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   OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11   

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https://dejure.org/2012,9881
OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2012,9881)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2012 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2012,9881)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2012 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2012,9881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Klagen des Versicherten aus einer Fremdversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 215 Abs. 1
    Bei einer Fremdversicherung ist § 215 Abs. 1 VVG analog zugunsten der versicherten Person anwendbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 215 Abs. 1 S. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Klagen des Versicherten aus einer Fremdversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2894
  • NJW 2012, 6
  • MDR 2012, 1093
  • VersR 2012, 887
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 105, 140, 143; NJW 2003, 1932, 1933; NJW 2007, 992, 993).

    Der dem Gesetz zu Grunde liegende Regelungsplan ist im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen; es ist zu fragen, ob das Gesetz - gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht - planwidrig unvollständig ist (BGHZ 149, 165, 174; NJW 2007, 992, 993).

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 105, 140, 143; NJW 2003, 1932, 1933; NJW 2007, 992, 993).
  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    In einem solchen Fall schadet es nicht, wenn ein ausdrücklicher Sachantrag unterbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 1154 (1154)).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Der dem Gesetz zu Grunde liegende Regelungsplan ist im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen; es ist zu fragen, ob das Gesetz - gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht - planwidrig unvollständig ist (BGHZ 149, 165, 174; NJW 2007, 992, 993).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGHZ 105, 140, 143; NJW 2003, 1932, 1933; NJW 2007, 992, 993).
  • LG Cottbus, 04.05.2011 - 5 S 78/10

    Klagen aus dem Versicherungsvertrag: Gerichtsstand in Verfahren des bzw. gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Teilweise wird zwar eine Anwendbarkeit auch auf versicherte Personen befürwortet, allerdings nur insoweit, als diese eine Klage am Wohnsitz des "Versicherungsnehmers" erheben könnten (LG Cottbus, Urt. v. 04.05.2011, Az. 5 S 78/10, BecksRS 2011, 27578; Looschelders in: Münchener Kommentar zum VVG, § 215 Rn. 16; Muschner in Rüffer/Halbach/Schimikowski, Komm. zum VVG, 2. Aufl., § 215 Rn. 12; kritisch hierzu: Fricke, VersR 2009, 15, zu Ziff. II.2).
  • LG Halle, 15.10.2010 - 5 O 406/10

    Versicherungsvertragsrecht: Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Teilweise wird dabei die Auffassung vertreten, dass § 215 Abs. 1 VVG auf sonstige an dem Versicherungsvertrag Beteiligte grundsätzlich nicht anzuwenden sei (so LG Limburg, Beschl. vom 17.11.2011, Az. 4 O 280/11 b. juris m.w.N; LG Halle, Beschl. v. 15.10.2010 - 5 O 406/10 - NJW-RR 2011, 114).
  • OLG München, 11.11.2011 - 10 U 2024/11

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Ausnahme vom Teilurteilsverbot bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Ausnahmsweise bedarf es dabei nicht des Ausspruches einer Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO (OLG München, Urteil vom 11.11.2011 - 10 U 2024/11, BeckRS 2011, 25922).
  • LG Limburg, 17.11.2011 - 4 O 280/11

    § 215 VVG begründet keinen Gerichtsstand zugunsten des aus dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2012 - 5 U 196/11
    Teilweise wird dabei die Auffassung vertreten, dass § 215 Abs. 1 VVG auf sonstige an dem Versicherungsvertrag Beteiligte grundsätzlich nicht anzuwenden sei (so LG Limburg, Beschl. vom 17.11.2011, Az. 4 O 280/11 b. juris m.w.N; LG Halle, Beschl. v. 15.10.2010 - 5 O 406/10 - NJW-RR 2011, 114).
  • LG Flensburg, 28.12.2023 - 4 O 71/23

