Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03   

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OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck des Abzugs "neu für alt" als Regulativ der Schadensersatzpflicht; Erstreckung des Abzugs "neu für alt" auf den notwendigen Aufwand zur Herbeiführung der Verwendungsfähigkeit der neuen Sache; Beweislast bei Zweifeln über die Höhe des Abzugs als besondere Art der ...

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragliche Schadensersatzansprüche - Umfang des Abzugs "neu für alt" und Beweislast hierfür

  • prewest.de PDF

    §§ 249, 251, 558 a.F., 581 BGB
    Tankstellenpacht - Umfang eines Abzugs Neu für Alt, Beweislast hierfür - kurze mietvertragliche Verjährung bei erst nach Rückgabe entstandenen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Schadensersatzansprüche und der Umfang des Abzugs "neu für alt" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251 Abs. 2 § 558 (a.F.)
    Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach Rückgabe der Mietsache entstandene Ansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 927
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 29/69

    Verjährung von Vermieteransprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Diese Vorschriften erfassen nicht nur die vertraglichen, sondern auch mögliche deliktische Ersatzansprüche der Kläger gegen die Beklagte zu 3) (BGHZ 54, 34, 38; Heintzmann in Soergel, BGB, 12. Aufl., § 558, Rn. 3).

    Denn entgegen der Ansicht der Kläger sind §§ 581 Abs. 2, 558 Abs. 1 und 2 BGB a.F. auch auf solche Ansprüche anzuwenden, die entstanden sind, nachdem die Pachtsache zurückgegeben worden ist (vgl. BGHZ 54, 34, 37 f; Emmerich in Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 558 Rn. 20; Heintzmann a.a.O. § 558 Rn. 15).

    Voraussetzung ist lediglich, dass es um Ansprüche geht, die dem aufgelösten Vertragsverhältnis noch zugeordnet werden können (BGHZ 54, 34, 37).

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Er soll sich insoweit nicht auf Kosten des Schädigers bereichern (grundlegend BGHZ 30, 29, 31 ff).

    Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29, 32; BGH NJW-RR 1990, 826, 827), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat (vgl. Medicus in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 244 i.V.m. Rn. 176).

  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97

    Verjährungshemmung bei Verhandlungen auch bei mietvertraglicher Verjährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Allerdings mag die Verjährung am 3. Februar 2000 gemäß § 208 BGB a.F. unterbrochen worden sein, wenn es, wie die Kläger behaupten, an diesem Tag zu einem grundsätzlichen Forderungsanerkenntnis durch die Beklagte zu 3) gekommen sein sollte, und im Weiteren eine zeitweise Verjährungshemmung gemäß § 852 Abs. 2 BGB a.F. (zu dessen entsprechender Anwendbarkeit Senat NJW-RR 1999, 706) stattgefunden haben.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Auch wenn man zugunsten der Kläger davon ausgeht, dass die Provinzial allen drei Beklagten Versicherungsschutz gewährte und deshalb für diese gemeinsam nach § 5 Nr. 7 AHB vertretungsbefugt war, reichte diese Vertretungsmacht nicht über ihre Deckungspflicht hinaus, die unstreitig auf 50.000 DM begrenzt war (BGHZ 101, 276, 282 ff; kritisch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 5 AHB Rn. 20 sowie Littbarski, AHB, § 5 Rn. 137).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (BGH VersR 1996, 767, 768; BGH NJW 1997, 2879, 2880).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Rechtsgrundlage eines solchen Abzugs ist nämlich nicht § 251 Abs. 2 BGB, sondern, wie bereits erwähnt, § 249 BGB (vgl. BGHZ 102, 322, 330).
  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (BGH VersR 1996, 767, 768; BGH NJW 1997, 2879, 2880).
  • BGH, 13.03.1990 - X ZR 12/89

    Schadensersatz und Vorteilsausgleich bei Wartungsarbeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29, 32; BGH NJW-RR 1990, 826, 827), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat (vgl. Medicus in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 244 i.V.m. Rn. 176).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
    Entgegen der Auffassung der Kläger ist wegen des für erledigt erklärten Klageteils, dessen Kosten die Beklagten zu 1) und zu 2) treffen, nicht der ursprüngliche Anspruchswert von 50.000 DM, sondern nur noch der Kostenwert anzusetzen (BGH NJW-RR 1996, 1210).
  • AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13

    Verschlechterung der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses -

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist bei der Ermittlung eines angemessenen Abzuges neu für alt allerdings zu beachten, dass nicht allein die Materialkosten diesem Abzug unterlegen, sondern ebenso die Einbaukosten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).

