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   OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11 -31   

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https://dejure.org/2012,81601
OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11 -31 (https://dejure.org/2012,81601)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 U 207/11 -31 (https://dejure.org/2012,81601)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 U 207/11 -31 (https://dejure.org/2012,81601)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines ehemaligen Lehrbeauftragten einer Hochschule durch als "offene Briefe" bezeichnete Schreiben i.R.d. Betätigung als Aktionskünstler

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen früheren Lehrbeauftragten zurückgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen früheren Lehrbeauftragten zurückgewiesen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung eines offenen Briefes mit unbewiesenen, Persönlichkeitsrechts verletzendem Inhalt

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Streit um Äußerungen eines ehemaligen Lehrbeauftragten über Personalangelegenheiten der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Antrag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen früheren Lehrbeauftragten zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Das bedeutet einerseits, dass die Äußerungen insgesamt den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG genießen, andererseits aber auch, dass bei einem Widerstreit zwischen ihr und dem Persönlichkeitsrecht Betroffener der Wahrheitsgehalt des tatsächlichen Elements einer solchen komplexen Erklärung eine ins Gewicht fallende Bedeutung gewinnen kann (BVerfGE Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - BverfGE 85, 1 ff. - Kritische Bayer-Aktionäre; BGH Urt.v. 3.2.2009 - VI ZR 36/07 - NJW 2009, 1872 - Fraport-Manila).

    Werturteile, die stets auf Überzeugung Anderer abzielen, und durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind, sind deshalb von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die konkrete Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.6.1982-1 BvR 1376/79 - BVerfGE 61, 1; Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1).

    Kann sie zur Meinungsbildung schon deshalb nicht beitragen, weil sie erwiesen oder bewusst unwahr ist, unterfällt sie grundrechtlichem Schutz nicht (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.6.1982-1 BvR 1376/79 - BVerfGE 61, 1; Beschl. v. 9.10.1991 -1 BvR 1555/88 -BVerfGE 85, 1).

    Ist dies der Fall, so darf der Grundrechtsschutz nicht in unzulässiger Weise dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und einer isolierten Betrachtung unterzogen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -BVerfGE 85, 1; BGH, Urt. v. 30.1.1996 -VI ZR 386/94 - NJW 1996, 1131; Urt. v. 12.10.1996 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124; Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 -NJW 2009, 2888; Senat, Urt. v. 25.8.2010 - 5 U 241/10-44).

    Vielmehr wird man es bei einer Privatperson allgemein als ausreichend erachten müssen, dass diese sich hinsichtlich des vorgeblichen Wahrheitsgehaltes einer von ihr aufgestellten Tatsachenbehauptung auf eine aus ihrer Sicht zuverlässige Quelle stützen kann (sog. Laienprivileg, vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - NJW 1992, 1439; KG MMR 2009, 482 [KG Berlin 29.01.2009 - 10 W 73/08] ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Allerdings ist - wie sich aus der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelung des § 186 StGB ergibt - grundsätzlich der Äußernde für die Richtigkeit einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Tatsachenbehauptung - beweispflichtig ( BVerfG Beschl. v. 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - NJW 2006, 207 - IM Sekretär m.w.N.).

    Eine weder erweislich wahre noch erweislich unwahre rufbeeinträchtigende Behauptung darf in Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auf der Grundlage der dann nach Art. 5 Abs. 1 GG vorzunehmenden Güterabwägung demjenigen, der sie aufgestellt hat, solange nicht untersagt werden, als er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf und vor ihrer Publikation -je nach seinen Möglichkeiten und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts entsprechende - sorgfältige Recherchen über ihren Wahrheitsgehalt durchgeführt hat ( BVerfG Beschl.v. 25.10.2005 1 BvR 1696/98 NJW 2006, 207 - "IM Sekretär" - Randziffer 44 m.w.N.; BVerfG Beschl.v. 10.11.1998 1 BvR 1531/96 NJW 1999, 1322 - "Heinwein" ).

    Das ist der Fall, wenn sich der Äußernde selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützt und hierbei verschweigt, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - NJW 2006, 207).

    Dem Verfügungsbeklagten kann insbesondere nicht vorgeworfen werden, seine Behauptung selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf den Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte gestützt und hierbei verschwiegen zu haben, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 -NJW 2006, 207).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Wesentliches Unterscheidungskriterium zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungen ist mithin, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist ( BGH, Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - NJW 1996, 1131; Senat, Urt. v. 25.8.2010 - 5 U 241/10-44; Rixecker, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 143).

    Ist dies der Fall, so darf der Grundrechtsschutz nicht in unzulässiger Weise dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und einer isolierten Betrachtung unterzogen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -BVerfGE 85, 1; BGH, Urt. v. 30.1.1996 -VI ZR 386/94 - NJW 1996, 1131; Urt. v. 12.10.1996 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124; Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 -NJW 2009, 2888; Senat, Urt. v. 25.8.2010 - 5 U 241/10-44).

    Jedenfalls in Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, kann nach dieser Rechtsprechung auch eine möglicherweise unwahre Behauptung demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, so lange nicht untersagt werden, wie er vor der Aufstellung und Verbreitung seiner Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - BGHZ 132, 13 ).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Ausgehend vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann, sind bei der Deutung der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind ( BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 -NJW 2006, 601).

