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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05   

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https://dejure.org/2005,20525
OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,20525)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.08.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,20525)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. August 2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,20525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Verkehrs durch die Benennung eines so genannten "Startguthabens" in der Werbung eines Mobilfunkanbieters; Voraussetzungen für die Anordnung einer einstweiligen Verfügung; Vorliegen einer Dringlichkeitsvermutung; Wiederaufleben einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05
    Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UWG wird in gleicher Weise wie die nahezu wortgleiche Vorgängerregelung des § 25 UWG von der Rechtsprechung und Literatur einhellig dahin verstanden, dass zwar ein Verfügungsgrund vorliegen müsse, der Antragsteller aber von der Darlegung und Glaubhaftmachung befreit sei und diese Vorschrift somit eine widerlegliche gesetzliche Vermutung für die Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) begründe (BGH GRUR 2000, 151, 152 -Späte Urteilsbegründung; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 54, Rn. 18 m.w.N.; Harte/Henning/Retzer, UWG, § 12 UWG, Rn. 301 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Maßgeblich soll sein, ob es sich um derart einschneidende Veränderungen der Art und/oder Intensität nach handelt, die eine neue Situation zu Lasten des Antragstellers entstehen lassen (Harte/Henning/Retzer, UWG § 12 UWG, Rn. 332, zitiert nach OLG Hamburg, Urt. v. 11.08.2005, 5 U 19/05, juris Rz. 25 = WRP 2005, 1301 - red. Ls.).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10

    Curry 36 oder Curry 66 - alles Wurst

    Eine Widerlegung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Antragsteller längere Zeit zuwartet, obwohl er den Wettbewerbsverstoß und die Person des Verantwortlichen kennt oder sich dieser Erkenntnis bewusst verschließt (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4308; Köhler/Bornkamm, UWG , 28. Aufl., § 12 Rnr. 3.15).

    Die Dringlichkeit ist auch nicht wieder durch die Kenntnisnahme des Artikels im "...." vom 23. August 2010 aufgelebt, weil es sich um einen praktisch kerngleichen Verstoß handelt (vgl. OLG Hamburg NJOZ 2005, 4308).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 98/05

    Mitgliederwerbung von Krankenkassen

    Wenn die Antragstellerin hinsichtlich der gleichen Werbeaussage, ohne dass sich die Sachlage wesentlich geändert hätte, nunmehr umfassend die uneingeschränkte Unterlassung der Verwendung der in Rede stehenden Studie begehrt, so muss sie sich fragen lassen, warum sie die ihr bereits vor Monaten bekannte Heranziehung der Versicherungsstudie nicht bereits im früheren Rechtsschutzverfahren zum (unbedingten) Gegenstand der Antragstellung gemacht hat (vgl zur Widerlegung der Dringlichkeit bei nur unvollständiger rechtlicher Bewertung einer Werbung durch den Antragsteller etwa Hanseatisches Oberlandesgericht 11.08.2005 5 U 19/05, WRP 2005, 1301).
  • OLG Hamburg, 07.11.2006 - 5 W 156/06

    Wertvolle Geschäftsbeziehung

    Dementsprechend kann es insoweit auch nicht auf den Aspekt einer Intensivierung/Erneuerung der (späteren) Verletzungshandlung ankommen, auf die die Antragstellerin abstellt unter dem Gesichtspunkt eines Wiederauflebens der Dringlichkeit (siehe dazu Senat, Urt. vom 11.08.05, 5 U 19/05) abstellt.
  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
    Späte Urteilsbegründung; OLG Hamburg NJOZ 2005, 4308; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG,.
  • LG Wuppertal, 28.10.2022 - 3 O 181/22
    Maßgeblich ist, ob es sich um derart einschneidende Veränderungen der Art und/oder Intensität nach handelt, die eine neue Situation zu Lasten der Verfügungsklägerin entstehen lassen (Harte/Henning/Retzer, UWG § 12 UWG, Rn. 332, zitiert nach OLG Hamburg, Urt. v. 11.08.2005, 5 U 19/05, juris Rz. 25 = WRP 2005, 1301 - red.
  • LG Wiesbaden, 22.04.2020 - 11 O 79/20

    Zur Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs.2 UWG

    Die Dringlichkeit kann wiederaufleben, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, z.B. der Verletzer sein Verhalten intensiviert oder zwischenzeitlich eine völlig neue Verletzungssituation vorliegt ( OLG Frankfurt vom 5.12.2019, Az. 6 U 151/19 , Leitsatz 1, zitiert nach juris; hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 11.8.2005, Az. 5 U 19/05, Rn. 25, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6657
KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,6657)
KG, Entscheidung vom 28.06.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,6657)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,6657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Vollziehungsfrist mit der Zustellung einer abgekürzten Ausfertigung; Pflicht zur "summarischen" Anzeige aller aktuell entstandenen Kosten bei der Darstellung der Tarifinformationen oder Entgeltinformationen für die Nutzung eines entgeltpflichtigen ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; TKG § 43b Abs. 5; ; TKG § 43b Abs. 6; ; Vfg. Nr. 54/2003 Reg TP: Teil B IV Nr. 7a; ; Vfg. Nr. 4/2005 Reg TP: Teil B IV Nr. 7a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellung der Tarif- bzw. Entgeltinformationen bei Mehrwertdiensten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05
    Die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen des Entgelts kann für einen situationsadäquat aufmerksamen, vernünftigen Durchschnittsverbraucher - auf den wettbewerbsrechtlich grundsätzlich abzustellen ist (EuGH, GRUR Int. 2000, 354 - Lifting-Creme; BGH, GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 1 Rdn. 19, 24 m.w.N.) - genügen, um vor und während der Nutzung des Mehrwertdienstes das Entgelt abschätzen und - über den dem Verbraucher erkennbaren Zeitablauf - im Auge zu behalten.
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05
    Die Zustellung einer abgekürzten Ausfertigung genügt zur Wahrung der Vollziehungsfrist (BVerfG, NJW 1988, 3141; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 929 Rdn. 18).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05
    Die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen des Entgelts kann für einen situationsadäquat aufmerksamen, vernünftigen Durchschnittsverbraucher - auf den wettbewerbsrechtlich grundsätzlich abzustellen ist (EuGH, GRUR Int. 2000, 354 - Lifting-Creme; BGH, GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 1 Rdn. 19, 24 m.w.N.) - genügen, um vor und während der Nutzung des Mehrwertdienstes das Entgelt abschätzen und - über den dem Verbraucher erkennbaren Zeitablauf - im Auge zu behalten.
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   OLG Naumburg, 18.05.2005 - 5 U 19/05   

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OLG Naumburg, 18.05.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,44878)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.05.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,44878)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,44878)
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