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   OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4951
OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10 (https://dejure.org/2010,4951)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2010 - 5 U 186/10 (https://dejure.org/2010,4951)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 5 U 186/10 (https://dejure.org/2010,4951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arztes zur Erinnerung an den Termin einer empfohlenen Vorsorgeuntersuchung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Arzthaftung - Überprüfung der Patientenvorstellungstermine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Pflicht des Arztes zur Erinnerung an den Termin einer empfohlenen Vorsorgeuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arzt und Vorsorgeuntersuchungen: Zur Fürsorgepflicht des Arztes

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht des Arztes zur Erinnerung an eine zeitlich näher bestimmte Vorsorgeuntersuchung bei nicht sicher bösartigem Befund

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arzt muss nicht zur Vorsorgeuntersuchung auffordern

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht des Arztes zur Erinnerung an eine zeitlich näher bestimmte Vorsorgeuntersuchung bei nicht sicher bösartigem Befund

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arzt muss Patienten nicht an Vorsorgeuntersuchung erinnern

  • auw.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen Patienten nicht an Vorsorgetermine erinnern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Trotz Krebsverdacht nicht auf Vorsorge gedrängt - kein Schmerzensgeld vom Arzt

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen nicht an Vorsorge erinnern

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Keine Erinnerungspflicht des Arztes zu Vorsorgeterminen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arzt muss Patienten nicht an Behandlungstermine erinnern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt muss Patienten nicht an Vorsorgetermin erinnern - Fürsorge für Wahrnehmung von Behandlungsterminen kann nicht Arzt auferlegt werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichteshofes kommen dem Patienten bei einer unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung Beweiserleichterungen zu, wenn eine hinreichende - im Sinne einer überwiegenden - Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein positives reaktionspflichtiges Befundergebnis erzielt worden wäre (BGH VersR 1999, 1241 = NJW 1999, 2731; Frahm u.a., Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2009, Rn. 140).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98

    Beweis der unterbliebenen oder unzureichenden Sicherheitsaufklärung obliegt dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10
    Ob anders zu entscheiden ist, wenn eine Behandlung ersichtlich nicht abgeschlossen ist, weil z.B. ein eingesetztes Teil aus dem Körper entfernt werden muss (wie im Fall des OLG Frankfurt MedR 1987, 187; Bl. 46 GA), der Arzt die Notwendigkeit einer Sicherungsaufklärung nicht gesehen hat (wie im Fall des OLG Köln VersR 2001, 66 = NJW-RR 2001, 92), die Beurteilung des weiteren Geschehens dem Patienten überlassen wird (wie im Fall des OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333) oder sich nachträglich weitere Erkenntnisse, etwa aus einer Laboruntersuchung, ergeben, kann offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02

    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld bei Notwendigkeit der Brustentfernung wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10
    Ob anders zu entscheiden ist, wenn eine Behandlung ersichtlich nicht abgeschlossen ist, weil z.B. ein eingesetztes Teil aus dem Körper entfernt werden muss (wie im Fall des OLG Frankfurt MedR 1987, 187; Bl. 46 GA), der Arzt die Notwendigkeit einer Sicherungsaufklärung nicht gesehen hat (wie im Fall des OLG Köln VersR 2001, 66 = NJW-RR 2001, 92), die Beurteilung des weiteren Geschehens dem Patienten überlassen wird (wie im Fall des OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333) oder sich nachträglich weitere Erkenntnisse, etwa aus einer Laboruntersuchung, ergeben, kann offen bleiben.
  • OLG Hamm, 26.09.2011 - 3 U 65/11

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer fehlerhaften

    Insoweit ist es seitens des behandelnden Arztes notwendig, dass ein Rat zu solchen weiteren Untersuchungen dem Patienten die Notwendigkeit weiterer Diagnostik eindringlich vor Augen führen muss (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1157; OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1310; OLG Koblenz, GesR 2010, 546).
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