    Das zutreffende Verständnis des Aussagegehalts einer Äußerung setzt voraus, diese nicht isoliert zu betrachten, sondern in dem Kontext zu beurteilen, in dem sie gefallen ist ( BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 - NJW 2006, 601; BGH, Urt. v. 11.3.2008 -VI ZR 7/07 - NJW 2008, 793).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Werturteile, die stets auf Überzeugung Anderer abzielen, und durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind, sind deshalb von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die konkrete Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.6.1982-1 BvR 1376/79 - BVerfGE 61, 1; Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1).

    Kann sie zur Meinungsbildung schon deshalb nicht beitragen, weil sie erwiesen oder bewusst unwahr ist, unterfällt sie grundrechtlichem Schutz nicht (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.6.1982-1 BvR 1376/79 - BVerfGE 61, 1; Beschl. v. 9.10.1991 -1 BvR 1555/88 -BVerfGE 85, 1).

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Insoweit gilt es zusätzlich zu beachten, dass an den Verfügungsbeklagten als Privatperson nicht derselbe Maßstab gelegt werden darf wie etwa an die öffentlichen Medien, denen eine sogenannte "pressemäßige Sorgfalt" und damit, den Möglichkeiten der Medien entsprechend, eine gesteigerte Pflicht zur Überprüfung von Dritten erlangter Informationen abverlangt wird (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.1987 - VI ZR 195/86 - NJW 1987, 2225; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, 589).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Das gilt vor allem dann, wenn Ziel der - möglicherweise unberechtigten oder gar unsachlichen - Kritik öffentliche Institutionen oder Personen sind, zu denen die Verfügungsklägerin zu 1) zählt und mit ihr der Verfügungskläger zu 2), der zwar nicht ihr Organ ist, jedoch als Leiter ihres Personalwesens eine ihre Geschicke maßgeblich beeinflussende Person, die sich von vornherein in ganz anderer Weise der Öffentlichkeit gegenüber verantworten muss als eine Privatperson für ihr die Redlichkeit des Gebarens der Institutionen eines Staates nicht berührendes Verhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.6.1990 - 1 BvR 1165/89 - BVerfGE 82, 272; BGH, Urt. v. 30.5.2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421), ohne dass es hierzu einer Abwägung bedürfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.2004 - 1 BvR 2566/95 - NJW-RR 2004, 1710).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, ein Beklagter sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was ihm verboten ist ( BGH, Urt. v. 17.7.2003 - I ZR 259/00 - NJW 2003, 3406).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Das gilt vor allem dann, wenn Ziel der - möglicherweise unberechtigten oder gar unsachlichen - Kritik öffentliche Institutionen oder Personen sind, zu denen die Verfügungsklägerin zu 1) zählt und mit ihr der Verfügungskläger zu 2), der zwar nicht ihr Organ ist, jedoch als Leiter ihres Personalwesens eine ihre Geschicke maßgeblich beeinflussende Person, die sich von vornherein in ganz anderer Weise der Öffentlichkeit gegenüber verantworten muss als eine Privatperson für ihr die Redlichkeit des Gebarens der Institutionen eines Staates nicht berührendes Verhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.6.1990 - 1 BvR 1165/89 - BVerfGE 82, 272; BGH, Urt. v. 30.5.2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421), ohne dass es hierzu einer Abwägung bedürfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.2004 - 1 BvR 2566/95 - NJW-RR 2004, 1710).
  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
    Solange die Wahrheit oder Unwahrheit der Äußerung nicht feststeht, hängt die Zulässigkeit der Äußerung davon ab, ob die von dem Äußernden verfolgten Interessen unter Berücksichtigung der bei der Ermittlung des wahren Sachverhalts verwandten Sorgfalt das Schutzbedürfnis des Betroffenen überwiegen (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1992 - VI ZR 352/91 - NJW 1993, 525; Urt. v. 11.7.1989 -VI ZR 255/88 - NJW-RR 1990, 1058; Urt. v. 12.2.1985 -VI ZR 225/83 - NJW 1985, 1621; Senat, Urt. v. 29.4.2009 - 5 U 465/08-63 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • KG, 29.01.2009 - 10 W 73/08

    Presse darf ungeprüft zitiert werden

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 255/88

    Anspruch auf Unterlassung kritisierender Äußerungen

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person

  • OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 22/08

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

  • EGMR, 13.01.2011 - 397/07

    Hoffer und Annen ./. Deutschland

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 5 U 5/12

    Zur Wirksamkeit eines sog. E-Mail-"Disclaimers"; Schutz vor Veröffentlichung

    Der Verfügungskläger, der seine gewerbliche Tätigkeit in der Öffentlichkeit ausübt, muss sich in dieser Eigenschaft der öffentlichen Diskussion und der in diesem Zusammenhang geäußerten Kritik stellen (vgl. zuletzt Senat, Urt. v. 22. Februar 2011 - 5 U 207/11-31).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2022 - 8 O 8176/21

    Schmerzensgeld für multiple Frakturen einer jungen Geschädigten

    OLG Celle (5. Zivilsenat), Urteil vom 15.03.2012 - 5 U 207/11 (= Nr. 4764 bei beck-online.SCHMERZENSGELD): Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR.
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