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   OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11   

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https://dejure.org/2012,47294
OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11 (https://dejure.org/2012,47294)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 U 200/11 (https://dejure.org/2012,47294)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 U 200/11 (https://dejure.org/2012,47294)
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  • LG Magdeburg, 08.12.2004 - 5 O 92/04
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11
    Das Landgericht und der Senat haben die darauf gestützte Klage im Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004 (Anlage K 21) und im Urteil vom 18. Mai 2005 zu 5 U 5/05 (Anlage K 22) für begründet erachtet, bevor der Bundesgerichtshof sie im Urteil vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) insoweit als unzulässig abgewiesen hat, weil sie nicht den Vorgaben des § 181 InsO entspreche, wie die ihr zugrunde liegende insolvenzrechtliche Anmeldung vom 11. Oktober 2000 (Anlage K 18) nicht mit der streitgegenständlichen Forderung identisch sei.

    Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe zu A. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) und die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Magdeburg zu 5 O 92/04 und des Oberlandesgerichts Naumburg zu 5 U 5/05 (Anlagen K 22 und K 23) verwiesen.

    Die allein als vorangegangener Hemmungstatbestand in Betracht kommende Klage zur Einleitung des Verfahrens vor dem Landgericht Magdeburg zu 5 O 92/04 ist zwar am 14. Januar 2004 und damit in unverjährter Zeit angebracht worden, dennoch hat sie die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht bewirken können, weil die Vorschrift im Bereich der Insolvenzforderung durch den spezielleren Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB verdrängt ist.

    Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, dessen Verletzung zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe abgeschlossenen Vertrages führt (Landgericht Magdeburg, Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004, Anlage K 21, I., 2.a)bb) der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11
    Das Landgericht und der Senat haben die darauf gestützte Klage im Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004 (Anlage K 21) und im Urteil vom 18. Mai 2005 zu 5 U 5/05 (Anlage K 22) für begründet erachtet, bevor der Bundesgerichtshof sie im Urteil vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) insoweit als unzulässig abgewiesen hat, weil sie nicht den Vorgaben des § 181 InsO entspreche, wie die ihr zugrunde liegende insolvenzrechtliche Anmeldung vom 11. Oktober 2000 (Anlage K 18) nicht mit der streitgegenständlichen Forderung identisch sei.

    Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe zu A. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) und die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Magdeburg zu 5 O 92/04 und des Oberlandesgerichts Naumburg zu 5 U 5/05 (Anlagen K 22 und K 23) verwiesen.

    Diese Bestimmung entfalte in den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten erst dann unmittelbare Wirkung, wenn sie durch eine Entscheidung der Kommission konkretisiert wurde (BGH IX ZR 221/05 vom 05. Juli 2007, Anlage K 23, Seite 11 der UA).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10. Februar 2011 (I ZR 136/09) aus der gem. § 134 BGB wegen gesetzlicher Verbotswidrigkeit folgenden Unwirksamkeit eines Vertrages, der zur Gewährung einer gegen das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV (früher Art. 88 Abs. 3 EGV) verstoßenden Beihilfe führt, die Schlussfolgerung gezogen, dass der bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch bereits mit der Gewährung der Beihilfe entstanden ist (Rdnr. 40 f in der nach juris zitierten Fassung des vorbezeichneten Urteils).

    Die Ausübung der von der Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte darf durch die nationalen Gerichte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 zu I ZR 136/09, a.a. O., Rdnr. 44).

  • OLG Naumburg, 18.05.2005 - 5 U 5/05

    Qualifizierung europarechtswidrig erteilter Zuwendungen als

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11
    Das Landgericht und der Senat haben die darauf gestützte Klage im Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004 (Anlage K 21) und im Urteil vom 18. Mai 2005 zu 5 U 5/05 (Anlage K 22) für begründet erachtet, bevor der Bundesgerichtshof sie im Urteil vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) insoweit als unzulässig abgewiesen hat, weil sie nicht den Vorgaben des § 181 InsO entspreche, wie die ihr zugrunde liegende insolvenzrechtliche Anmeldung vom 11. Oktober 2000 (Anlage K 18) nicht mit der streitgegenständlichen Forderung identisch sei.

    Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe zu A. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) und die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Magdeburg zu 5 O 92/04 und des Oberlandesgerichts Naumburg zu 5 U 5/05 (Anlagen K 22 und K 23) verwiesen.

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