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OLG Hamm, 02.03.1989 - 5 U 202/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 890
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 22.02.2016 - 5 U 110/15
Riskante Geschäfte mit Kraftfahrzeugen
Beim Kauf von Gebrauchtwagen sind bei fehlender Identität zwischen dem Veräußerer eines gebrauchten Pkw und dem letzten in dem Kraftfahrzeugbrief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II verzeichneten Halter in aller Regel Verdachtsmomente vorhanden, die die Annahme einer Nachforschungspflicht rechtfertigen (vgl. BGH…, Urteil vom 11.03.1991 - II ZR 88/90 -, Rn. 17, juris; Urteil des Senats vom 02.03.1989 - 5 U 202/88 -, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 28. April 2014 - 11 U 14/14 -, Rn. 4, juris). - OLG München, 23.07.1993 - 12 U 4301/92
Gebrauchtwagenhandel; Unregelmäßigkeiten; Verdächtige Umstände; …
Der entscheidende Verdachtsgrund, der nach Auffassung des Senats für sich allein bereits Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Vorerwerbsvorgänge wecken und den Streitverkündeten veranlassen hätte müssen, geeignete Erkundigungen über den früheren Halter anzustellen, ist der sich aus den Vermerken auf Seite 5 des Kraftfahrzeugbriefes ergebende Umstand, daß der aus Italien eingeführte PKW am 26.1.1988 in München verzollt, am 29.1.1988 in zugelassen und sodann sofort wieder in zum Verkauf angeboten wurde (OLG Hamm NJW-RR 1989, 890 f.).