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   OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18   

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https://dejure.org/2018,67053
OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18 (https://dejure.org/2018,67053)
OLG München, Entscheidung vom 16.10.2018 - 5 U 1835/18 (https://dejure.org/2018,67053)
OLG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 5 U 1835/18 (https://dejure.org/2018,67053)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Die vom Senat hingewiesene Entscheidung des BGH, NJW 2000, 1259 betreffe nur die Frage, ob im Falle der Gläubigeranfechtung der Gläubiger seinen Anspruch weiterhin geltend machen könne, wenn er diesen auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen stütze, was der BGH verneint habe.

    Diese Berechtigung ist in § 92 S.1 InsO ausdrücklich vorgesehen (BGH, Urt. v. 09.12.1999, IX ZR 102/97 Rn.15 juris).

  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Selbst wenn auch zum Nachteil anderer Gläubiger die Zwangsvollstreckung vereitelt worden sei, fehle es wie in dem OLG Bamberg mit Beschluss vom 28.07.2017, 3 W 28/17, entschiedenen Fall an einem Gesamtschaden aller Gläubiger, da sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen eines deliktischen Anspruchs für jeden Gläubiger einzeln zu prüfen seien.

    An der Annahme eines Gesamtschadens hindert auch nicht der von den Klägerinnen zitierte Beschluss des OLG Bamberg vom 28.07.2017, 3 W 28/17.

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Auch die Trihotelentscheidung (BGH, Urt. v. 16.07.2007, II ZR 3/04) in der eine Durchgriffshaftung der Gesellschaftsgläubiger gegenüber den Gesellschaftern verneint worden sei, sei vorliegend nicht einschlägig.

    Seit dem Urteil vom 16.07.2007, II ZR 3/04, könne aber kein Durchgriffsanspruch der einzelnen Gesellschaftsgläubiger geltend gemacht werden, ohne solche Direktansprüche könne es aber auch keinen Gesamtschaden geben.

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Das vom Berufungskläger angezogene Urteil des BGH vom 08.05.2003, IX ZR 334/01 sei im Übrigen durch die neuere Rechtsprechung des BGH überholt.

    3) Nach dem auch vom Landgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2003, IX ZR 334/01, Rn.25 juris, findet § 92 InsO Anwendung, wenn das Verhalten, aus dem der Beklagte in Anspruch genommen wird, die Insolvenzmasse verkürzt hat.

  • OLG Celle, 28.10.2011 - 13 W 98/11

    Schadensersatzpflicht eines fremdnützigen Treuhänders durch Eröffnung eines

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Diesen Schaden können die geschädigten Gläubiger während des Insolvenzverfahrens nicht selbst, sondern gemäß § 92 S.1 InsO ausschließlich durch den Insolvenzverwalter geltend machen (OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2011, 13 W 98/11, Rn.8 juris).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 49/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Nutzt der Treuhänder das Guthaben auf einem Konto (auch) für eigene Zwecke, entfällt das Aussonderungsrecht regelmäßig auch hinsichtlich des verbliebenen, im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch vorhandenen Bestandes (BGH, Urt. v. 10.02.2011, IX ZR 49/10 Rn.13-15).
  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Die Rechtsfolgenseite beider Ansprüche ist wie übrigens auch bei dem von den Klägerinnen geltend gemachten Bereicherungsanspruch gleich: Auskehrung der vereinnahmten Gelder und ggf. Ersatz weiterer Schäden, wie etwa Zinsnachteilen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 05.07.2016, XI ZR 254/15 mwN).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2005 - 2 U 97/04

    Unterbrechung eines Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Daher war das Ersturteil in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 S.1 Nr. 7 ZPO aufzuheben und der Rechtsstreit an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. dazu MüKoZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl. 2016, Rn.49 zu § 538 ZPO mwN; s.a. OLG Oldenburg, Urt. v.22.02.2005, 2 U 97/04 Rn.10 juris).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Die Unterbrechung des Rechtsstreits tritt kraft Gesetzes ein, unabhängig davon, ob dies den Parteien oder dem Gericht bekannt oder bewusst war und dauert bis zur Aufnahme des Verfahrens an (so BGH, Urt. v. 17.12.2015, IX ZR 143/13 Rn.14 zu § 93 InsO).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZR 210/10

    Insolvenz eines Versicherungsunternehmens: Prozessführungsbefugnis des

    Auszug aus OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18
    Nach dem Beschluss des BGH vom 14.07.2011, IX ZR 210/10 Rn.9 bezieht sich ein Gesamtschaden auf einen solchen Schaden, den der einzelne Gläubiger ausschließlich aufgrund seiner Gläubigerstellung und damit als Teil der Gesamtheit der Gläubiger erlitten hat.
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01

    Insolvenzrecht: Unzulässige Geltendmachung des Quotenschadens von Neugläubigern

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

  • RG, 05.02.1934 - VI 383/33

    1. Tritt eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 AnfG. auch dann ein,

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

  • OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06

    Schadensberechnung bei betrügerischer Schädigung einer Vielzahl von Gläubigern

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

  • RG, 09.06.1931 - VII 501/30

    1. Werden Vermögensgegenstände, die ein Dritter mit dem Gelde eines andern für

  • KG, 24.11.2022 - 2 U 1073/20

    Sachliche Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund durch das

    Entscheidend ist aber nicht die materiell-rechtliche Einordnung des zugesprochenen Ersatzes, sondern dessen sachliche Reichweite (vgl. etwa OLG München, Endurteil vom 16.10.2018 - 5 U 1835/18, BeckRS 2018, 54800 Rn. 36: Einziehungsrecht nach § 92 S. 1 InsO einerseits und Schadensersatzanspruch wegen Geldwäsche andererseits; s.a. BGH, Urteil vom 20. April 1990 - V ZR 282/88 -, BGHZ 111, 158, Rn. 19: deliktischer Schadensersatzanspruch und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, letzterer gewährt keinen vollen Ersatz).
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