Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.01.2013 - 5 U 174/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 28a BDSG, § 14 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 3 MarkenG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung: Irreführung bei Drohung eines Abofallenbetreibers mit negativem SCHUFA-Eintrag unter Verwendung der Unternehmensbezeichnung SCHUFA - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Abofallen-Betreiber darf mit negativem "SCHUFA-Eintrag" drohen, ohne gegenüber der SCHUFA Holding AG wettbewerbs- oder markenrechtswidrig zu handeln
- kanzlei.biz
Die Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags ist nicht unzulässig
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Schuldrecht: Drohung mit Schufa-Eintragung zulässig ?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Drohung mit SCHUFA-Eintrag durch Abofallen-Betreiber kann zulässig sein
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
OLG erlaubt Abmahnern, mit Negativeintrag zu drohen
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Hinweis auf möglichen Schufa-Eintrag in Mahnschreiben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag als Wettbewerbsverstoß
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
SCHUFA contra Abzocker - Abofallen-Betreiber droht Internetnutzern in Mahnschreiben mit "negativem SCHUFA-Eintrag"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hinweis auf möglichen Eintrag in Wirtschaftsauskunftei rechtsverletzend?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Drohung mit Schufa-Eintrag: Schufa kann Verwendung ihres Namens nicht ohne weiteres untersagen - Schufa muss Drohpotenzial ihrer Marke hinnehmen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.06.2011 - 315 O 287/11
- LG Hamburg, 16.06.2011 - 315 O 287/11
- LG Hamburg, 15.07.2011 - 406 HKO 85/11
- OLG Hamburg, 30.01.2013 - 5 U 174/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 943
- GRUR-RR 2013, 263
- MMR 2013, 511
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Düsseldorf, 09.07.2013 - 20 U 102/12
Vodafone darf Kunden nicht mehr mit SCHUFA-Eintrag drohen
Auch die mit nachterminlichem Schriftsatz vom 2. Juli 2013 vorgelegte Entscheidung des Oberlandesgerichts Harnburg (GRUR-RR 2013, 263) vermag eine Zulassung nicht zu begründen. - OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17
Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents …
Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - G...-H...). - LG Darmstadt, 16.10.2014 - 27 O 133/14
Drohung mit Schufa-Eintrag ist verboten, wenn...
Anders als in der Entscheidung des Hanseatischen OLG (5 U 174/11, Urteil vom 30.01.2013; zitiert nach juris), kann der Formulierung nicht entnommen werden, dass ein Dritter die Eintragung veranlasst.
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 34/15
Prothetischer Stent I
Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen ( OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - "Flupirtin-Maleat" ). - LG Düsseldorf, 15.01.2021 - 4c O 55/20
Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung
Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - Flupirtin-Maleat).Anders zu behandeln sind allenfalls solche Maßnahmen, die ex ante selbst aus Gründen prozessualer Vorsicht schlechterdings keinen Sinn ergeben, sondern ausschließlich unnütze Zeit bei der Rechtsverfolgung kosten (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - Flupirtin-Maleat).
- LG Düsseldorf, 15.01.2021 - 4c O 56/20 Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - Flupirtin-Maleat).
Anders zu behandeln sind allenfalls solche Maßnahmen, die ex ante selbst aus Gründen prozessualer Vorsicht schlechterdings keinen Sinn ergeben, sondern ausschließlich unnütze Zeit bei der Rechtsverfolgung kosten (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - Flupirtin-Maleat).
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 33/15
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Besorgnis der Verletzung …
Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen ( OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - "Flupirtin-Maleat" ). - LG Frankfurt/Main, 02.10.2013 - 8 O 103/13
Zur markenrechtswidrigen Nutzung einer fremden Marke in AdWords-Anzeigen
Die Antragstellerin nahm die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 30.1.2013 (GRUR-RR 2013, 263) zum Anlass, am 11.3.2013 eine Markenbeschwerde bei Google ... zu hinterlegen. - OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 5/17 Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - Flupirtin-Maleat).
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 35/15
Prothetischer Stent II
Auch hierbei darf er nicht dilatorisch agieren, sondern hat die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 263 - "Flupirtin-Maleat").
Rechtsprechung
OLG Köln, 08.11.2011 - 5 U 174/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 277; BGB § 690; BGB § 280 Abs. 1
Haftung des Krankenhausträgers für einen Diebstahl zum Nachteil des Patienten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Krankenhausträgers für einen Diebstahl zum Nachteil des Patienten
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.07.2011 - 25 O 16/11
- OLG Köln, 08.11.2011 - 5 U 174/11
- OLG Köln, 28.12.2011 - 5 U 174/11
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
Nach den Umständen des hier vorliegenden Falles bestand aber eine konkludente Absprache dahin, dass die Beklagte nicht nur für die Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen ( "diligentia quam in suis" ) sondern hier auch eine Haftung auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit möglich ist (§ 690 BGB; OLG Celle , Urteil vom 03.04.2014, Az.: 5 U 168/13, u.a. in: MDR 2014, Seite 775; OLG Koblenz , Beschluss vom 17.02.2014, Az.: 3 U 1335/13, u.a. in: IPRspr 2014, Nr. 204, 512; OLG Köln , Beschluss vom 08.11.2011, Az.: 5 U 174/11, u.a. in: KHE 2011, Seite 186 ).
Rechtsprechung
OLG Köln, 28.12.2011 - 5 U 174/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 277; BGB § 690; BGB § 280 Abs. 1
Haftung des Krankenhausträgers für einen Diebstahl zum Nachteil des Patienten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung des Krankenhausträgers für einen Diebstahl zum Nachteil des Patienten
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.07.2011 - 25 O 16/11
- OLG Köln, 08.11.2011 - 5 U 174/11
- OLG Köln, 28.12.2011 - 5 U 174/11