Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 20.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/2007, 5 U 161/07   

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OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/2007, 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,7615)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.01.2008 - 5 U 161/2007, 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,7615)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 5 U 161/2007, 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,7615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer verursachten Verkehrsunfall mit einem gemeinsam angemieteten Kraftfahrzeug in Südafrika; Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit im Wege ergänzender Vertragsauslegung bei nicht ausreichendem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Haftungsausschlusses für einfache Fahrlässigkeit im Wege ergänzender Vertragsauslegung i.R.e. gesellschaftsähnlichen Verhältnisses bei einer PKW-Anmietung zweier Berufskollegen; Vorliegen grober Fahrlässigkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalles durch ...

  • unalex.eu

    Art. 14, 17, 23 Rom II-VO
    Freie Rechtswahl - Regelungsinhalt - Grundregel - Sicherheits- und Verhaltensregeln - Regelungsinhalt - Gewöhnlicher Aufenthalt - Regelungsinhalt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 40; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 18
    Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit bei gemeinsamer Nutzung eines Mietwagens während eines befristeten Aufenthalts von Berufskollegen in Südafrika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 406
  • VersR 2008, 934
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Eine Haftungsbeschränkung, die nicht den Schädiger, sondern seinen Versicherer entlastet, entspricht in der Regel nicht dem Parteiwillen (BGH, Urt. v. 13.07.1993 - VI ZR 278/92 - NJW 1993, 3067; BGHZ 39, 156, 158; OLG Koblenz, Urt. v. 11.10.2004 - 12 U 1197/03 - NJW-RR 2005, 1048).

    Hinzu kommt, dass beide Parteien, die sich schon seit geraumer Zeit kannten, gemeinsam die Absolvierung eines Teiles ihrer medizinischen Ausbildung in Südafrika geplant und durchgeführt haben, dass sie durch ein gemeinsam mit der Mietwagenfirma eingegangenes Vertragsverhältnis miteinander verbunden waren, dass sie während des gemeinsamen Aufenthaltes in Südafrika im Allgemeinen und im Rahmen der dortigen Verkehrsteilnahme im Besonderen eine Gefahrgemeinschaft bildeten und dass das Risiko, dort im Straßenverkehr einen Personenschaden zu erleiden, durch den Linksverkehr in ganz erheblichem Maße erhöht war (OLG Koblenz, Urt. v. 11.10.2004 - 12 U 1197/03 - NJW-RR 2005, 1048).

    Gerade nach einem Abbiegevorgang im Kreuzungsbereich kann es bei geringer Fahrpraxis auf Grund automatisierten Verhaltens im gewohnten Rechtsverkehr relativ leicht im ungewohnten Linksverkehr zu einem Fahrfehler führen, wie er hier in Rede steht, ohne dass in subjektiver Hinsicht der Vorwurf eines schweren Verschuldens gerechtfertigt ist (so auch OLG Koblenz, Urt. v. 11.10.2004 - 12 U 1197/03 - NJW-RR 2005, 1048).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Das ist im Straßenverkehr im Allgemeinen dann der Fall, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig verhält (BGHZ 119, 147).

    Ein Augenblicksversagen ist dabei in der Regel allerdings kein ausreichender Grund, um grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (BGHZ 119, 147; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.02.1995 - 23 U 108/94 - NJW-RR 1995, 1368).

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Eine Einschränkung des Deliktsstatuts ergibt sich aus der Beachtung örtlicher Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften, die stets dem Recht des Unfallortes zu entnehmen sind (BGH, Urt. vom 23.01.1996- VI ZR 291/94 - NJW-RR 1996, 732 m.w. Nachw.).

    Ob ein Fehlverhalten im Straßenverkehr als grob anzusehen ist, beurteilt sich regelmäßig nach den am Tatort geltenden Verkehrsnormen, denn diese liefern nicht nur die in der jeweiligen Verkehrssituation maßgebenden Verhaltensgebote, sondern - weil untrennbar damit verbunden - auch den Sorgfaltsmaßstab, an dem das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers im Falle seines Versagens zu messen ist (BGH, Urt. v. 23.01.1996 - VI ZR 291/94 - NJW-RR 1996, 732).