    Da es sich um eine besondere Art der Vorteilsausgleichung handelt, ist der Geschädigte für ihr Fehlen beweispflichtig (OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

  • AG Düsseldorf, 08.04.2004 - 23 C 6319/03

    Streit um Schadensersatz wegen unfachmännischer Renovierung bzw.

    Jedenfalls hat der Kläger den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der ausgewechselte Teppich 4 Jahre und nicht - wie die Beklagten behaupten - 10 Jahre alt sei, nicht erbracht (zur Beweislast: OLG Koblenz, WuM 2003, 445 ff, Pkt II 2 a, b).
  • AG Düsseldorf, 13.10.2010 - 28 C 6619/09

    Anspruch eines Mieters gegen einen Vermieter auf Rückzahlung einer Mietkaution

    Nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen ist der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet für die Frage eines sog. Abzugs neu für alt hinsichtlich etwaiger Reparaturkosten (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 2062, 2064).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9505
OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2005,9505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2005 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2005,9505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2005 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2005,9505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 826 BGB
    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer Aktiengesellschaft wegen der Vortäuschung von Umsätzen zum Erreichen des Börsengangs

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Zur Kausalität einer unrichtigen Prospektangabe für den Aktienerwerb des Anlegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kausalität einer unrichtigen Prospektangabe für den Aktienerwerb des Anlegers; Identitätszweifel i.R.e. irrtümlichen Falschbezeichnung des anzufechtenden Urteils in der Berufungsschrift unter Beifügung des richtigen Urteils in der Anlage; Unrichtigkeit eines Prospektes ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Da die Kläger in diesem Fall mangels Börsengangs der Beklagten die Aktien nicht erworben hätten, können sie nach § 249 Abs. 1 BGB Geldersatz in Höhe des für den Aktienerwerb aufgewendeten Kaufpreises gegen Übertragung der erworbenen Rechtspositionen bzw. unter Anrechnung der erzielten Veräußerungserlöse im Fall der Kläger zu 1 und 3 auf die - an dem Erwerbsgeschäft nicht beteiligten - Schädiger verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, BGHZ 160, 149 [Infomatec], Juris-Rz. 40), die Beträge sind jeweils rechnerisch unstreitig.

    Die Schadenshöhe ergibt sich aus dem für den Erwerb aufgewendeten Betrag, ohne dass wegen der Investition in ein Papier des hoch spekulativen neuen Marktes eine Einschränkung gerechtfertigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 42).

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtssprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen).

    Diese vorsätzliche Falschangabe ist sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB, d.h. als "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßend, anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 49).

    Das Verhalten des Beklagten zu 2 ist gleichwohl als objektiv unlauter zu qualifizieren, im Rahmen des § 826 BGB muss die Verfolgung eigener Zwecke weder vorrangiges noch Endziel der ungesetzlichen Handlungsweise sein (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 50).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs, des Beklagten zu 2, gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte zu 1, nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

    Das Integritätsinteresse der durch ein vorsätzlich sittenwidriges, der Gesellschaft zurechenbares Handeln des Vorstands geschädigten Anleger, die wie hier die Aktien durch derivative Umsatzgeschäfte auf dem Sekundärmarkt erworben haben, hat Vorrang vor dem in den Vorschriften der §§ 57, 71 Abs. 2 Satz 2 AktG zum Ausdruck kommenden Gedanken der Kapitalerhaltung und Vermögensbindung, zumal der Umstand, dass es im Rahmen der Schadensabwicklung zu einer Übernahme eigener Aktien kommen kann, lediglich Folge der kapitalmarktrechtlichen Naturalrestitution unter Wahrung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz 16 ff).

