918
    Keine Notwendigkeit eines Notwegerechts, wenn "abgeschnittenes" Grundstück von Grünland in Bauland umgewandelt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung eines Notwegerechts bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen" Grünlandgrundstücks

  • RA Kotz

    Notwegerecht - Duldung bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen" Grünlandgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung eines Notwegerechts bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen" Grünlandgrundstücks

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Notwegerecht bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen" Grünlandgrundstücks ...

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 10 O 105/10
  • OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 974
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 59/89

    Entstehung eines Notleitungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11
    Deshalb kann die vorgesehene Bebauung eines unbebauten Grundstücks die Inanspruchnahme eines Notwegs nicht rechtfertigen, weil die Errichtung gegen öffentliches Baurecht verstößt und damit keine ordnungsmäßige Nutzung des Grundstücks darstellt (Staudinger-Roth, aaO. § 917 Rdnr. 25 mit Hinweis auf BGH NJW 1991, 176, 177; BVerwG NJW 1976, 1987, 1989; NJW-RR 1999, 165, 166).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11
    Auf rein persönliche Bedürfnisse des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten (hier Wertsteigerung von Grünland mit etwa 1 EUR/m² zu Bauland mit etwa 200 EUR/m²) kommt es hingegen nicht an (vgl. Staudinger-Roth, aaO. § 917 Rdnr. 26, 18; BGH NJW-RR 2009, 515 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11
    Deshalb kann die vorgesehene Bebauung eines unbebauten Grundstücks die Inanspruchnahme eines Notwegs nicht rechtfertigen, weil die Errichtung gegen öffentliches Baurecht verstößt und damit keine ordnungsmäßige Nutzung des Grundstücks darstellt (Staudinger-Roth, aaO. § 917 Rdnr. 25 mit Hinweis auf BGH NJW 1991, 176, 177; BVerwG NJW 1976, 1987, 1989; NJW-RR 1999, 165, 166).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11
    Deshalb kann die vorgesehene Bebauung eines unbebauten Grundstücks die Inanspruchnahme eines Notwegs nicht rechtfertigen, weil die Errichtung gegen öffentliches Baurecht verstößt und damit keine ordnungsmäßige Nutzung des Grundstücks darstellt (Staudinger-Roth, aaO. § 917 Rdnr. 25 mit Hinweis auf BGH NJW 1991, 176, 177; BVerwG NJW 1976, 1987, 1989; NJW-RR 1999, 165, 166).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11
    Da ein Notwegerecht regelmäßig einen gravierenden Eingriff in das Eigentum bedeutet, sind an die Notwendigkeit der Verbindung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (Staudinger-Roth, BGB , Neubearbeitung 2009, § 917 Rdnr. 18 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).
  • VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14

    Erfordernis einer öffentlich rechtlich gesicherten Zufahrt zur öffentlichen

    Unter "ordnungsgemäßer Benutzung" ist eine Bewirtschaftung des verbindungslosen Grundstückes im Sinne seines Gebrauches und seiner Ausbeutung gemeint, die sich nach einem objektiven Maßstab beurteilt, der sich an den Eigenschaften des Grundstücks ausrichtet (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 U 16/11, - Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2012, 65 f.).

    Das Notwegerecht soll eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstückes ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 U 16/11 -, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Anders wäre dies allenfalls bei unbebauten Grundstücken: Ein Notwegerecht kann insoweit nur für vorhandene Bebauung entstehen, nicht aber die Bebaubarkeit eines unbebauten Grundstücks schaffen (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14.NW -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rn. 20; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 -, juris Rn. 5).

    Das Notwegerecht soll nämlich eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014, a.a.O. Rn. 45; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011, a.a.O. Rn. 5).

  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; VG Augsburg, Urteil vom 13. November 2006 - 1 K 04.401 -, juris, Rn. 38; VG Ansbach, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 - juris).
  • LG Flensburg, 08.03.2024 - 3 O 60/23

    Anspruch auf Erweiterung eines Notweges?

    Das Privatinteresse des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks setzt sich nur dann durch, wenn es aufgrund einer vorhandenen Notsituation überwiegt (vgl. OLG Schleswig Hinweisbeschluss v. 27.4.2011 - 5 U 16/11, BeckRS 2011, 18373, beck-online).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    45; VG Augsburg, Urteil vom 13. November 2006 - 1 K 04.401 -, juris, Rn. 38; VG Ansbach, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 - juris).
  • VG Cottbus, 24.11.2016 - 6 K 572/13

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 BGB soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11, juris Rz. 5).
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   OLG Köln, 13.05.2011 - I-5 U 16/11   

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OLG Köln, Entscheidung vom 13.05.2011 - I-5 U 16/11 (https://dejure.org/2011,20383)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - I-5 U 16/11 (https://dejure.org/2011,20383)
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   OLG Hamburg, 09.05.2012 - 5 U 16/11   

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