Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 27.06.2006

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   OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06   

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OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06 (https://dejure.org/2007,10591)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 5 U 184/06 (https://dejure.org/2007,10591)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 5 U 184/06 (https://dejure.org/2007,10591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, Zahlung von Rechtsanwaltskosten, Auskunftserteilung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht seitens eines Wettbewerbers u.a. im Vertrieb von Fotogeräten; Klar umrissener Aussagegehalt des - in Gegenüberstellung zu dem ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Behandlungsfehlers nach operativer Behandlung des Karpaltunnelsyndrom für die Geltenmachung eines Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchs

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4; ; BGB § 249

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4; BGB § 249
    Irreführende Werbung mit Begriff "Straßenpreis" - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG bietet immer dann eine Handhabe, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Sie trägt aber im Zusammenhang mit zusätzlichen Anhaltspunkten ein weiteres Indiz dafür bei, dass der Abmahnende mit seinen rechtlichen Schritten unter Umständen zu einer übermäßigen zeitlichen, finanziellen und administrativen Belastung des Abgemahnten beitragen und diesen damit schädigen wollte (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung dieses und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung mit einzubeziehen (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Eine Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes kann sich insbesondere dann als missbräuchlich erweisen, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen des Unterlassungsgläubigers beruht (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Ist bereits die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, kann der fragliche Anspruch auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH WRP 02, 320, 323 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen und noch offene tatsächliche Fragen zu klären (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Denn der Tatbestand des § 8 Abs. 4 UWG bezieht sich nicht nur auf den Missbrauch durch die gerichtliche, sondern auch auf den Missbrauch durch die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs (BGH WRP 02, 320, 321 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Ist bereits die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, kann der fragliche Anspruch auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH WRP 02, 320, 323 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen und noch offene tatsächliche Fragen zu klären (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 130/05

    Irreführende Werbung: Erforderlichkeit subjektiver Kenntnis der die

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Der Senat hatte hierzu in der Entscheidung 5 U 130/05 vom 07.06.06 ausgeführt:.
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Der Senat hat einen Rechtsmissbrauch wegen Verfolgung mehrerer Konzerngesellschaften in getrennten Verfahren verneint, die in verschiedenen Zeitungsanzeigen unter der irreführenden Überschrift "200.Neueröffnung" geworben hatten, wobei aber die Zeitungsanzeigen hinsichtlich des Umfangs und der beworbenen Gegenstände erheblich voneinander abwichen (GRUR-RR 2006, 374 - 200.Neueröffnung).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06

    "Hochziehen" des erstinstanzlich verbliebenen Teils eines Rechtsstreits durch das

    Mit weiterem Urteil vom 24. Oktober 2006 hat das Landgericht Lübeck in dem von dem Nebenintervenienten als dortigen Kläger betriebenen Verfahren 11 O 43/06 = 5 U 184/06 dessen Antrag auf Feststellung abgewiesen, die Beschlüsse der fraglichen Gesellschafterversammlung, wonach er als Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen und das Anstellungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt worden war, seien unwirksam oder nichtig.

    Im vorliegenden Fall steht die Wirksamkeit der Abberufung des Nebenintervenienten als Geschäftsführer durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. April 2006 aber fest, weil das Landgericht die Wirksamkeit dieses Beschlusses und des weiteren Beschlusses über die fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses mit Urteil vom 24. Oktober 2006 in der Sache 11 O 49/06 = 5 U 185/06 OLG Schleswig festgestellt, die Klage des Nebenintervenienten auf Nichtigerklärung (hilfsweise Aufhebung) dieser Beschlüsse mit Urteil vom gleichen Tag in der Sache 11 O 43/06 = 5 U 184/06 OLG Schleswig dementsprechend abgewiesen hat und diese Urteile insoweit rechtskräftig geworden sind.

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06

    Zur Reichweite der in § 139 ZPO normierten Hinweispflichten

    : I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 25. September 2006 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Juni 2006 (5 U 184/06) und den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. August 2006 (5 U 184/06).
  • OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07

    Streitwert als Kriterium für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

    In Betracht kommen auch Fallgestaltungen, bei denen die Schädigungsabsicht des Gläubigers deshalb überwiegt, weil er die Prozessführung durch willkürliche Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes nach §§ 14 Abs. 2 UWG, 35 ZPO in besonders kostenverursachender Weise gestaltet (KG WRP 2008, 511) oder bei denen der Wettbewerber die Wettbewerbsverstöße durch den Prozessbevollmächtigten recherchieren lässt (OLG Hamburg Urteil vom 30.05.2007, Az. 5 U 184/06, zit. bei juris).
  • LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 112/10

    Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze

    In der durch die Verfügungsbeklagte diesbezüglich zitierten Entscheidung hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden (Urteil vom 30.05.2007, 5 U 184/06), dass es rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der betroffene Wettbewerber die geltend gemachten Wettbewerbsverstöße nicht selbst festgestellt und sodann seinen Rechtsanwälten mitgeteilt hat, sondern die Verstöße erst von den Prozessbevollmächtigten im Internet recherchiert und sodann einem Konzernunternehmen als (vermeintlich) verletztem Wettbewerber zugeordnet worden sind.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.06.2006 - 5 U 184/06   

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OLG Dresden, 27.06.2006 - 5 U 184/06 (https://dejure.org/2006,111055)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2006 - 5 U 184/06 (https://dejure.org/2006,111055)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 5 U 184/06 (https://dejure.org/2006,111055)
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