Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.04.2013

Rechtsprechung
   KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19213
KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2014,19213)
KG, Entscheidung vom 27.06.2014 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2014,19213)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2014,19213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Konfigurierte Notebooks

    § 3 UWG, § 4 Nr 2 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Informationspflicht über den Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf eines individuell konfigurierten Notebooks wegen Unzumutbarkeit; Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Über die einzelnen Umstände des Ausschlusses eines Widerrufsrechts muss der Onlinehändler nicht aufklären

  • JurPC

    Leugnung eines Widerrufsrechts wegen Unzumutbarkeit des Rückbaus eines individuell konfigurierten Notebooks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Wettbewerbswidrigkeit des Leugnens eines Widerrufsrechts beim Fernabsatz von individuell konfigurierten Notebooks

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts bei individuell konfigurierten Notebooks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Kauf eines individuellen Notebooks

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Unternehmer muss Ausnahmen vom Widerrufsrecht nicht erläutern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmer trifft keine Aufklärungspflicht bei Online-Kauf eines individuellen Notebooks

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts möglich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1164
  • GRUR 2015, 83
  • MMR 2014, 748
  • BB 2014, 1921
  • K&R 2014, 604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Insoweit genügt aber eine Information, die den Gesetzestext in § 312 d Abs. 4 BGB a.F. schlicht wiedergibt (BGH, NJW 2010, 989 TZ 21 ff).

    Eine solche Pflicht lässt sich auch aus dem sich aus § 355 Abs. 2 BGB a.F. ergebenden Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Belehrung nicht ableiten (BGH, NJW 2010, 989 TZ 22 ff).

    Eine Belehrung, die dem Verbraucher die Beurteilung überlässt, ob die von ihm erworbene Ware unter einen Ausschlusstatbestand fällt, ist auch nicht missverständlich (BGH, NJW 2010, 989 TZ 24).

    Wird der Verbraucher über den gesetzlichen Wortlaut der Ausschlusstatbestände zu einem Widerrufsrecht informiert, ermöglicht dies dem Verbraucher hinreichend, sich eine abweichende Meinung zu bilden und auf eine Klärung hinzuwirken (BGH, NJW 2010, 989 TZ 24).

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Im Letzteren Sinne will es der Kläger verstanden wissen, wenn er unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung zum Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation angefertigter Ware (NJW 2003, 1665, juris Rn. 21) darauf verweist, die Beklagte sei als Unternehmerin darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen eines Ausschlusses des Widerrufsrechts.

    Soweit der Kläger sich für derartige weitergehende Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher auf die vorgenannte Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1665, juris Rn. 21) beruft, kann dies nicht überzeugend.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2011, 152 TZ. 22 - Kinderhochstühle im Internet; Köhler, aaO, mwN).

    Die Grenze zur Unbestimmtheit ist überschritten bei Streit der Parteien über die Bedeutung des Begriffs im konkreten Fall und bei Fehlen objektiver Kriterien zur Abgrenzung zulässigen und unzulässigen Verhaltens (BGH, GRUR 2011, 152 TZ. 58 - Kinderhochstühle im Internet; Köhler, aaO, mwN).