    Anspruch des Versicherten auf Zahlung eines Betrags aus einer bei einer

    Denn auch bei Einbeziehung Dritter in den Anwendungsbereich des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist nach zutreffender, wohl überwiegender Auffassung für den Dritten ein Gerichtsstand allenfalls am Sitz des Versicherungsnehmers, nicht aber des Dritten selbst begründet (LG Cottbus BeckRS 2011, 27578; LG Limburg VersR 2012, 889 f.; LG Potsdam BeckRS 2017, 129701; LG Kleve r+s 2018, 684; Langheid/Wandt/Looschelders, 2. Aufl. 2017, VVG § 215 Rn. 16; Bruck/Möller/Brand § 215 Rn. 17; Bruck/Möller/Johannsen B § 21 AFB 2008/2010 Rn. 4; HK-VVG/Muschner § 215 Rn. 12; Looschelders/Pohlmann/Wolf § 215 Rn. 6; FAKomm-VersR/Krahe § 215 Rn. 10; Looschelders, FS Fenyves, 2013, 633, 655; a.A. demgegenüber OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895 (für Verbraucher); LG Stuttgart NJW 2014, 213).

    Das ist im hiesigen Fall auch deshalb angemessen, weil durch § 215 Abs. 1 VVG der prozessuale Rechtsschutz des Verbrauchers gestärkt werden soll (Begr. RegE, BT-Dr 16/3945, S. 117; hierzu auch OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895).

    Allenfalls ließe es sich daher erwägen, Dritten einen Klägergerichtsstand an ihrem Wohnort zuzubilligen, wenn sie Verbraucher sind (so OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895).

    Teilweise wird - worauf auch die Klägerin zutreffend hinweist - die versicherte Person in den persönlichen Anwendungsbereich des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG einbezogen (so etwa OLG Oldenburg NJW 2012, 2894, 2895 (indes nur für Verbraucher als versicherte Person); LG Stuttgart NJW-RR 2014, 213).

  • LG Potsdam, 24.05.2017 - 8 O 98/17

    Risikolebensversicherung: Besonderer Gerichtsstand für die Leistungsklage eines

    Nach teilweise vertretener Ansicht soll die Zuständigkeitsnorm des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG auch zugunsten des Bezugsberechtigten Anwendung finden ( Klimke , in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 215 Rn. 20; Rixecker , in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 215 Rn. 3; LG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Juni 2011, 14 O 131/11, juris Rn. 4; LG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2013, 13 S 58/13, juris, Ls.; OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 2011, 8 AR 25/11, juris Rn. 10; hinsichtlich versicherten Personen, die Verbraucher sind siehe OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 32f. = NJW 2012, 2894).

    Hinsichtlich versicherten Personen wird eine Analogie damit begründet, dass § 215 VVG eine planwidrige Regelungslücke aufweise, weil der Gesetzgeber nicht bedacht habe, dass viele Versicherungsverträge mit Verbrauchern geschlossen würden, die formal nicht als Versicherungsnehmer, sondern als sog. versicherte Person in den Vertrag einbezogen sind (LG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2013, 13 S 58/13, juris, Rn. 17; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 32).

    Auch wenn die Anwendbarkeit des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG im Hinblick auf die versicherte Person mit dem Argument begründet wird, dass für den Verbraucher die Unterscheidung zwischen "versicherter Person" und "Versicherungsnehmer" in der Regel schwer nachvollziehbar sei (OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 33), so kann dieses Argument für das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigtem bei der Risikolebensversicherung jedenfalls nicht greifen.

    Auch das Argument, der Verbraucher könne in der Regel nicht beurteilen, welche Vor- und Nachteile es mit sich bringt, wenn er lediglich versicherte Person ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 18. April 2012, 5 U 196/11, juris Rn. 33), kann gegenüber dem Bezugsberechtigten nicht gelten.

  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen

    Zwar hatte die Klägerin als Bezugsberechtigte aus dem Versicherungsvertrag zu Recht unter Hinweis auf § 215 Abs. 1 VVG das Landgericht Stuttgart als örtlich zuständiges Gericht angerufen (OLG Köln, Beschl. v. 1. Juli 2011 - 8 AR 25/11, juris; OLG Oldenburg, NJW 2012, 2894; s. im Übrigen auch LG Stuttgart, VuR 2013, 310).
  • BayObLG, 26.05.2023 - 101 AR 157/22
    Die Letztgenannten sollen jeweils an dem für ihren eigenen Wohnsitz zuständigen Gericht Klage erheben können (OLG Hamm, Beschl. v. 21. Oktober 2013, 20 W 32/13, VersR 2014, 725 Rn. 10 f.; OLG Oldenburg, Urt. v. 18. April 2012, 5 U 196/11, VersR 2012, 887 [888, juris Rn. 23 ff.]; Klimke , a. a. O. Rn. 13 ff., 17 ff., 20; Rixecker , a. a. O. Rn. 3).
  • LG Waldshut-Tiengen, 12.12.2016 - 1 O 185/16