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Eine Haftungsbeschränkung, die nicht den Schädiger, sondern seinen Versicherer entlastet, entspricht in der Regel nicht dem Parteiwillen (BGH, Urt. v. 13.07.1993 - VI ZR 278/92 - NJW 1993, 3067; BGHZ 39, 156, 158; OLG Koblenz, Urt. v. 11.10.2004 - 12 U 1197/03 - NJW-RR 2005, 1048).

    Sie setzt vielmehr grundsätzlich voraus, dass für den Schädiger, der gerade keinen Versicherungsschutz genießt, ein nicht hinzunehmendes Haftungsrisiko gegeben wäre und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen, die im konkreten Fall einen Haftungsverzicht des Geschädigten als besonders naheliegend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 13.07.1993 - VI ZR 278/92 - NJW 1993, 3067).

  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 178/77

    Gefälligkeitsfahrten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Ein Haftungsausschluss kann sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben (BGH, Urt. v. 14.11.1978 - VI ZR 178/77 - NJW 1979, 414; BGH, Urt. v. 18.12.1979 - VI ZR 52/78 - NJW 1980, 1681).

    Ein Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit ergibt sich hier jedoch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung im Rahmen eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses bzw. eines von einer Gefahrengemeinschaft getragenen Auftragsverhältnisses (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1978 - VI ZR 178/77 - NJW 1979, 414).

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    (1) Grob fahrlässig verhält sich, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (BGHZ 10, 69; 89, 153).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH, Urt. v. 30.01.2001 - VI ZR 49/00 - NJW 2001, 2092; BGH, Urt. 12.01.1988 - VI ZR 158/87 - NJW 1988, 1265).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 58/77

    Erhöhter Blutalkoholgehalt als Indiz für grobe Fahrlässigkeit im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    In solchen Fallkonstellationen rechtfertigt sich die Anwendung des Heimatrechts bzw. des Rechts des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes in Durchbrechung des Tatortprinzips aus der Erwägung, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen zueinander - und damit auch die Sorgfaltspflichten des einen gegenüber dem anderen - in dem Fahrzeug gewissermaßen mitgenommen haben (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.1978 - VI ZR 58/77 - VersR 1978, 541).
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Zwar ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH die Haftungsbeschränkung nach § 708 BGB gem. ihrem Sinn und Zweck auf die gemeinsame Teilnahme im Straßenverkehr unanwendbar (BGHZ 46, 313; 53, 352; 63, 57).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07
    Den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH, Urt. v. 30.01.2001 - VI ZR 49/00 - NJW 2001, 2092; BGH, Urt. 12.01.1988 - VI ZR 158/87 - NJW 1988, 1265).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit des Kraftfahrers; Ablenkung vom

  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 772/68

    Haftung eines Ehegatten für die Verletzung des anderen im Straßenverkehr

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Richterliche Schätzung unfallbedingt entgangener Verdienstmöglichkeiten

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63

    Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen

  • OLG Frankfurt, 12.06.1961 - 4 W 58/61
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer wegen einer fahrlässig verursachten

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 6/87

    Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1960 - VI ZR 81/59

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall im Rahmen einer Gefälligkeitsfahrt

  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 191/97

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2008, 934 abgedruckt ist, verneint eine Haftung der Beklagten für die Unfallschäden der Klägerin.
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Daneben besteht die Möglichkeit, Ansprüche beim südafrikanischen "RAF Road Accident Fund" (vgl. Bl. 44 d.A. hinzuverbundenes Verfahren) geltend zu machen (zur Deckungssumme vgl. OLG Stuttgart, VersR 2008, 934).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
    Daneben besteht die Möglichkeit, Ansprüche beim südafrikanischen "RAF Road Accident Fund" (vgl. Bl. 44 d.A. hinzuverbundenes Verfahren) geltend zu machen (zur Deckungssumme vgl. OLG Stuttgart, VersR 2008, 934).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6869
OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,6869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,6869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,6869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 87b, 87a, 31 UrhG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwendung von zuvor von einem anderen Unternehmen übermittelten Markterhebungsdaten; Schutzfähigkeit von Investitionen in die Datenbankerstellung durch den Datenbankhersteller ; Begriff "wesentlicher Teile einer Datenbank"; Öffentliche Wiedergabe in der ...