  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75

    Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Eine Irreführung über Verbraucherrechte kommt etwa in Betracht, wenn ein Unternehmer Kunden, die von einem Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, planmäßig und wider besseres Wissen erklärt, ein solches Recht stehen ihnen nicht zu (BGH, GRUR 1977, 498, 500 - Aussteuersortimente; BGH, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 7.140).
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Eine Irreführung über Verbraucherrechte kommt etwa in Betracht, wenn ein Unternehmer Kunden, die von einem Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, planmäßig und wider besseres Wissen erklärt, ein solches Recht stehen ihnen nicht zu (BGH, GRUR 1977, 498, 500 - Aussteuersortimente; BGH, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 7.140).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Allerdings ist vielfach zur Umschreibung des zu unterlassenen Verhaltens die Verwendung mehr oder weniger unbestimmter oder mehrdeutiger Begriffe und damit in gewissem Umfang die Vornahme von Wertungen durch das Vollstreckungsgericht bei der Prüfung eines Verstoßes nicht zu vermeiden, soll nicht ein wirksamer Rechtsschutz verweigert werden (BGH, GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Köhler, aaO, mwN).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Die Frage, welche Formulierungen noch zulässig sind, kann nicht abstrakt-generell, sondern nur anhand des jeweiligen Sach- und Sinnzusammenhangs unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden (BGH, GRUR 2004, 696, 699 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; Köhler, aaO, mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Ein bestimmter Klageantrag ist erforderlich, um den Streitgegenstand und den Umfang der Prüfung- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts festzulegen, sowie die Tragweite des begehrten Verbots zu erkennen und die Grenzen der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft festzulegen (BGH, GRUR 2011, 521 TZ. 9 - Tüv I; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 12 Rn. 2.35).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 17/10

    Computer-Bild

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des gesetzlichen Zwecks Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs zur Verfügung stellen (BGH, GRUR 2012, 188 TZ 44 - Computer-Bild).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14

    Reuegeld - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz

    Im Übrigen kann es einem Unternehmer nicht verwehrt werden, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung eine bestimmte Rechtsansicht zu vertreten (vgl. KG, GRUR 2015, 83, Rn. 45 - konfigurierte Notebooks; Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 UWG Rn 8.5, Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Auflage 2016, § 5 Rn. 705 im Ergebnis auch Peifer/Obergfell in: Fezer/Büscher/Obergfell, aaO, § 5 Rn. 425a).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 20 U 77/17

    Anforderungen an die Belehrung über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gem. §

    Abgesehen davon, dass eine andere Auslegung nach dem Gesagten nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden kann, muss der Unternehmer über die gesetzlichen Informationsgebote hinaus den Kunden nicht rechtlich aufklären oder beraten (so auch KG GRUR 2015, 83).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Maßgebend ist nach § 3 Abs. 4 S. 1 UWG die Sicht des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers oder des durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Verbrauchergruppe (vgl. zu § 4 Nr. 3 UWG 2008 OLG München, WRP 2014, 1074 [KG Berlin 27.06.2014 - 5 U 162/12] Rn. 6; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 62 (63); zum vorstehenden im Ganzen vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 5a Rn. 7.24).
  • LG Halle, 03.01.2017 - 4 O 110/16

    Wettbewerbsverstoß eines Partnervermittlungsunternehmens: Unterlassene Belehrung

    In dieser Konstellation kann einem Unternehmer nicht verwehrt werden, innerhalb einer bereits laufenden rechtlichen Auseinandersetzung eine bestimmte rechtliche Ansicht zu vertreten, mag man sie im Ergebnis für richtig oder falsch halten (KG, Urteil vom 27. Juni 2014, 5 U 162/12, Rn. 45, zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21

    Wettbewerbswidrig irreführender Hinweis bei Vertrieb von Schnelltests auf das

    Ebenso darf nach h.M. das Subsumtionsrisiko nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden, weshalb ein eindeutiger Bezug der ausreichend präzisen Regelung zu dem konkreten Rechtsverhältnis über den Kauf dieser Ware hergestellt werden muss (so BeckOK BGB/Mertens, 1.11.2021, Art. 246a EGBGB Rn. 38 zu Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB; Rätze, VuR 2018, 109; zumindest eine beispielhafte Aufzählung verlangend BeckOGK/Busch, 1.6.2021, EGBGB Art. 246a § 1 Rn. 45; a.A. Schirmbacher, in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Auflage 2020, § 9 Rn. 148; Müller, PharmR 2017, 554; KG, Urteil vom 27. Juni 2014 - 5 U 162/12, GRUR 2015, 84 (85) zur früheren Gesetzesfassung).
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung eines Online-Händlers mit 30-tägigem

