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   OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16   

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https://dejure.org/2017,10270
OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16 (https://dejure.org/2017,10270)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.02.2017 - 5 U 1687/16 (https://dejure.org/2017,10270)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 5 U 1687/16 (https://dejure.org/2017,10270)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Schadensersatzpflicht gegen den Steuerberater wegen unterbliebener Einreichung einer Selbstanzeige

  • rabüro.de

    Zur Steuerberaterhaftung bei Versäumung der rechtzeitigen Erstattung einer steuerrechtlichen Selbstanzeige und zum Mitverschulden des Auftraggebers

  • rewis.io

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Versäumung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Schadensersatzpflicht gegen den Steuerberater wegen unterbliebener Einreichung einer Selbstanzeige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung nach unwirksamer Selbstanzeige

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei einer Selbstanzeige nach § 371 AO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsrisiko Selbstanzeige für steuerrechtliche Berater verschärft

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen den Steuerberater aufgrund verspätet erklärter Selbstanzeige

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Aufreger des Monats Juli

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Genügt nämlich die erste Stufe der Selbstanzeige den Anforderungen (dazu BGHSt 55, 180), kommt es nicht darauf an, ob ein die Sperrwirkung auslösender Tatbestand nach § 371 Abs. 2 AO noch vor Eingang der konkretisierenden zweiten Stufe der Selbstanzeige bei der Finanzbehörde eintritt.

    Richtig ist zwar, worauf die Beklagten in dem nachgereichten Schriftsatz aufmerksam machen, dass durch eine Selbstanzeige nur "dem Grunde nach" die Sperrwirkung nicht umgangen werden kann (BGHSt 55, 180).

    Bereits vor dem Abgleich der entdeckten Steuerquelle mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 55, 180) im Einzelfall eine Entdeckung schon aus der Feststellung einer "verschleierten" Steuerquelle ergeben, wenn nämlich die Art und ::1::kriminalistischer Erfahrung ein signifikantes Indiz für unvollständige oder unrichtige Angaben des Steuerpflichtigen ist.

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Entgegen diesem in der Vergangenheit allerdings vertretenen Standpunkt ist in der Rechtsprechung seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 10.06.1942 (RGZ 169, 267) anerkannt, dass ein Anspruch des Mandanten gegen seinen steuerlichen oder rechtlichen Berater auf Erstattung einer gegen ihn festgesetzten Geldbuße oder Geldstrafe grundsätzlich in Betracht kommen kann (BGH, WM 1997, 328; WM 2010, 193).

    Zu Unrecht beziehen sich die Beklagten für ihre Auffassung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.11.1996 und vom 15.04.2010 (WM 1997, 328 bzw. WM 2010, 993).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Zu Unrecht beziehen sich die Beklagten für ihre Auffassung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.11.1996 und vom 15.04.2010 (WM 1997, 328 bzw. WM 2010, 993).
  • OLG Schleswig, 30.10.2015 - 2 Ss 63/15

    Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Wirkung steuerlicher Selbstanzeige bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Unter der Voraussetzung, dass die Klägerin und ihr Ehemann mit der Entdeckung ihrer Steuerstraftaten zu diesem Zeitpunkt bereits rechnen mussten -was aufgrund der Mitteilung der Bank über den Verkauf einer Daten-CD in Betracht kommt (siehe OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2015, 2 Ss 63/15)-, kann daher der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO bezüglich der Klägerin selbst schon am 26.07.2012 vorgelegen haben (Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts vom 26.07.2012).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Die Beklagten haben nicht behauptet, die Klägerin und ihr Ehemann hätten den Beklagten tatsächlich vorhandene Unterlagen verheimlicht oder tatsächlich vorhandenes Wissen verschwiegen (vgl. die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.1996, NJW 1996, 2929).
  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Sie stützt sich ohne nähere eigene Begründung lediglich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1957 (BGHZ 24, 263), stellt aber insoweit eine Fehlinterpretation dar.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Denn zugunsten des Mandanten ist zu vermuten, dass dieser bei pflichtgemäßer Beratung den Hinweisen des Steuerberaters gefolgt wäre, sofern aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine solche Reaktion nahegelegen hätte; zur Entkräftung dieser Vermutung bedarf es des Nachweises von Tatsachen, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten im Falle pflichtgemäßer Beratung sprechen (BGHZ 193, 193).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Um die Ursächlichkeit eines Unterlassens für einen bestimmten Schaden festzustellen, muss die unterbliebene Handlung hinzugedacht und festgestellt werden, dass der Schaden dann nicht eingetreten wäre; die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nicht (Palandt-Grüneberg, Rdz. 51 vor § 249 m.N. aus der Rechtspr.).Handelt es sich um den Ursachenzusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung eines rechtlichen oder steuerlichen Beraters und dem geltend gemachten Schaden, ist die haftungsausfüllende Kausalität betroffen, für deren Nachweis der Maßstab des § 287 ZPO gilt (BGH WM 2015, 1622).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Allerdings kommt eine Beweiserleichterung in Form des Anscheinsbeweises in Betracht (s. etwa BGH, NJW 1984, 432).
  • RG, 10.06.1942 - III 14/42

    1. Läuft es dem strafrechtlichen Verbote der Begünstigung oder sonstigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.2017 - 5 U 1687/16
    Entgegen diesem in der Vergangenheit allerdings vertretenen Standpunkt ist in der Rechtsprechung seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 10.06.1942 (RGZ 169, 267) anerkannt, dass ein Anspruch des Mandanten gegen seinen steuerlichen oder rechtlichen Berater auf Erstattung einer gegen ihn festgesetzten Geldbuße oder Geldstrafe grundsätzlich in Betracht kommen kann (BGH, WM 1997, 328; WM 2010, 193).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 17 U 151/16

    § 280 BGB, § 7 PartGG, § 124 HGB, § 153 AO, § 371 AO, ...

    In seinem solchen Fall, in dem die Beratungspflicht des Steuerberaters auf die Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gerichtet ist, kann der Mandant den Steuerberater wegen der eingetreten Folgen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (RG, Urteil vom 10. Juni 1942 - III 14/42 -, RGZ 169, 267 [269 f.], juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 24. Februar 2017 - 5 U 1687/16 -, Rn. 5, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 23. Januar 2012 - 9 O 251/10 -, Rn. 37, juris).

    Auch diese Kosten wären vermieden worden, hätte die Beklagte zu 1) pflichtgemäß beraten (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 24. Februar 2017 - 5 U 1687/16 -, Rn. 11, juris).

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