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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06   

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https://dejure.org/2006,7639
OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06 (https://dejure.org/2006,7639)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.07.2006 - 5 U 180/06 (https://dejure.org/2006,7639)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 5 U 180/06 (https://dejure.org/2006,7639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Zahnarztes zur Aufklärung über medizinisch indizierte Alternativen einer prothetischen Versorgung; Höhere Kostenbeteiligung des Patienten; Honorarerstattung bei fehlender Einwilligung in eine prothetische Versorgung wegen eines Aufklärungsmangels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahnarztbehandlung - Schmerzensgeld

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 812; BGB § 823; BGB § 847
    Pflicht zur Aufklärung über Alternativen bei zahnprothetischer Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt, Aufklärung über verschiedene Alternativen einer zahnprothetischen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zahnärztliche Aufklärungspflicht - Umfang und Folgen der Verletzung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Aufklärung ohne Information über Behandlungsalternativen ist wirkungslos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 651
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03

    Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06
    Stehen aber mehrere Wege zur Verfügung, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden, muss der dem Patient davon Mitteilung machen, damit dieser selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH aaO.; BGH VersR 1988, 190, 191; OLG-R Hamburg 2000, 250; OLG Köln VersR 1999, 1498 f.; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).

    Da die nötige Aufklärung unterblieb, fehlt die Legitimation für die Behandlung, so dass der Klägerin deshalb ein Schmerzensgeld und die grundsätzliche Berechtigung auf materiellen Schadensersatz zuzubilligen sind (OLG Naumburg VersR 2004, 1460, 1461).

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06
    Stehen aber mehrere Wege zur Verfügung, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden, muss der dem Patient davon Mitteilung machen, damit dieser selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH aaO.; BGH VersR 1988, 190, 191; OLG-R Hamburg 2000, 250; OLG Köln VersR 1999, 1498 f.; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06
    Zwar braucht ein Arzt oder Zahnarzt dem Patienten im Allgemeinen nicht ungefragt zu erläutern, welche verschiedenen Behandlungsmethoden in Betracht kommen, solange er eine Therapie anwendet, die dem Standard genügt (BGHZ 102, 17, 22).
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 122/97

    Aufklärungspflicht des Zahnarztes über medizinisch gleichermaßen indizierte

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06
    Stehen aber mehrere Wege zur Verfügung, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden, muss der dem Patient davon Mitteilung machen, damit dieser selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH aaO.; BGH VersR 1988, 190, 191; OLG-R Hamburg 2000, 250; OLG Köln VersR 1999, 1498 f.; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).
  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das

    Dieser Grundsatz ist jedoch insoweit einzuschränken, dass die Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken oder Erfolgschancen bieten müssen, um von der Aufklärungspflicht des Arztes umfasst zu sein (so nunmehr ausdrücklich § 630 e Abs. 1 S. 3 BGB; OLG Koblenz VersR 2007, 651, Rz. 10 (juris); OLG München GesR 2011, 235, 236, Rz. 45 (juris), jeweils zur früheren Rechtslage).
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20

    Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Vertretbare und

    Aus dem vom Landgericht und auch von der Beklagten zitierten Urteil des OLG Koblenz vom 20.07.2006 (Az.: 5 U 180/06) folgt kein anderes Ergebnis.

    Ein dem Honoraranspruch entgegenstehender Schadensersatzanspruch aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Patient darlegt und beweist, dass sich infolge der unzureichenden Aufklärung für ihn rechtliche und wirtschaftliche Nachteile ergeben haben, die andernfalls ausgeblieben wären (OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2006, Az.: 5 U 180/06; ähnlich auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: 3 U 222/04).

  • OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12

    Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Die Beklagten durften der Klägerin daher nicht nur zur Versorgung mit einem fest sitzenden Zahnersatz nach Le Fort-I-Osteotomie raten, sondern sie hatten ihr auch andere Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich davon in der Belastung, den Risiken und Chancen wesentlich unterschieden (Senat, Urteil vom 5. April 2004, 1 U 105/03 - zitiert in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 4. April 2000, 1 U 1285/98 - zitiert in juris Rdn. 42; Urteil vom 20. Juli 2006, 5 U 180/06 - zitiert in juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1449).
  • LG Essen, 03.04.2020 - 16 O 113/18

    Zahnarzt, Honorar

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Koblenz vom 20.07.2006 (Az.: 5 U 180/06).
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   OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06   

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OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06 (https://dejure.org/2007,46879)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2007 - 5 U 180/06 (https://dejure.org/2007,46879)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2007 - 5 U 180/06 (https://dejure.org/2007,46879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 26.07.2006 - 23 O 508/02

    Leistungen aus einer zusätzlich zu einer Lebensversicherung abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Juli 2006 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 508/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 259/95

    Leistungsanerkenntnis; Leistungspflicht; Nachprüfungsverfahren; Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06
    Sie muss den Versicherungsnehmer vielmehr so behandeln, als habe sie ein entsprechendes Anerkenntnis abgegeben (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 31, 32 unter 4.; OLG Oldenburg, VersR 1996, 1486; vgl. insoweit auch die jüngsten Entscheidungen des BGH v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 und vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06
    Sie muss den Versicherungsnehmer vielmehr so behandeln, als habe sie ein entsprechendes Anerkenntnis abgegeben (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 31, 32 unter 4.; OLG Oldenburg, VersR 1996, 1486; vgl. insoweit auch die jüngsten Entscheidungen des BGH v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 und vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06
    Sie muss den Versicherungsnehmer vielmehr so behandeln, als habe sie ein entsprechendes Anerkenntnis abgegeben (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 31, 32 unter 4.; OLG Oldenburg, VersR 1996, 1486; vgl. insoweit auch die jüngsten Entscheidungen des BGH v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 und vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2007 - 5 U 180/06
    Sie muss den Versicherungsnehmer vielmehr so behandeln, als habe sie ein entsprechendes Anerkenntnis abgegeben (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 31, 32 unter 4.; OLG Oldenburg, VersR 1996, 1486; vgl. insoweit auch die jüngsten Entscheidungen des BGH v. 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 und vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Diese Auffassung wird gestützt durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 18. April 2007 (Az. 5 U 180/06).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Auch unter dieser Prämisse ist aber eine formale Einstellungsmitteilung des Versicherers - die nicht zwingend außergerichtlich erfolgen muss - unverzichtbar (Senat, Urt. v. 6.6.2012 - 5 U 163/08, auch dazu, dass der Versicherungsnehmer insoweit nur dann nicht schutzbedürftig ist, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit bereits geendet hat, bevor der Versicherer mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde; so auch die Vorentscheidung zu BGH, Beschl. v. 20.1.2010 - IVZR 111/07 - nämlich OLG Köln, Urt. v. 18.4.2007 - 5 U 180/06 ).
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