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   OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07   

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https://dejure.org/2008,21914
OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07 (https://dejure.org/2008,21914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2008 - 5 U 2/07 (https://dejure.org/2008,21914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 5 U 2/07 (https://dejure.org/2008,21914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07
    Von daher kann unentschieden bleiben, ob durch den "Umtausch" der gemäß Antrag vom 27.1.2000 unter der Versicherungsschein-Nummer ...7 mit Wirkung zum 1.3.2000 abgeschlossenen Risikolebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in die am 5.8.2000 unter der Versicherungsschein-Nummer ...2 mit Wirkung zum 1.10.2000 abgeschlossene Kapitallebensversicherung mit eingeschlossener BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung das ursprüngliche Vertragsverhältnis lediglich eine Abänderung erfahren hat oder ein neuer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungsvertrag zustande gekommen ist (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 16.5.2007 - 5 U 590/06-74).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluss nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH, Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91, VersR 1993, 469 ).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07
    Hierzu zählen alle Störungen des Organismus des Versicherten mit der Folge objektiv feststellbarer physischer oder psychischer oder auch subjektiv empfundener Veränderungen (Senat, Urteil vom 23.7.2004 - 5 U 683/03, VersR 2005, 63 ; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., BUZ § 2 Rdn. 3, m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07
    § 2 Abs. 3 BBUZ enthält lediglich eine unwiderlegliche Vermutung hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit und erspart dem Versicherungsnehmer den Nachweis der Prognose; die Vorschrift fingiert jedoch nicht das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit für den dort geregelten Zeitraum (BGH, VersR 1993, 562 ).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis eines Post-Borreliose-Syndroms

    Der Umstand, dass der Kläger (mehr als) sechs Monate arbeitsunfähig "krank geschrieben" war, besagt nichts darüber, ob er während der Dauer der Krankschreibung auch tatsächlich im bedingungsgemäßen Umfang berufsunfähig gewesen ist (vgl. Senat, Urt. v. 9.1.2008 - 5 U 2/07 - ZfSch 2009, 38).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein

    Wie der Senat in ähnlich gelagerten Fällen anderer Kunden der hiesigen Beklagten und weiterer Anbieter bereits entschieden hat, liegen Handlungs- und Erfolgsort sonstiger Delikte nicht im Inland, sondern in der Schweiz, denn dort wurde die Anlagesumme einbezahlt und ebenfalls dort möglicherweise von der Beklagten nicht interessengerecht verwaltet (vgl. Beschluss vom 11.10.2007, Az. 5 U 96/07; Beschluss vom 19.03.2007, Az. 5 U 2/07).

    Die Parteien haben sogar den ersten Zeichnungsschein gestrichen, so dass von einer Identität nicht ausgegangen werden kann (vgl. Senatsbeschluss v. 19.03.2007, Az. 5 U 2/07).

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
    War die versicherte Person schon vor Vertragsschluss - ohne Raubbau an ihrer Gesundheit zu betreiben - nicht mehr fähig, im konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, die Fähigkeit zur Berufsausübung sei erst während der Vertragsdauer verloren gegangen (BGH VersR 1993, 469; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).

    Die Beweislast für das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit trifft den Versicherungsnehmer, wozu auch der Nachweis zählt, dass Berufsunfähigkeit nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag (OLG Koblenz VersR 2000, 749; KG VersR 2004, 723; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2017 - 5 U 72/14

    Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in der

    Auch dass im fraglichen Zeitraum die Dienstunfähigkeit der versicherten Person festgestellt worden ist, besagt nichts darüber, ob diese auch tatsächlich die in den Bedingungen vorgesehenen Voraussetzungen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erfüllt hat (vgl. Senat, Urt. v. 19.5.2010 - 5 U 91/08 - VersR 2011, 249; Urt. v. 9.1.2008 - 5 U 2/07 - zfs 2009, 38 zur Krankschreibung als arbeitsunfähig).
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