    Die Frage, ob der aktienrechtliche Kapitalerhaltungsgrundsatz und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien einen Anspruch gegen die Gesellschaft aus § 826 BGB ausschließen, ist zwischenzeitlich durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 geklärt.

  • OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02

    Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtssprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs, des Beklagten zu 2, gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte zu 1, nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Die von den Klägern zu 2 bis 8 weiter erhobene Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges der Beklagten hinsichtlich der klägerseits geschuldeten Übertragung der noch vorhandenen Aktien ist zulässig, insbesondere kann wegen der vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten bei Zug-um-Zug Verurteilungen (§§ 756 Abs. 1, 765 Nr. 1 ZPO) aus Gründen der Prozessökonomie das Rechtsschutzinteresse nicht verneint werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 1267, Rz. 10 ff).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Die von den Klägern zu 2 bis 8 weiter erhobene Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges der Beklagten hinsichtlich der klägerseits geschuldeten Übertragung der noch vorhandenen Aktien ist zulässig, insbesondere kann wegen der vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten bei Zug-um-Zug Verurteilungen (§§ 756 Abs. 1, 765 Nr. 1 ZPO) aus Gründen der Prozessökonomie das Rechtsschutzinteresse nicht verneint werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 1267, Rz. 10 ff).
  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02

    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24.04.2003 (Az. 3-7 O 47/02) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03

    Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Es gibt keine Erfahrungssätze zu typischem Anlegerverhalten, die den Schluss auf entsprechende Anlageentscheidungen des Klägers zuließen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17. März 2005 - 1 U 149/04, AG 2005, 401, Juris-Rz. 16).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Denn die Anlageentscheidung eines potentiellen Aktienkäufers stellt einen durch vielfältige rationale und irrationale Faktoren, insbesondere teils spekulative Elemente beeinflussten, sinnlich nicht wahrnehmbaren individuellen Willensentschluss dar, bei derartigen individuell geprägten Willensentschlüssen gibt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für sicher bestimmbare Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03, BGHZ 160, 134 [Infomatec], Juris-Rz. 41).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9393
OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2004,9393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2004 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2004,9393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2004 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2004,9393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Kein Wettbewerbsverstoß bei Eindringen in fremden Kundenkreis

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit eines Ausspannens von Kunden; Wettbewerbsverstöße im Pfegedienst; Herleitung von Unterlassungsansprüchen gegen einen Mitbewerber wegen der Gefährdung der Gesundheit eines Patienten; Veranlassung eines verspäteten Sachvortrages durch eine Unklarheit ...

  • Judicialis

    UWG n.F. § 4 Nr. 10; ; UWG n.F. § 3; ; UWG a.F. § 1

  • rechtsportal.de

    UWG (n.F.) § 4 Nr. 10 § 3; UWG (a.F.) § 1
    Zu den besonderen Umständen und der Begründung der Wettbewerbswidrigkeit des Eindringens in einen frenden Kundenkreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03
    Das Eindringen in den fremden Kundenkreis und das Ausspannen von Kunden, selbst wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt, liegt im Wesen des Wettbewerbs (BGH GRUR 63, 197, 200 - Zahnprotese-Pflegemittel; GRUR 86, 547, 548 - Handzettelwerbung).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03
    Das Eindringen in den fremden Kundenkreis und das Ausspannen von Kunden, selbst wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt, liegt im Wesen des Wettbewerbs (BGH GRUR 63, 197, 200 - Zahnprotese-Pflegemittel; GRUR 86, 547, 548 - Handzettelwerbung).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03
    Wettbewerbswidrig wird das Eindringen in einen fremden Kundenkreis vielmehr erst, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH GRUR 90, 522, 527 - HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 31.10.2003 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,39064
OLG Bamberg, 31.10.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,39064)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.10.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,39064)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,39064)
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Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Fußgänger haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie nicht auf den Verkehr achten

Verfahrensgang

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