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 87 a; ; UrhG § 87 b Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Abschlagsdaten"; Schutzfähigkeit der Investitionen in die Erstellung einer Datenbank; Begriff des "wesentlichen Teils einer Datenbank"; Begriff der "öffentlichen Wiedergabe"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, so weit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

    Die Einräumung über den Vertragszweck hinausgehender Nutzungsrechte kann hingegen nur dann angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).

    Nur ausnahmsweise kann ein solcher Wille auch ohne ausdrückliche Erklärung aus sonstigen Umständen geschlossen werden, wenn gewährleistet ist, dass die in Rede stehende Vertragspartei die Notwendigkeit einer entsprechenden Erklärung ihres rechtsgeschäftlichen Willens kennt (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

    Denn der Zweckübertragungsgedanke kommt gerade auch dann zum Zug, wenn es darum geht, die Grenzen des - sich ganz in einer Nutzungsart haltenden - Nutzungsrechts zu bestimmen (BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Gleiches gilt für den Begriff des "Vervielfältigens" i.S.d. § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG (BGH GRUR 05, 857, 859 - HIT-BILANZ).

    Ein Verwender eignet sich die Investitionen des Datenbankherstellers deshalb an, wenn er dessen Daten nutzt und es ihm damit erschwert, ähnliche Werke zur Amortisierung seiner Investitionen auf den Markt zu bringen (BGH GRUR 05, 857, 859 - HIT-BILANZ).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Fehlt eine ausdrückliche Regelung, so ist von dem nach dem gesamten Vertragsinhalt von den Parteien übereinstimmend verfolgten Vertragszweck und dem danach vorausgesetzten Bedürfnissen der Vertragspartner auszugehen und zu fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Einräumung von Nutzungsrechten zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III).

    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, so weit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Zwar sind die Begriffe der Richtlinie "Entnahme" und "Weiterverwendung" mit Rücksichtnahme auf das mit der Richtlinie verfolgte Ziel in einer weitgefassten Bedeutung zu verstehen, also dahin auszulegen, dass sie sich auf jede Handlung beziehen, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investitionen anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investitionen zu amortisieren (EuGH GRUR 05, 244, 248 - BHB-Pferdewetten).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Das Ziel des Schutzrechts sui generis aus Art. 7 Abs. 1 der "Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.96 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken" (Datenbank-RL) besteht darin, einen Schutz gegen die widerrechtliche Aneignung der Ergebnisse der finanziellen und beruflichen Investitionen sicherzustellen, die für die Beschaffung und das Sammelns des Inhalts einer Datenbank getätigt wurden (EuGH GRUR 05, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 05, 254, 256 - Fixtures-Fußballspielpläne II).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Das Ziel des Schutzrechts sui generis aus Art. 7 Abs. 1 der "Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.96 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken" (Datenbank-RL) besteht darin, einen Schutz gegen die widerrechtliche Aneignung der Ergebnisse der finanziellen und beruflichen Investitionen sicherzustellen, die für die Beschaffung und das Sammelns des Inhalts einer Datenbank getätigt wurden (EuGH GRUR 05, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 05, 254, 256 - Fixtures-Fußballspielpläne II).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Er wird daher einhellig auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten angewandt (BGH WRP 03, 393, 395 - EROC III).
  • OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 166/04

    Urheberrechtsverletzung: Gesamtwürdigung aller Umstände bei Plagiatsvorwurf;

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Die Berufung der Beklagen ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, Urt. v. 20.2.2008 - 5 U 161/07, juris).
  • OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09

    AUTOBINGOOO II - Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung "Toll Collect" des Senats ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 ), wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16.4.2009 ausgeführt hat.
  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

    Zwar hat der Senat in einem früheren Verfahren die Auffassung vertreten, dass der Begriff "wesentliche Teile der Datenbank" nicht nutzerbezogen zu verstehen sei, sondern eine Kumulation der Nutzung von Einzeldatensätzen stattfinden müsse ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 - Toll Collect; bislang noch nicht veröffentlicht ).
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