Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung eines Auslieferungsagenten - Im Rahmen der Störerhaftung ist fürden Auslieferungsagenten eine allgemeine Prüfungspflicht dahingehend,ob die von ihm beförderte Ware verletzende Kennzeichen tragen, zu verneinen.
- markenmagazin:recht
YU-GI-OH!-Karten
- kanzlei.biz
Haftung sog. "Auslieferungsagenten"
- Judicialis
GMVO Art. 9 Abs. 1 a; ; VO EG 1383/2003
- europa.eu
YU-GI-OH!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GMVO Art. 9 Abs. 1 a; VO EG Art. 1383/2003
Verpflichtung eines Auslieferungsagenten, Markenrechtsverletzungen von Warensendungen zu prüfen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Auslieferungsagenten zur Untersuchung einer Warensendung aus China auf markenverletzende Ware; Antrag auf Verbot der Einfuhr und Benutzung von Spielkarten oder Sammelkarten mit dem Zeichen YU-GI-OH !; Unterlassungsanspruch bei positiver Kenntnis von dem ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.06.2006 - 406 O 181/06
- OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 350
- MIR 2007, Dok. 365
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17
"Ins Leere gehende" Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des …
Täter dieser Verletzungshandlung ist nicht nur, wer im Zeitpunkt des Grenzübertritts bzw. bei Nichtunionswaren im Zeitpunkt ihres Statuswechsels zu Unionswaren die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware hat, sondern auch der die Einfuhr veranlassende im geschäftlichen Verkehr handelnde inländische Besteller der Ware (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 f.;… Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 244). - OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08
Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei …
Ein derartiger Rechtsstandpunkt sollte in der Entscheidung des Senates vom 15.8.2007 (GRUR-RR 2007, 350ff - YU-GI-OH!-Karten), auf die sich das OLG Düsseldorf in der genannten Entscheidung bezogen hat, nicht zum Ausdruck gebracht werden.In jenem Fall war in erster Linie die Störerhaftung eines Auslieferungsagenten alleine aufgrund einer Mitteilung des Zolls über die Grenzbeschlagnahme wegen des Verdachts der Markenverletzung verneint und lediglich am Rande darauf hingewiesen worden, dass eine Störerhaftung des Auslieferungsagenten erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem er hinreichend sichere Kenntnis davon erhält, dass es sich um markenverletzende Ware handelt (HansOLG GRUR-RR 2007, 350, 351f - YU-Gi-OH!-Karten).
- LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 2a O 122/16
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Angebots und Vertriebs von …
Im Gegensatz zur Störerhaftung ist grundsätzlich das Vorliegen von Vorsatz erforderlich (…Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19d, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2007 - 5 U 188/06 YU-GI-OH!-Karten, GRUR-RR 2007, 350 ff., beck-online). - LG Düsseldorf, 12.05.2011 - 4b O 264/09
Milchaufschäumer
Diese nicht näher begründete Ansicht überzeugt indes nicht (zu Recht abgelehnt von OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 m.w.N.; vgl. auch Fezer, MarkenR, § 14 Rn 860).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anlagevermittlung: Verjährung von wegen Beratungsmängeln geltend gemachten Schadensersatzansprüchen
- Justiz Baden-Württemberg
Anlagevermittlung: Verjährung von wegen Beratungsmängeln geltend gemachten Schadensersatzansprüchen
- Judicialis
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
Verjährungsbeginn: Kenntnis des Anlegers vom Ersatzanspruch vermutet bei sichtlicher Verwirklichung des Verlustrisikos - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufklärung eines Anlegers über die Verlustrisiken; Verjährungsbeginn bei Kenntnis der ungenügenden Aufklärung; Verjährungsbeginn mit Verwirklichung des Verlustrisikos; Haftung wegen einer Verletzung von Informationspflichten
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 14.09.2006 - 2 O 134/06
- OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter …
Ist davon auszugehen (so ausdrücklich OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3794 ff.), dass schon in Bezug auf die Pflichtverletzung "kein Hinweis auf Totalverlust der Anlage" die Verjährungsfrist jedenfalls zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem sich das Verlustrisiko ersichtlich verwirklicht hat, was dann der Fall ist, wenn der Fonds in eine wirtschaftliche Krise gerät, keine Ausschüttungen mehr zahlt und den Anlegern mitgeteilt wird, dass eine in die Insolvenz gehende Betreibergesellschaft den Fonds existentiell gefährde, so gilt dies auch für die Erklärung, der Fond sei sicher, werthaltig und zur Altersvorsorge geeignet. - LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 50/07 In den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen können jedoch als Anlagevermittler ausnahmsweise selbst haften, etwa, wenn sie eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts fahrlässig nicht korrigieren (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).
Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).
- LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 600/06 In den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen können jedoch als Anlagevermittler ausnahmsweise selbst haften, etwa, wenn sie eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts fahrlässig nicht korrigieren (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).
Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).
- OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter …
Ist davon auszugehen (so ausdrücklich OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3794 ff.), dass schon in Bezug auf die Pflichtverletzung "kein Hinweis auf Totalverlust der Anlage" die Verjährungsfrist jedenfalls zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem sich das Verlustrisiko ersichtlich verwirklicht hat, was dann der Fall ist, wenn der Fonds in eine wirtschaftliche Krise gerät, keine Ausschüttungen mehr zahlt und den Anlegern mitgeteilt wird, dass eine in die Insolvenz gehende Betreibergesellschaft den Fonds existentiell gefährde, so gilt dies auch für die Erklärung, der Fond sei sicher, werthaltig und zur Altersvorsorge geeignet. - OLG Köln, 15.09.2009 - 15 U 13/09
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Prozesshaftung
Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der für jeden einzelnen Prospektfehler bzw. Beratungspflichtverletzung gesondert die Voraussetzungen der Verjährung zu prüfen sind (…BGH Urteil v. 09.11.2007 in NJW 2008, S. 506 Rz.17 zitiert nach Beck-online; eine andere Ansicht vertritt das OLG Stuttgart im Urteil v. 30.04.2007 in NJOZ 2007, S. 3794 (3804) und das OLG Saarbrücken v. 21.08.2008 BeckRS 2008, 20362 S. 7 f). - LG Dortmund, 06.06.2008 - 3 O 380/07
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bei der Vermittlung einer …
Ein Rechtsirrtum hindert grundsätzlich den Verjährungsbeginn nicht (OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3794, Palandt § 199 Rdnr. 26). - VG Düsseldorf, 22.02.2008 - 26 K 4649/06
Anspruch eines versetzten Polizeibeamten auf Gewährung einer Ausgleichszulage im …
OLG Stuttgart, Urteil vom 30. April 2007, - 5 U 188/06 -, Juris, mit weiteren Nachweisen auf BGH NJW-RR 2005, 1148; NJW 1999, 2041; NJW 1996, 117; ebenso OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2007, - 3 U 273/06 - und OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007, - 9 U 125/06 -, beide Juris.