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   OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18   

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https://dejure.org/2018,27548
OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18 (https://dejure.org/2018,27548)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.08.2018 - 5 U 205/18 (https://dejure.org/2018,27548)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. August 2018 - 5 U 205/18 (https://dejure.org/2018,27548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Beweislast des Schädigers hinsichtlich des Vorliegens einer Notwehrlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Wer sich auf Notwehr beruft, erhebt eine rechtshindernde Einwendung, für deren tatsächliche Voraussetzungen er beweispflichtig ist (vgl. nur BGH, NJW 2008, 571).

    Ist streitig, welche Schadensfolgen einzelne Verletzungshandlungen nach sich gezogen haben, und sind nur einige dieser Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt, muss der Geschädigte beweisen, dass gerade die Verletzungshandlung für die Entstehung seines Schadens ursächlich war, wegen der sich der Verteidiger nicht auf Notwehr berufen kann (BGH, NJW 2008, 571).

  • OLG Koblenz, 14.07.1993 - 5 U 239/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Ist nicht aufklärbar, ob ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff erfolgte, so geht dies im Zivilrechtsstreit zu Lasten des mutmaßlich Angegriffenen und sein Notwehreinwand bleibt unberücksichtigt; insofern weicht die Folge der Unaufklärbarkeit von derjenigen im Strafverfahren, in dem der Grundsatz in dubio pro reo Anwendung findet, ab (vgl. nur Staudinger/Repgen, BGB, 2014, § 227 Rdnr. 81; Erman/Wagner, BGB, 15. Aufl. 2017, § 227 Rdnr. 19 s. auch OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 864).

    Steht - wie vorliegend - der Tatbestand einer unerlaubten Handlung fest, ist es Sache des Beklagten, die behauptete Notwehrlage zum Zeitpunkt der Verletzungshandlungen zu beweisen (vgl. nur OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 864).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Lediglich unvorhersehbare Schadensfolgen finden bei der Schmerzensgeldzumessung noch keine Berücksichtigung (vgl. nur BGH, NJW-RR 2006, 712, 713).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Der Senat ist der Auffassung, dass der Anspruch derzeit auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. nur BGH, NJW 1995, 2107; BGH, NJW-RR 2005, 1008; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 304 Rdnr. 7).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Ist ein Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt worden, bedarf es keiner weiteren Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts (vgl. auch BGH, NJW 2001, 1431, 1432).
  • OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14

    Deliktshaftung bei Körperverletzung: Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden;

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Auch die von der Klägerin beantragte Feststellung des Beruhens der Haftung des Beklagten hinsichtlich der Ansprüche aus abgetretenem Recht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, deren Zulässigkeit sich aus dem durch §§ 302 Nr. 1 InsO, 850f Abs. 2 ZPO begründeten Interesse der Klägerin ergibt (vgl. nur OLG Koblenz, Urt. v. 2. Juli 2014 - 5 U 221/14, juris), ist gerechtfertigt.
  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 103/17

    Berufungsverfahren: Pflicht zur nochmaligen Anhörung der Partei bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Ein solches Erfordernis besteht nur dann, wenn das Berufungsgericht von Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will (vgl. nur BGH, NJW 2018, 308).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
    Vielmehr "zwingt" der Grundsatz der Schadenseinheit zur Erhebung der Feststellungsklage, um den - dem Grunde nach gerechtfertigten Schadensersatzanspruch - auch für die Zukunft abzusichern (vgl. BGH, NJW 2001, 3414, 3415).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2021 - 23 U 519/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Auslegung einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen

    Die Abtretung der Ansprüche aus Sachmängelhaftung gemäß Ziff. 2 des Kaufvertrags vom 29. März 2020 umfasse bei zutreffender Auslegung auch die vom Kläger noch geltend gemachten deliktischen Ansprüche, wie dies auch der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 22. März 2019 - 5 U 205/18 zu Recht entschieden habe.

    Mit Beschluss vom 22. Februar 2021 hat der Senat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 5. Zivilsenates (OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2019 - 5 U 205/18 -, n.v., vorgelegt als Anl. B 4, Bl. 118 d. A.), unter anderem darauf hingewiesen, dass das Landgericht zutreffend erkannt habe, dass dem Kläger die Aktivlegitimation fehle.

    Die Aktivlegitimation hat der Kläger aber durch den schriftlichen Kaufvertrag vom 29. März 2020 verloren, mit dem er das Fahrzeug weiterverkauft hat (zur Auslegung einer im Wesentlichen identischen Abtretungsvereinbarung auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2019 - 5 U 205/18 -, n.v.; an dieses Urteil sind die folgenden Ausführungen angelehnt).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 25/21

    Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kfz: Darlegungs- und

    Unbegründet ist auch die Klage gegen die Beklagte zu 2. Es kann dahinstehen, ob der Kläger - wie das Landgericht meint (ebenso wohl OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2019 - 5 U 205/18, unveröffentlicht) - durch die Abtretung von Ansprüchen aus "Sachmängelhaftung" auch Ansprüche aus deliktischem Verhalten der Beklagten zu 2 verloren hätte, sofern ihm Schäden aufgrund des Erwerbs des Fahrzeugs entstanden wären.
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