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   OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08   

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https://dejure.org/2010,8537
OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08 (https://dejure.org/2010,8537)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.08.2010 - 5 U 18/08 (https://dejure.org/2010,8537)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. August 2010 - 5 U 18/08 (https://dejure.org/2010,8537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG, § 101 UrhG
    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

  • Telemedicus

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

  • Telemedicus

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Filmwerks i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • kanzlei.biz

    Urheberrecht beim Vertrieb eines Filmwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 6; UrhG § 94; UrhG § 97 Abs. 1
    Begriff des Filmwerks i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Dokumentarfilm über Musikgruppe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz für Dokumentarfilmwerk einer Musikgruppe

Besprechungen u.ä.

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines aus Konzertmitschnitten bestehenden Films

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 409
  • MMR 2010, 778
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90

    Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08
    Maßgeblich ist dafür insbesondere, wer die entsprechenden Verträge, etwa mit Rechteinhabern, Geldgebern, ausübenden Künstlern oder sonst Mitwirkenden, als Vertragspartner abschließt (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619, 621).

    Maßgeblich ist, wem die Tätigkeiten zuzurechnen sind und wer die wirtschaftliche Verantwortung trägt, nicht wer im Einzelfall Hand angelegt hat (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller).

    Da der in § 85 I 2 UrhG nur für das Schutzrecht des Herstellers eines Tonträgers verankerte Rechtsgedanke auch im Rahmen des § 94 UrhG gilt (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller; Dreier / Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 94 Rz.5), ist dies der Inhaber des Unternehmens, in dem der Film hergestellt worden ist.

  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06

    Haftung eines Fotoportals

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08
    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (HansOLG ZUM 2009, 642, 649; OLG Brandenburg ZUM 2009, 412, 413).
  • OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03

    Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08
    Maßgeblich ist dafür insbesondere, wer die entsprechenden Verträge, etwa mit Rechteinhabern, Geldgebern, ausübenden Künstlern oder sonst Mitwirkenden, als Vertragspartner abschließt (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619, 621).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 58/08

    Urheberrechtsverletzungen bei Ebay

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08
    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (HansOLG ZUM 2009, 642, 649; OLG Brandenburg ZUM 2009, 412, 413).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81

    Zum Leistungsschutzrecht des Filmregisseurs

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08
    Die Abgrenzung zur rein schematischen Anordnung kann vielmehr auch in der Sammlung, Auswahl und Zusammenstellung des Bildmaterials und der einzelnen Bildmotive in der sog. Post-Production-Phase liegen (BGH GRUR 1984, 730, 732; Wandtke / Bullinger, UrhR, 3.Aufl., § 95 Rz.20).
  • OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15

    DIN-Normen - Urheberrechtliche Unterlassungsklage einer deutschen

    An der untersten Grenze der Schutzfähigkeit liegt die sogenannte kleine Münze, unter der man Gestaltungen versteht, die bei einem Minimum an Gestaltungshöhe gerade noch urheberrechtsschutzfähig sind, also einfache, aber soeben noch geschützte geistige Schöpfungen (BGH, GRUR 1995, 581 (582) - Silberdistel; OLG Hamburg, Urt. v. 11.08.2010, 5 U 18/08, GRUR-RR 2010, 409 (410) - Konzertfilm; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, a.a.O., § 2, Rn. 61).
  • OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12

    Fehlende Aktivlegitimation: Klage gegen Youtube wegen Marlene-Dietrich-Aufnahmen

    Dabei kann sich die individuelle Prägung insbesondere bei Filmen, die, wie etwa Dokumentar- oder Kulturfilme, darauf abzielen, ein wirkliches Geschehen (hier: die Darbietungen M. D.) in Bild und Ton festzuhalten, sowohl aus der Art der Filmaufnahme (z.B. der gewählten Kameraperspektive oder des gewählten Bildausschnitts bzw. der Lichtgestaltung, vgl. A. Nordemann in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rdnr. 205) in der Herstellungsphase als auch aus der Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie der Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen in der sog. Post-Production-Phase ergeben (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 -Filmregisseur; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 410 - Konzertfilm).
  • OLG Rostock, 06.01.2016 - 2 W 31/15

    Zombie Driller Killer - Schutz des Filmherstellers: Beachtlichkeit der

    Die Rechte des Filmherstellers gem. § 94 Abs. 1 UrhG entstehen durch Realakt; ob die Aufnahme rechtmäßig zustande kommt oder bei der Herstellung des Films andere Urheber- oder Leistungsschutzrechte verletzt werden, ist irrelevant (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 411; Dreier/Schulze, aaO. Rn. 25; Fromm/Nordermann, aaO. Rn. 11; Schricker/Loewenheim-Katzenberg, aaO. Rn. 18; Wandtke/Bullinger-Manegold/Czernik, aaO. Rn. 3).
  • LG Flensburg, 03.06.2016 - 4 O 134/14

    BGB-Bauvertrag: Mängelansprüche des Auftraggebers vor Abnahme?

    Die Berufung gegen dieses Urteil wurde durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 10.07.2008 zum Aktenzeichen 5 U 18/08 zurückgewiesen.
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