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   OLG Hamburg, 17.05.2013 - 5 U 173/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48226
OLG Hamburg, 17.05.2013 - 5 U 173/10 (https://dejure.org/2013,48226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2013 - 5 U 173/10 (https://dejure.org/2013,48226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 5 U 173/10 (https://dejure.org/2013,48226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines konkludenten Abschlusses; wirtschaftliche Identität zwischen Maklerkunde und Erwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Makler von Verhandlungen ausgeschlossen: Kann er trotzdem Provision verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konkludentes Zustandekommen eines Maklervertrags durch Führen von Verhandlungsgesprächen - Anspruch auf Maklerprovision auch bei Kaufvertragsschluss durch Dritten bei wirtschaftlicher Verbindung zwischen Maklerkunden und Dritten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 95/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2013 - 5 U 173/10
    Insoweit käme allenfalls ein sogenannter pactum de non petendo in Betracht, der dem Dritten ein eigenes Einrederecht gegen den geltend gemachten Anspruch vermitteln kann (dazu: BGH, JZ 1956, 119, 120; vgl. auch: BGH, LM § 328 Nr. 15; Grüne ..., in: Palandt, a.a.O., Einf. v. § 328, Rn. 8, und § 397, Rn. 5).
  • OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Auch die weiteren vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Bamberg vom 31.05.2011 (Az. 5 U 173/10 - lfd. Nr. 35.2074, 36.1999: 165.000,00 EUR bei Mithaftung von 40 % bei kompletter Querschnittlähmung mit lebenslanger Abhängigkeit vom Rollstuhl und voraussichtlich lebenslangem Auftreten von Infektionen der Harnwege und des Mastdarms), OLG Frankfurt am Main vom 22.09.1993 (Az. 9 U 75/92 - Lfd. Nummer 35.2076: indexangepasst 281.654,00 EUR für einen 24-Jährigen, der sich im Rollstuhl fortbewegen und für sein weiteres Leben auf fremde Hilfe angewiesen ist, jedoch einige Tätigkeiten in rollstuhlgerechter Umgebung selbstständig ausführen kann) sowie OLG Nürnberg vom 27.04.2001 (Az. 6 U 1812/00 , lfd. Nr. 35.2078 = 36.2002: 200.000,00 EUR/indexangepasst 249.714,00 EUR für 30-Jährigen Querschnittsgelähmten, der sich im Rollstuhl mit Armkraft bei eingeschränkter Fingerbeugung fortbewegen kann, in der Lage ist, sich mit wenig Hilfe anzukleiden und sich häufig ohne Hilfe umzusetzen), sind nicht mit den vorliegenden besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen vergleichbar.
  • LG Heidelberg, 09.06.2021 - 11 O 3/21
    Erforderlich für den konkludenten Abschluss eines Maklervertrags ist, dass der Interessent Maklerdienste entgegennimmt und dabei weiß oder wissen muss, dass der Makler hierfür von ihm bei Abschluss des beabsichtigen Hauptvertrags eine Vergütung verlangen wird (OLG Hamburg, Urteil vom 17.05.2014 - 5 U 173/10 - BeckRS 2014, 8084).
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