    Kreditversicherung: Gerichtsstand bei Geltendmachung von Ansprüchen des

    Wenn etwa das Oberlandesgericht Oldenburg (VersR 2012, 887) statuiert, der Gesetzgeber habe "offensichtlich nicht im Blick [behalten], dass viele Versicherungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, bei denen der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer, sondern nur versicherte Person ist[, und der Gesetzgeber hätte, [h]ätte [er] dies bedacht, [...] die Vorschrift auch auf versicherte Personen erstreckt", so läuft dies darauf hinaus, den sonst gegebenen Regelungswiderspruch zu ignorieren und das Recht nicht gesetzesimmanent fortzubilden.
  • LG Bielefeld, 07.01.2013 - 18 O 160/12

    Örtliche Zuständigkeit eines LG i.R.e. Klage eines Versicherten am Wohnsitz

    Für eine über den ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift hinausgehende Auslegung besteht entgegen der Rechtsauffassung des OLG Oldenburg (NJW 2012, 2894) kein Raum.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.06.2011 - 5 U 196/11   

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https://dejure.org/2011,21626
OLG Koblenz, 30.06.2011 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2011,21626)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.06.2011 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2011,21626)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 5 U 196/11 (https://dejure.org/2011,21626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 34 GG, § 249 BGB, § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 833 BGB
    Verkehrssicherungspflichtverletzung einer Gemeinde: Sturzunfall eines Joggers auf unebenem Flussuferweg beim Ausweichen vor einem attackierenden Schwan

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Nichtbeseitigung einer 40 cm langen muldenförmigen und bis zu 8 cm tiefen Absackung in der Asphaltdecke am äußersten Rand eines Uferweges

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - Sturzunfall auf unebenem Flussuferweg

  • ra.de
  • beck.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung für Absackung auf Flussuferweg!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jogger muss am Ufer mit Unebenheiten und Schwänen rechnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturzunfall eines Joggers auf unebenem Flussuferweg beim Ausweichen vor einem attackierenden ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jogger stürzt auf unebenem Uferweg - Angeblich nach einer Schwanen-Attacke: Die Kommune haftet nicht für die Folgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Unebenheiten im Boden und angreifenden Schwänen muss auf einer Uferpromenade gerechnet werden - Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 473
  • MDR 2011, 1473
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 29.10.2012 - 8 U 247/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - muldenartige Vertiefung auf einem Radweg

    Vielmehr kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, sodass wegen der erkennbaren Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse auch eine größere Höhendifferenz noch hinnehmbar sein kann (vgl. OLGR Celle, 1999, 337: querverlaufender, ohne weiteres wahrnehmbarer scharfkantiger Niveauunterschied von mehr als 3 cm; VersR 1987, 315; 8 U 226/11, Hinweisbeschluss vom 20. Dezember 2011: Bodenwellen durch Wurzelaufbrüche auf einem Radweg; OLG Jena, NZV 2008, 525: große, muldenartige Vertiefung inmitten des Gehweges mit deutlich erkennbar gezackten Rändern; OLG Koblenz, OLGR 1999, 199: Unebenheit von 3 cm am Rand des Gehweges in einer ruhigen Wohnstraße; MDR 1999, 39: 5 cm hoher Frostaufbruch am Bürgersteigrand; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 85: 4,5 cm herausragender Kanaldeckel neben Regenrinne; LG Bonn, NJW-RR 2007, 969: bis zu 8 cm tiefe Mulden auf einem öffentlichen Parkplatz; OLG Koblenz, MDR 2011, 1473: 40 cm lange muldenförmige und bis zu 8 cm tiefe Absackung in der Asphaltdecke am äußersten Rand eines Uferweges).
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