    Der Beklagten ist unbenommen, bzw. es obliegt ihr sogar, so über den Ausschluss des Widerrufsrechts (abstrakt) zu informieren, wie es dem Gesetz (in höchstrichterlicher Auslegung) entspricht, und auch darf sie sich im konkreten Widerrufsfall gegenüber dem Kunden unter Hinweis auf die Gesetzeslage (in höchstrichterlicher Auslegung) gegebenenfalls auf einen Ausschluss berufen, wenn die Voraussetzungen dafür (nach ihrem Dafürhalten) aktuell vorliegen (vgl. hierzu und zu den diesbezüglichen Grenzen Senat GRUR 2015, 83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53005
OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2013,53005)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2013 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2013,53005)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2013 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2013,53005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,53005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ansprüche aus Dienstleistungen bei Beteilung von ARGEN - Fragen der Passivlegitimation und Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus Dienstleistungen bei Beteilung von ARGEN - Fragen der Passivlegitimation und Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1; InsO
    Ansprüche aus Dienstleistungen bei Beteiligung von ARGEN; Passivlegitimation; Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; InsO
    Geltendmachung von Werklohnforderungen durch den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsführer der ARGE insolvent: Verhandlungen hemmen Verjährung nicht!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    ARGE als Auftragnehmer: Wem steht der Vergütungsanspruch zu? (IBR 2015, 62)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
    Soweit sie die Überwachung der Baustellen wiederum an andere Unternehmen delegiert hat, trifft sie die Pflicht, sich das Wissen über Geschehnisse im Bereich ihrer eigenen Wahrnehmungsmöglichkeit zu verschaffen und sich bei den unter ihrer Verantwortung tätig gewordenen Personen zu erkundigen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, Juris-Rz. 30).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
    1.27 vor Vollendung der Verjährung mit Ablauf spätestens des Jahres 2010 an der Berechtigung des Klägers zu ihrer Geltendmachung, während offenbleiben kann, ob, wäre eine zeitlich frühere Berechtigung des Klägers anzunehmen, der Umstand, dass er die Klage entweder auf eine Abtretung oder eine Ermächtigung stützt, vor Ablauf der Verjährung so hinreichend deutlich geworden ist, dass Zweifel hieran für die Beklagte nicht aufkommen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 385/98, Juris-Rz. 15, 16).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
    Außerdem wäre die Erhebung der Verjährungseinrede erstmals in der Berufungsinstanz prozessual schon deshalb zu berücksichtigen, selbst wenn sie bereits erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden können, wenn - wie hier - die Tatsachengrundlage unstreitig oder - Wahrunterstellung - zugrunde gelegt ist (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212, Juris-Rz. 11).
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
    Selbst eine Genehmigung der Prozessführung ändert daran nichts, weil in Zusammenhang mit § 204 BGB die Vorschrift des § 185 Abs. 2 erste Altern BGB auf die Prozessführung nicht entsprechend anwendbar ist, nachdem die Klageerhebung keine Verfügung im Sinne von § 185 Abs. 1 BGB ist, vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2003 - IX ZR 109/00, NJWE 2004, 1043, Juris-Rz. 22 mwN), wirkte also nicht auf zeitlich vorgelagerte Verhandlungen, für die das Gleiche gilt, und den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
    Bei Annahme (auch) einer Ermächtigung gilt aus den genannten Gründen das Gleiche, denn es ist anerkannt, dass die Rechtsinstitute der Bevollmächtigung nach § 164 BGB und der Ermächtigung nach § 185 BGB sich insoweit überschneiden, als sie es Dritten ermöglichen, durch rechtsgeschäftliches Handeln auf den Rechtskreis eines anderen einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 49/99, Juris-Rz. 27), was es rechtfertigt, für den hier maßgeblichen Aspekt - Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden der Schuldnerin - die gleichen Rechtsfolgen eintreten zu lassen.
  • BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09

    Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 5 U 162/12
    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - XI ZB 6/09, Juris-Rz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht