Rechtsprechung
OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklungsanspruch bei Störung eines Leistungsaustauschverhältnisses; Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen; Kapitalerhöhung unter gleichzeitiger Erbringung von Sacheinlagen; Reinvermögen einer Aktiengesellschaft; Täuschung über die sachliche Richtigkeit eines ...
- Judicialis
AktG § 9 I; ; AktG § 183; ; AktG § 189; ; BGB § 122; ; BGB §§ 320 ff.; ; BGB § 325; ; BGB § 326; ; BGB § 812 I; ; BGB § 818
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestörte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 26.09.2001 - 6 O 110/00
- OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 126
- NZG 2004, 1006
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Da der Kläger seine Gegenleistung durch Anteilsübertragung und Gewährung von Bareinlage bereits vollständig erbracht hatte, besteht schließlich auch nicht die Gefahr, trotz Umwandlung des primären Austauschverhältnisses in ein sekundäres Abwicklungsverhältnis die erloschenen Primär- und Erfüllungsansprüche noch als fortwirkend fingieren (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727).Denn dass etwa bei Vereinbarung von Geldleistungen der Kläger das Recht hätte, den sich aus der Vereinbarung der Parteien über das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergebenden Kaufpreis als Ersatz eines Mindestschadens zu beanspruchen, steht außer Frage (insoweit auch vom BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727 keinesfalls ausgeschlossen).
- BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94
Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Da der Kläger seine Gegenleistung durch Anteilsübertragung und Gewährung von Bareinlage bereits vollständig erbracht hatte, besteht schließlich auch nicht die Gefahr, trotz Umwandlung des primären Austauschverhältnisses in ein sekundäres Abwicklungsverhältnis die erloschenen Primär- und Erfüllungsansprüche noch als fortwirkend fingieren (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727).Denn dass etwa bei Vereinbarung von Geldleistungen der Kläger das Recht hätte, den sich aus der Vereinbarung der Parteien über das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergebenden Kaufpreis als Ersatz eines Mindestschadens zu beanspruchen, steht außer Frage (insoweit auch vom BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727 keinesfalls ausgeschlossen).
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben.
- OLG Hamm, 28.09.1993 - 7 U 110/92
Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Täuschung bei Vertragsabschluß
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben. - BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78
Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben. - BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82
Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386). - BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68
Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Anderes folgt auch nicht aus einer deshalb möglichen Anwendung des § 853 BGB (Arglisteinrede), weil und soweit die von der Beklagten zu 1) behauptete Täuschungshandlung neben der Anfechtbarkeit im Sinne des § 123 BGB zugleich auch eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB bzw. § 826 BGB darstellen würde (zum Erfordernis von zur bloßen Täuschung hinzutretenden "zusätzlichen Umständen" bereits BGH NJW 1969, 604, 605;… vgl. im Übrigen Münchener Kommentar-Stein, 3. Aufl., Rn. 5 zu § 853 BGB;… Staudinger-Vieweg (2002), Rn. 4 zu § 852 BGB). - OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
Culpa in contrahendo (c.i.c.) bei Unternehmenskauf; Auskunftsverpflichtung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386). - BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67
Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel
Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386).
- OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 9/19
ALLET JUTe - Markenmäßiger Verwendung der Angabe "ALLET JUTE" auf Stoffbeutel; …
Gegenstand dieser Rechtsprechung war u.a. die Verwendung von Aufdrucken auf der Brust- und/oder Rückseite von T-Shirts und Sweatshirts (…vgl. BGH, GRUR-RR 2016, 118, Rn. 5 ff. - Tussi ATTACK; OLG Hamburg…, Urteil vom 14.08.2002, 5 U 195/02, Rn. 9 - Angel; OLG Hamburg…, Urteil vom 20.02.2002, 5 U 187/01, Rn. 5 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002, 5 U 160/01, Rn. 5 - Zicke I).